Nein zum unverantwortlichen Ausbau der AHV

Zu den Abstimmungen vom 24. September 2017

Altersreform 2020: Nein zum unverantwortlichen Ausbau der AHV

Mit der Altersreform 2020 wird dem Stimmbürger unter dem Deckmantel einer «Reform» eine Ausbauvorlage auf Pump verkauft. Anstatt die AHV zu sanieren, werden Mehrkosten generiert! Der Ausbau der AHV um 840 Franken pro Jahr kostet Milliarden, welche wir nicht haben und schafft eine Zweiklassen-AHV. Dadurch wird das zentrale Ziel der Reform – die Renten nachhaltig zu sichern – klar verfehlt. Des Weiteren sind die Kosten dieser Scheinreform nicht generationengerecht verteilt. Die unter 45jährigen bezahlen die Zeche und wissen trotzdem nicht, ob sie am Ende des Tages noch eine Rente erhalten. Deshalb sagt die FDP Bezirk Affoltern zweimal Nein zu dieser ungerechten Scheinreform. Ein Nein macht den Weg frei für eine nachhaltige und generationengerechte Reform.

Sozialhilfegesetz: Ja zur Aufhebung der Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene

Vorläufig Aufgenommene sollen keine Sozialhilfeleistungen mehr beziehen können, sondern wie vor 2012 der Asylfürsorge unterstehen. Dadurch soll ein stärkerer Anreiz gesetzt werden, dass sich vorläufig Aufgenommene rascher in den Arbeitsmarkt integrieren und somit der Trend einer rückläufigen Erwerbsquote bei vorläufig Aufgenommenen gestoppt werden. Die Gemeinden befürchten zwar, dass zusätzliche Kosten bei ihnen anfallen werden, aber sie erhalten mit dieser Gesetzesänderung ihre Handlungsfreiheit zurück. Zudem wird der Kanton immer noch einen Teil der Kosten wie z.B. für die Krankenkasse, übernehmen. Alles in allem betrachte die FDP diese Gesetzesänderung als einen Schritt in die richtige Richtung und empfiehlt deshalb ein Ja.

Anti-Stau: Ja zum vernünftigen Gegenvorschlag

Der Gegenvorschlag zur «Anti-Stauinitiative» sorgt dafür, dass der motorisierte Privatverkehr analog dem öffentlichen Verkehr in der Verfassung des Kantons Zürich explizit verankert wird. Der Kanton wird dazu verpflichtet, für ein leistungsfähiges Staatsstrassennetz für den motorisierten Privatverkehr zu sorgen. Die Verminderung der Leistungsfähigkeit von Staatsstrassen in einzelnen Abschnitten muss inskünftig im umliegenden Strassennetz kompensiert werden, damit die Gesamtleistung des Strassennetzes erhalten bleibt. Der motorisierte Privatverkehr soll mit dieser Verfassungsänderung wieder mehr Gewicht erhalten. An der Förderung des öffentlichen Verkehrs sowie des Langsamverkehrs ändert sich dabei nichts. Im Gegenteil – beide profitieren ebenso von leistungsfähigen Strassen.

Nein zur Änderung im Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge

Das Gesetz ist seit 2015 in der kantonsrätlichen Behandlung. Dabei wird auch der Kostenschlüssel zwischen Kanton und Gemeinden geregelt. Mitten in dieser Behandlung platzte der Bundesgerichtsentscheid, welcher besagte, dass die bisherige Praxis der Kostenverrechnung an die Gemeinden nicht genügend gesetzlich abgestützt sei. Die FDP erachtet das vorgelegte Gesetz als ungenügend, denn es zementiert die Praxis, dass der Kanton die Entscheidungshoheit innehat und die Gemeinden für die Kosten aufkommen. Die FDP vertritt hier die Meinung, dass der Zahlende auch die Entscheidungen fällen soll; ganz nach dem Motto: «Wer bezahlt, befiehlt».

Bezirksrichterwahl: FDP empfiehlt Andreas Huber

Neben den nationalen und kantonalen Abstimmungen steht am 24. September zudem die Wahl für die neu geschaffene Richterstelle am Bezirksgericht Affoltern an. Die FDP Bezirk Affoltern empfiehlt den langjährigen Gerichtsschreiber des Bezirksgerichts Affoltern und Ersatzrichter des Bezirksgerichts Zürich Andreas Huber zur Wahl. Andreas Huber bringt alle nötigen fachlichen Kenntnisse mit und kennt das Bezirksgericht Affoltern dank seiner langjährigen Tätigkeit aus dem Effeff.

Alain Schwald

Präsident FDP Bezirk Affoltern


Die Scheinreform verfehlt das Ziel

Am 24. September stimmen wir über die Altersvorsorge 2020 ab. Ich empfehle dringend ein Nein: Denn die Vorlage ist keine echte Reform, sondern ein Pfusch der Milliarden kostet. Die Linke inklusive der CVP verkauft sie gerne als alternativlos, das ist schlicht falsch. Den Stimmbürgern wird da eine Scheinreform vorgesetzt, die kein einziges der vom Bundesrat gesetzten Reformziele erreicht. Nicht ein einziges! Da sollen Mehrwertsteuer, Lohnbeiträge und das Rentenalter der Frauen spürbar erhöht werden. Wozu? Damit das Geld auf der anderen Seite für eine pauschale Rentenerhöhung nur für Neurentner ausgegeben wird. Ziel der Reform war eigentlich die Sicherung der AHV bei gleichbleibendem Rentenniveau. Was ist daraus geworden? Ein AHV-Ausbau, der mehr kostet als durch die einschneidenden Massnahmen eingespart werden kann. Die Probleme der AHV werden so noch verschärft. Wir brauchen eine echte Reform, die die Altersvorsorge nachhaltig sichert! Deshalb stimme ich am 24. September zweimal Nein zu dieser ungerechten Scheinreform. Dies macht den Weg frei für eine nachhaltige Reform.

Alain Schwald

Präsident FDP Bezirk Affoltern


Das linke Gejammer über wissenschaftliche Berechnungen zur Altersvorsorge

Die Abstimmung über die Altersvorsorge 2020 ist zwar erst Ende September, aber der Abstimmungskampf ist bereits jetzt in vollem Gange. Dies liegt wohl daran, dass es dabei um die zentralsten Einrichtungen des Schweizer Sozialstaates[1] geht: AHV und Pensionskassen. So verwundert es auch nicht, dass dieser Abstimmungskampf bereits in dieser frühen Phase hochemotional und teilweise unter der Gürtellinie[2] geführt wird. Doch nicht nur die Emotionen spielen eine zentrale Rolle, auch die ökonomischen und finanziellen Folgen sind ein zentrales Thema, geht es bei der AHV und den Pensionskassen doch um hunderte von Milliarden, welche umverteilt beziehungsweise angelegt werden. Die Pensionskassen verwalten heute ein Vermögen von mehr als 800 Milliarden[3] und in der AHV werden jährlich über 40 Milliarden[4] an Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt. Welche gigantischen Summen dies sind erkennt man, wenn man diese Zahlen mit Bruttoinlandprodukt der Schweiz von 645 Milliarden[5] vergleicht. Dieser Vergleich lässt erahnen, welche Auswirkungen eine Reform der beiden Eckpfeiler des Drei-Säulenmodels[6]auf die Schweizer Volkswirtschaft haben könnte. Auch die finanziellen Auswirkungen für einzelne Personen und Generationen sind nicht zu unterschätzen, wie zum Beispiel die Berechnungen der NZZ am Sonntag zeigten[7].

Wer ist der Pseudowissenschaftler?

Dieser Artikel und insbesondere die Reaktionen von linker Seite auf selbigen und andere Studien sind der Anstoss für diesen Artikel. So kritisierte der linke Ökonom und ehemalige SP-Nationalrat Rudolf Strahm in seiner Kolumne im Tagesanzeiger[8] insbesondere die Studie der UBS[9] als billige «Stimmungsmache gegen sichere Renten» oder als «pseudowissenschaftliche Angstmacher-Studie». Dabei ist es eher Herr Strahm, welcher in pseudowissenschaftlicher Manier gegen diverse Studien schiesst. Er stützt sich bei seinen Aussagen zwar auf Aussagen und Zahlen des BSV[10]. Doch gerade mit den Zahlen des BSV kommt man auf ziemlich ähnliche Zahlen wie in der Studie der UBS (Fussnote 7). Zudem fragt man sich, wieso Ökonom Strahm nicht selbst eine Studie verfasst mit welcher er die Erkenntnisse der UBS-Studie widerlegt. Es liegt die Vermutung nahe, dass er die Erkenntnisse und Zahlen der UBS nicht widerlegen kann. Des Weiteren hat Herr Strahm den Sinn und Zweck von Langzeitberechnungen bzgl. der AHV nicht wirklich verstanden. Wieso solche technische Bilanzen sinnvoll sind, hat meine ehemalige Professorin Monika Bütler in ihrer NZZ Kolumne[11] sehr gut dargelegt.

NZZ – die Ahnungslosen?

Die Reaktion von Herr Strahm blieb nicht die Einzige auf linker Seite. Auch der ehemalige Präsident der JUSO und heutige Nationalrat Cédric Wermuth kritisierte die Studien und Artikel aufs heftigste. So stempelte er den Artikel der NZZ am Sonntag als «doch eher billige Polemik gegen die AV2020»[12] ab. Dabei erklärt der Politikwissenschaftler Wermuth, dass die renommierteste Wirtschaftszeitung des Landes keine Ahnung von Ökonomie habe und die Funktionsweise der Altersvorsorge sowieso nicht verstanden habe. Aber der Reihe nach. Zuerst beschwert sich Wermuth über den, aus seiner Sicht, zu reisserischen Titel des Artikels, dabei sollte er doch langsam wissen, wie Journalismus bis zu einem gewissen Punkt funktioniert. In der Folge verdreht er das Hauptargument der Gegner der Altersreform 2020 «Die Jungen bezahlen die Zeche für diese Reform» in «Die Jungen bezahlen mit dieser Reform die Renten der Alten!». Cédric Wermuth macht hier also genau dasselbe, was er seinen Gegnern vorwirft: Er verdreht die Fakten so, dass sie seine Argumentation stützen.

AHV – ein ökonomisches Wunderwerk?

Darauf folgt der interessanteste Teil: In dem Wermuth die AHV und ihr Umlageverfahren zu einem ökonomischen Wunderwerk hochstilisiert und das Kapitaldeckungsverfahren zum ökonomisches Desaster verklärt. So behauptet er, dass die AHV Umverteilung von der erwerbstätigen Bevölkerung zu den Rentnern zu mehr Konsum und mehr Nachfrage führe und im Endeffekt sogar die Arbeitslosigkeit senken und die Wirtschaft stärken würde. Bei seiner Begründung stützt sich Wermuth mehrheitlich auf den Ökonom Werner Vontobel[13]. Ausgehend von der Leistungsbilanz erklärt er, dass Schweizerinnen und Schweizer unter ihren Möglichkeiten konsumieren, weil sie aufgrund des Leistungsbilanzüberschusses Jahr für Jahr Kapital in die Welt exportieren. So argumentiert Wermuth, dass Schweizerinnen und Schweizer mehr konsumieren sollten und dies am einfachsten zu erreichen sei, wenn man den Rentnern mit Hilfe der AHV mehr Geld zur Verfügung stelle, da diese heute ein tieferes Konsumniveau haben. Die Argumentation von Wermuth und Vontobel geht wohl zum einen auf die fehlerhafte Annahme vieler Keynesianer zurück, dass mehr Konsum auf Kosten von Investitionen (bzw. Sparen) immer gut ist[14], obwohl diese Annahme nicht einmal von den keynesianischen Modellen gestützt wird. Zum anderen unterscheidet Ökonom Vontobel nur unzureichend zwischen Konsum und Investitionen[15], obwohl diese Unterscheidung essentiell ist.

Es ist zwar richtig, dass wir aufgrund der hohen Exporte mehr konsumieren könnten, es ist jedoch sehr fraglich, ob dies wirtschaftlich sinnvoll ist und ob dieser Konsum nicht mehrheitlich zu einer Erhöhung der Importe führt, welche den positiven Effekt des höheren Konsums wieder zunichte macht[16]. Zudem führen die Auslandsinvestitionen (Kapitalexport) langfristig zu einer Erhöhung des Volkseinkommens über ausländische Kapitaleinkommen. Des Weiteren unterschlägt Wermuth die Opportunitätskosten der AHV bzw. eines AHV Ausbaus. AHV Gelder werden von Erwerbstätigen zu Rentnern umverteilt, in Folge dessen stehen diese Gelder den Erwerbstätigen nicht mehr zur Verfügung und diese können selbst weniger konsumieren oder investieren.

Es lässt sich festhalten, dass eine simple Umverteilung wie sie bei der AHV per Umlageverfahren geschieht, nicht zu einer Erhöhung der Nachfrage führt, da dadurch kein Mehrwert geschaffen wird: Die Menge an Ressourcen und Kapital bzw. Volkseinkommen bleibt unverändert. Ein positiver Effekt auf das Volkseinkommen ist zwar denkbar, wenn die Rentner mit dem umverteilten Kapital effizienter umgehen als die Erwerbstätigen[17]. Dieser Fall ist jedoch sehr unwahrscheinlich, weil es sonst einen freiwilligen und marktwirtschaftlichen Anreiz gäbe, diese Gelder von sich aus umzuverteilen. Die AHV ist zwar kein ökonomisches Wunderwerk und hat auf das Volkseinkommen praktisch keine positive Wirkung, ist jedoch für viele Rentner eine wichtige Einkommensquelle und hat deshalb eine grosse ökonomische Bedeutung.

Kapitaldeckungsverfahren – ein kapitaler Fehler?

Ebenfalls eine grosse ökonomische Bedeutung hat die 2. Säule, die berufliche Vorsorge (BVG) (siehe Absatz 1). Aus der Sicht von Cédric Wermuth bzw. Ökonom Vontobel sind die Pensionskassen aber ein ökonomischer Fehler: «In der Schweiz „versickert“ zu viel Rentenvolumen in der 2. Säule.». Auch hier kommt wieder die falsche Annahme «Konsum ist besser als Sparen» zum Tragen. Zudem behauptet Cédric Wermuth mehr oder weniger, dass investieren «in Zeiten von Überschüssen bei Unternehmen und Staat sinnlos ist, weil das Geld nirgends angelegt werden kann. Daraus resultiert dann auch der Druck auf den Umwandlungssatz.» Es ist zwar richtig, dass wir heute ein Anlageproblem haben, weil die Renditen an den Kapitalmärkten weltweit im Keller sind. Dies liegt jedoch nicht am von Wermuth behaupteten Zusammenhang, welcher im Übrigen falsch ist[18], sondern an der ultraexpansiven Geldpolitik der Zentralbanken, welche wir nun seit fast zehn Jahren erleben[19]. Zudem resultiert der Druck auf den Umwandlungssatz in der 2. Säule in erster Linie durch die stetig steigende Lebenserwartung und erst in zweiter Linie durch das anhaltende Tiefzinsumfeld[20]. Das schlecht Reden der 2. Säule hat leider seit längerem System. Schaut man die Sache jedoch empirisch an, so ist die 2. Säule und mit ihr das Kapitaldeckungsverfahren ein voller Erfolg. Der Erfolg geht sogar so weit, dass man heute den allermeisten Rentnern[21] höhere Renten auszahlen könnte, wenn man die AHV ebenfalls nach dem Kapitaldeckungsverfahren konstruiert hätte[22].


[1] http://www.geschichtedersozialensicherheit.ch/home/

[2] https://twitter.com/AGmur/status/879274600974233600

[3] http://www.handelszeitung.ch/unternehmen/pensionskassen-erholen-sich-vom-snb-schock-739994

[4] https://www.nzz.ch/schweiz/zahlen-und-fakten-zur-altersvorsorge-ahv-fonds-dreht-ins-minus-ld.110198

[5] https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/volkswirtschaft/volkswirtschaftliche-gesamtrechnung/bruttoinlandprodukt.html

[6] Das Schweizer Altersvorsorgesystem besteht aus 3. Säulen: AHV (& IV), Pensionskassen und Private Vorsorge

[7] https://nzzas.nzz.ch/notizen/rentenreform-hohe-verluste-fuer-junge-bis-jahrgang-1974-ld.1301475

[8] http://www.rudolfstrahm.ch/stimmungsmache-gegen-sichere-renten/

[9] https://www.ubs.com/ch/de/swissbank/privatkunden/vorsorge/studien-analysen/_jcr_content/par/columncontrol_640435765/col1/linklist/link.1717503980.file/bGluay9wYXRoPS9jb250ZW50L2RhbS91YnMvY2gvc3dpc3NiYW5rL3ByaXZhdGUvaW5zdXJhbmNlL2RvY3VtZW50cy9hbHRlcnN2b3Jzb3JnZS1kZS5QREY=/altersvorsorge-de.PDF

[10] Bundesamt für Sozialversicherungen

[11] http://www.batz.ch/2017/06/rueckwaerts-im-ahv-zug-und-es-ist-allen-wohl-dabei/

[12] http://cedricwermuth.ch/nzz-am-sonntag-mit-doch-eher-billiger-polemik-gegen-die-av2020/

[13] http://www.werner-vontobel.ch/index.cfm?tem=1&spr=0&hpn=2&new=42

[14] http://www.misesde.org/?p=12875

[15] http://www.werner-vontobel.ch/index.cfm?tem=1&spr=0&hpn=2&new=48, Siehe letzter Absatz

[16] Gesamtwirtschaftliche Nachfrage einer offenen Volkswirtschaft: Y = C + I + G + EX – IM

[17] Wermuth und Vontobel setzen mit ihrer falschen Annahme «Konsum ist besser als Sparen» diesen Fall voraus. Sparen ist jedoch mindestens genauso wichtig. Sparen ist unverzichtbar: http://www.misesde.org/?p=12875, Absatz 6.

[18] Es ist zwar richtig, dass sich in einem solchen Umfeld Investitionen wohl geringere Renditen abwerfen, weil die Zinsen in solchem Umfeld in der Regel tiefer sind. Dies heisst aber noch lange nicht, dass Investieren sinnlos ist. Des Weiteren ist es so, dass die Welt noch nie so verschuldet war wie heute. Überschüsse von Staat und Privaten sind deshalb dringend nötig.

[19] https://www.srf.ch/sendungen/wirtschaftswoche/die-finanzmaerkte-sind-verzweifelt

[20] http://www.dringendereform.ch/news/2017-04-24-warum-der-umwandlungssatz-gesenkt-werden-muss

[21] Die Subventionen des Bundes an die AHV von rund 11 Milliarden würden wegfallen und diese könnten zum Teil dazu verwendet werden um die wenigen Rentner, welche in diesem Szenario schlechter gestellt werden, zu «entschädigen».

[22] Berechnungen von P. Eugster (2016) an Hand von Zahlen des BFS, http://www.tgl.ch/fileadmin/user_upload/tgl_uploads/Pictet_Shares_Empirical_study_de_1_.pdf und https://www.ch.ch/de/ahv-rente-berechnen/. So würde zum Beispiel ein Rentner, welcher 2014 pensioniert wurde und davor den Medianlohn von rund 6200 Fr./Monat verdiente rund 600-700 Franken mehr Rente pro Monat erhalten.


Alternativlose Energiestrategie 2050?

Die Befürworter des neuen Energiegesetzes behaupten immer wieder dieses sei alternativlos bzw. die Alternative würde neue Kernkraftwerke heissen. Dies ist jedoch falsch: Es gibt nicht nur eine Alternative, wir können sogar sehr genau sagen wie diese aussehen soll. Man kann diesen Plan B als «Gleiche Chancen für alle Energieträger» skizzieren – möge sich der oder die Besten durchsetzen.

Keine Subventionen – Umbau des Steuersystems

Konkret heisst das, dass alle Energieträger gleich lange Spiesse erhalten sollen. Was auch bedeutet, dass zukünftig jegliche Art der Subvention von Energieträgern verboten ist und dass wir unser Steuersystem im Bereich der Energieversorgung und der Mobilität überdenken müssen. Dabei dürfen Mobility Pricing und die CO2-Steuer kein Tabu sein. Der Umbau des Steuersystems soll nicht gleichbedeutend mit neuen Steuern sein, welche zu den bisherigen Steuern addiert werden, sondern damit, dass man das alte Steuersystem streicht und durch ein Neues ersetzt. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die gesamte Steuerlast nicht steigt, sondern sinkt. Diese sinkende Steuerlast hätte einen positiven Effekt auf die ganze Volkswirtschaft.

Entstaatlichung des Energiemarktes

Neben dem Umbau des Steuersystems braucht es dringend eine Entstaatlichung des Energiemarktes. Dies heisst insbesondere, dass man die grossen Stromkonzerne – wie Alpiq oder Axpo – vollständig privatisieren muss. Staatliche Energieversorger auf kommunaler Ebene sollen, wenn dies von der Bevölkerung gewünscht und als nötig erachtet wird, weiterhin möglich sein. Des Weiteren muss der Strommarkt vollständig liberalisiert werden, so dass die Kunden selbst entscheiden können von wem sie welchen Strom beziehen wollen. Zur Entstaatlichung des Energiemarktes gehören auch die Abschaffung kontraproduktiver Regulierungen, wie dem Abnahmezwang von Strom für Energieversorger.

Selbstbestimmung und Freiheit anstatt Zwang und Verbot

Wie unschwer zu erkennen ist zielt die skizzierte Alternative in eine ganz andere Richtung als die Energiestrategie 2050. Anstatt Subventionen, Zwang und «de facto-Technologieverbote» setzt dieser Plan auf die Stärken des freien Marktes und lässt den Akteuren innerhalb der Rahmenbedingungen die Freiheit selbst zu entscheiden, welchen Energieträger sie wollen, ohne dabei die externen Effekte ausser Acht zu lassen. Ob sich unter solchen Rahmenbedingungen die verschmähten AKWs durchsetzen ist mit grossen Fragezeichen verbunden. Ein Nein zur Energiestrategie 2050 ist deshalb alles andere als planlos und gibt uns die Chance ein Energiegesetz auszuarbeiten, welches wirklich eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieversorgung möglich macht und nicht in einer planwirtschaftlichen Sackgasse endet.

Alain Schwald

Vorstand Jungfreisinnige Zürich


Die Erfolgsgeschichte der Schweiz weiterschreiben

Unternehmenssteuerreform III, Abstimmung vom 12. Februar

Die Schweiz ist eine Erfolgsgeschichte. Im Jahr 2016 war die Schweiz laut dem World Economic Forum (WEF) zum achten Mal in Folge das konkurrenzfähigste Land der Welt und dies obwohl die Schweiz ein kleines Land ohne nennenswerte Rohstoffvorkommen ist. Die Grundlage dieses Erfolgssystems Schweiz ist eine demokratische und liberale Gesellschaft mit attraktiven Standortbedingungen für Mensch und Wirtschaft. Die Eckpfeiler dieser Gesellschaft sind grosse Freiheiten für BürgerInnen und Unternehmen, ein hervorragendes Bildungssystem, ein liberaler Arbeitsmarkt, ein schlanker und effizienter Staat und tiefe Steuern. An diesem Erfolgsmodell gilt es festzuhalten. Dieses Modell muss aber auch weiterentwickelt werden, denn wer stehen bleibt, der fällt zurück. Die Unternehmenssteuerreform III ist eine solche Weiterentwicklung, welche die Erfolgsgeschichte der Schweiz weiterschreibt.

Föderale Lösung: Umsetzung obliegt den Kantonen

Eine zentrale Stärke dieser Steuerreform ist der föderale Aufbau. Der Bund gibt den Kantonen als Ersatz für die bisher angewendeten Steuerprivilegien für Holding- und Statusgesellschaften drei neue Instrumente neben der Höhe des Gewinnsteuersatzes (Patentbox, Forschungs- und Entwicklungsförderung und zinsbereinigte Gewinnsteuer). Die Kantone entscheiden dabei selbst ob und wie sie diese Instrumente einsetzen (Die Einführung des Instruments Patentbox ist für die Kantone obligatorisch). Diese Begebenheit trägt den verschiedenen Bedürfnissen der Kantone Rechnung. Jeder Kanton kann die USRIII so umsetzen, dass diese seinen Anliegen entspricht. Ein weiterer zentraler Punkt der Reform ist die Entlastungsbeschränkung, welche die neuen Instrumente auf ein gesundes Mass beschränkt und die Erhöhung des Kantonanteils an der direkten Bundessteuer von 17 Prozent auf 21,2 Prozent vorsieht. Diese Massnahmen sollen die kurzfristigen Ausfälle in den Kantonen abfedern und den Kantonen erlauben, auch Gelder an die Gemeinden weiterzugeben. Die restlichen beschlossenen Massnahmen dienen der Abschaffung der bisherigen Steuerpraxis und dem Übergang zur neuen Praxis.

Steuerliche Gleichstellung aller Unternehmen

In den Genuss der bisherigen Steuerprivilegien kamen nur Holding- und Statusgesellschaften. Dies stellt eine grosse Ungerechtigkeit dar. Mit der Reform werden diese Ungerechtigkeiten beseitigt, denn die neuen  Instrumente stehen allen Unternehmen offen. Des Weitern sorgen die Instrumente Patentbox und Forschungs- und Entwicklungsförderung für eine Stärkung des Forschungsstandortes Schweiz. Das dritte Instrument – die zinsbereinigte Gewinnsteuer – ist für den Schweizer Finanzplatz und somit auch für den Kanton Zürich von zentraler Bedeutung. Dieses wird von den Gegnern der Reform sehr oft kritisiert. Zu Unrecht, wie ich meine, denn die zinsbereinigte Gewinnsteuer kümmert sich endlich um die steuerliche Ungleichbehandlung von Fremdkapital und Eigenkapital. Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wünschenswert wäre ein kompletter Abzug der Kapitalkosten wie beim Fremdkapital. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer ist auf das überschüssige Eigenkapital beschränkt. Wer glaubt, Eigenkapital sei für ein Unternehmen gratis, der irrt sich. Eigenkapital kostet das Unternehmen ebenso wie Fremdkapital, denn nicht nur die Gläubiger, sondern auch die Eigentümer einer Unternehmung möchten eine Entschädigung/eine Rendite dafür, dass sie dem Unternehmen Geld geben. Die heutige Ungleichbehandlung, welche weiter besteht jedoch abgeschwächt wird, führt dazu, dass sich Unternehmen tendenziell höher verschulden. Wo dies hinführen kann, haben wir vor wenigen Jahren bei der UBS gesehen. Bei der zinsbereinigten Gewinnsteuer wird ein abzugsfähiger Zins auf dem überschüssigen Eigenkapital berechnet. Der dafür verwendete Zinssatz richtet sich nach dem Zinssatz am Kapitalmarkt. In der Regel wird der Zinssatz einer 10jährigen Bundesanleihe verwendet. Da dieser Zinssatz heute sehr tief ist, beziehungsweise sogar negativ ist, hätte dieses Instrument in Naher Zukunft fast keine Auswirkungen.

Ausfälle: Positive Effekt überwiegen mittel- bis langfristig

Wieviel kostet diese Reform? Es ist klar: Gratis ist auch diese Reform nicht. Der Bund schätzt die Ausfälle bei sich auf rund 1.1 Milliarden pro Jahr, welche (mehrheitlich) durch die Erhöhung des Kantonanteils an den Bundessteuern zustande kommt. Die Kosten bei den Kantonen und Gemeinden lassen sich nur schwer beziffern, da diese von den jeweiligen Umsetzungen abhängig sind. Man geht davon aus, dass die Kosten für Bund, Kantone und Gemeinden im gesamten bis zu drei Milliarden betragen. Dies ist sehr viel Geld. Dabei darf man aber nicht vergessen, dass die meisten dieser Kosten durch die Senkung der Gewinnsteuersätze in den Kantonen, welche es auch bei einer Ablehnung und einer neuen Vorlage geben wird, zustande kommen und dass ohne Reform mehr als fünf Milliarden Franken auf dem Spiel stehen. Des Weiteren kann davon ausgegangen werden, dass die durch die Reform entstehenden positiven Effekte und das Wachstum der Wirtschaft mittel- bis langfristig dazu führen werden, dass sich die USRIII nicht nur für die Unternehmen und die Wirtschaft, sondern auch für den Bund, die Kantone und die Gemeinden auszahlen wird. Und somit Steuererhöhungen für Privatpersonen – unter anderem dem Mittelstand – eher die Ausnahme als die Regel sein werden. Die Behauptung der Gegner der Mittelstand würde diese Reform bezahlen ist deshalb falsch.

Die SP hat keinen Plan B

Die Gegner der Reform beklagen, dass die Vorlage überladen und ein Eldorado der Steuerschlupflöcher sei. Weder das Eine noch das Andere stimmt. Die Vorlage beschränkt sich auf wenige Instrumente, welche zudem in der Handhabung begrenzt sind. Die Begriffe wie Patentbox oder zinsbereinigte Gewinnsteuer tönen zwar sehr kompliziert, sind aber bei genauerem Hinschauen eher einfach als kompliziert und keine gefährlichen Steuerschlupflöcher, wie die SP in ihrer Kampagne moniert. Die SP geht mit Schreckgespenstern hausieren, welche so einfach nicht zutreffen. Die angeblich drohenden zweistelligen Steuererhöhungen in den Gemeinden sind reine Angstmacherei. Ausserdem bleibt die SP, welche eine Reform ebenso für nötig hält, jede Antwort nach einem Plan B schuldig. Die Unternehmenssteuerreform III ist ein ausgewogener Kompromiss aller Parteien rechts der SP (von GLP bis SVP), welche die Steuerprobleme mit der EU und der OECD lösen und die Schweiz und deren Wirtschaftsstandort stärken und sichern wird.

Alain Schwald

Präsident FDP Bezirk Affoltern

Quellen und mehr zum Thema Unternehmenssteuerreform III:

Gewinner und Verlierer der Steuerreform – Wo die Milliarden hinfliessen

Unternehmenssteuerreform III: Faktenblatt

Diese Firmen profitieren von der Steuerreform – und diese zahlen mehr

Kurtz erklärt: USR III

Interview mit Bundesrat Ueli Maurer

Volksabstimmung vom 12.02.2017 – Erläuterungen des Bundesrates

Offizielles Abstimmungsdossier zur USR III


Der ‪‎Brexit ist weder gut noch schlecht, er ist, was wir Europäer daraus machen.

Mit Sicherheit stehen Europa grosse Herausforderungen bevor, doch um ehrlich zu sein, vor diesen Herausforderungen würde Europa und die EU auch ohne den Brexit über kurz oder lang stehen. Europa und die EU haben sich über Jahre in die Sackgasse manövriert. Jetzt gilt es endlich einzusehen, dass es so nicht weitergehen kann. Es muss sich etwas ändern! Wenn nicht jetzt, wann dann?

Europa braucht eine Vision von Wettbewerb, Freiheit, Demokratie und Föderalismus. Dafür braucht es keine allmächtige Europäische Union, welche von Brüssel aus in zentralistischer und undemokratischer Art und Weise für das “Wohl” Europas sorgt. Was es aber auch nicht braucht ist blinder Nationalismus.
Es braucht Reformen. Es braucht ein offenes und liberales Europa, das auch akzeptiert, wenn Länder selber föderal und demokratisch entscheiden – ihre Kompetenzen und Entscheidungen nicht an übergeordnete Organisationen abgeben.

Das Wohl Europas beginnt nicht in Brüssel bei der EU, sondern in den Köpfen der Bürger dieses Kontinents. Die Zukunft beginnt jetzt.


Der ZVV wird seiner Aufgabe nicht gerecht

Die Entscheidung des ZVVs die Linie des 220er auf die Hauptverkehrszeiten zu beschränken und die Linie 227 nicht mehr über das Beerimoos zu führen, zeigt wieder einmal exemplarisch, dass die Kommunikation und Kooperation zwischen verschiedenen staatlichen Institutionen und Behörden überhaupt nicht funktioniert.

Das Vorgehen des ZVVs bei der Totalüberarbeitung gleicht einem Desaster. Anstatt die Gemeinden von Anfang an in die Planung mit ein zu beziehen, wurden die Gemeinden mit einem fertigen Entwurf konfrontiert, der de facto bis auf wenige Punkte bereits in Stein gemeisselt war. Die Empörung darüber war im ganzen Säuliamt extrem gross. Immerhin wurden in der Folge einige Beschwerden aus der Bevölkerung berücksichtig.

Doch nicht nur die Zusammenarbeit mit den Gemeinden verlief stümperhaft und inkompetent. Auch mit den kantonalen Behörden verlief die Kooperation mehr schlecht als recht. Während der Kanton für viel Geld den Whiskypass gelenkbustauglich machte, beschloss der ZVV den 220er Bus einzustellen. Es ist dem Wettswiler Gemeinderat zu verdanken, dass der Ausbau des Whiskypasses nicht ganz für die Katz ist. Erst nach dessen Intervention wurde davon abgesehen den 220er komplett einzustellen.

Ist dies ein Einzelfall? Wohl eher nicht! Im Beerimoos (Wettswil) wurde die Strasse im letzten Jahr verbreitert und eine vollwertige Bushaltestelle erstellt. Dies unteranderem in der Erwartung, dass der 227er zukünftig nicht nur am Beerimoos vorbeifahren, sondern auch halten würde. Doch nun die nächste Ernüchterung für die Gemeinde Wettswil und die kantonalen Steuerzahler: Der 227er fährt in Zukunft nicht mehr über das Beerimoos. Nun steht da also eine neue Bushaltestelle, welche in Zukunft selten bis gar nicht benutzt wird (Schülerkurs und Nachtbusse).

Diese Fälle zeigen, dass bei der Kommunikation und der Kooperation zwischen Gemeinden, Kanton und ZVV einiges im Argen liegt und es zeigt insbesondere, dass die reine Fokussierung des ZVVs auf die Fahrzahlen zum Problem wird. Zwar ist der Fokus auf die Fahrzahlen und auf betriebswirtschaftliche Kenngrössen im Grundsatz richtig. Jedoch sind der ÖV und der ZVV öffentliche Dienstleistungen und solche haben auch noch weitere Betrachtungsgrössen und müssen dementsprechend auch regionalen Anforderungen gerecht werden. Werden diese aber weiterhin nicht oder nur unzureichend berücksichtigt, so kann man den ZVV und den Zürcher ÖV auch gleich privatisieren.


Angriff auf das Schweizer Erfolgsmodell

Auch im Jahr 2015 geht der Angriff auf das Schweizer Erfolgsmodell von Links und Rechts unvermittelt weiter. Und da es ein Wahljahr ist, hat die Intensität sogar noch zugenommen. Nach 1:12 und Mindestlohn versucht es die Linke nun mit der Erbschaftsteuerinitiative. Und redet dabei von einem liberaleren und gerechteren Steuersystem. Wo hier genau die liberale Komponente sein soll, wissen die Vertreter der linken Parteien wohl selbst nicht. Und was daran gerecht sein soll, etwas was schon mehrfach versteuert wurde, ein weiteres Mal zu besteuern, bleibt ebenfalls schleierhaft. Dass dabei die Schweizer KMU Landschaft aufs Spiel gesetzt wird, wird von den Befürwortern mit läppischen „Ausnahmebedingungen“ unter den Tisch gekehrt. Worum es wirklich geht, wird offensichtlich, wenn man den Artikel in der WOZ von Anfangs April über den Vater hinter der Initiative liest. Nämlich um den reinen Neid, dass andere mehr haben! Verdeutlichen lässt sich das gut mit einem Zitat aus diesem Artikel: «Als ich einen Freund zu Hause besuchte, sah ich zum ersten Mal diesen unglaublichen Reichtum, in dem andere Leute leben», erinnert sich Kissling.

Und diese Initiative ist bei weitem nicht die einzig gefährliche, welche die Linken im Köcher haben. Zu nennen wäre da zum Beispiel noch die Vollgeldinitiative.

Doch nicht nur von Links geht der Angriff auf das Erfolgsmodell Schweiz weiter, auch von Rechts – von der SVP – wird unvermittelt auf das Erfolgsmodell eingeschlagen. Hier fällt insbesondere die neuste Initiative „Landesrecht vor Völkerrecht“ ins Auge. Von Seiten der SVP wird behauptet, uns werde in Form des Völkerrechtes „fremdes Recht“ über unser eigenes Recht gestülpt und so dem Volk und der Schweiz aufgezwungen. Dies ist vollkommener Unsinn! Neues Völkerrecht ist für die Schweiz normalerweise nur bindend, wenn sie sich diesem unterwirft. Eine Ausnahme bilden gewisse grundsätzliche Normen, zu denen auch die zwingenden Völkerrechtsbestimmungen (Ius cogens) gehören. Und dass dies auch richtig so ist, sieht selbst die SVP und will daher die Ius cogens Bestimmungen ebenfalls nicht antasten. Wieso dann diese Initiative? Wegen der ca. 1.6 Prozent der Urteile, welche die Schweiz vor dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verliert? Vor Gerichten gibt es immer Urteile die jemandem nicht passen. Das ist Sinn und Zweck eines modernen Rechtstaates! Wo kämen wir hin, wenn wir jede Institution, weil sie in einigen Fällen nicht so entscheidet, wie man es möchte, abschaffen beziehungsweise das ganze System auf den Kopf stellen würden?

Es gilt – in beiden erläuterten Fällen – wieder vermehrt die Grundprinzipien unseres Landes zu würdigen, da diese die Basis für unseren Erfolg bilden und eine wichtige Stütze für Wirtschaft und Gesellschaft darstellen. Es ist in Zukunft zu hoffen, dass die demokratischen Werkzeuge nicht mehr zu populistischen Zwecken missbraucht werden, sondern für das langfristige Wohl für Bevölkerung und Staat eingesetzt werden!


Das Mass ist voll! Die Hetzkampagne des Vereins Pro Zweckverband ist anmassend und respektlos!

Seit Wochen führen Hans Roggwiler und sein Verein „Pro Zweckverband Spital Affoltern“ wieder einmal eine beispiellose Hetzkampagne gegen jeden, der ihrer Meinung nach dem Spital in Affoltern schadet oder eine andere Meinung vertritt. Dabei tritt Herr Roggwiler mit seinen Inseraten im Anzeiger jeglichen Anstand mit Füssen. Er schiesst mit haltlosen Behauptungen nur so um sich.

Besonders irritierend ist dabei, dass er praktisch alle für die miserable Lage des Spitals verantwortlich macht, nur nicht die Personen die wirklich für das heutige Desaster verantwortlich sind: Sein Verein „Pro Zweckverband Spital Affoltern“ und die SP.

Ihnen ist es zu verdanken, dass das Spital in Affoltern bis heute keine modernen und überlebungsfähigen Strukturen besitzt. Der Zweckverband mit einem Vetorecht für jede Gemeinde ist das Todesurteil für unser Spital. Unter diesen Bedingungen hat das Spital keine Zukunft und weitere Investitionen sind sinnlos. Das Spital in Affoltern ist nur mit einer effizienten und eigenständigen Struktur, wie es zum Beispiel die Aktiengesellschaft bietet, langfristig konkurrenz- und überlebensfähig. Doch genau diesen Umstand verleugnen Hans Roggwiler und sein Verein. Und haben so zusammen mit der SP für den heutigen Zustand gesorgt.

Alain Schwald

Kantonsratskandidat der FDP


Ein viertel Jahrhundert nach dem Mauerfall – Die Rückkehr der Stellvertreterkriege zwischen Ost und West

Der Waffenstillstand in der Ostukraine ist – wie zu erwarten – gescheitert. Die Kämpfe gehen mit unvermittelter Härte weiter. Nach dem Fall von Debalzewe stellt sich die Frage, wie lange die Amerikaner noch tatenlos zuschauen wie Putin die Region ins Chaos stürzt. Mit jedem Tag werden Waffenlieferungen der USA an die ukrainische Armee wahrscheinlicher, denn ohne Hilfe wird die Ukraine die prorussischen Separatisten nicht aufhalten können. Doch so einfach ist es nicht, denn die USA und der Westen stecken in einem Dilemma: Eine solche Hilfestellung würde die Russen zusätzlich provozieren und eine Eskalation der Situation zur Folge haben. Der einzige Mann der momentan eine Lösung des Konflikts herbeiführen könnte, sitzt im Kreml und heisst Vladimir Putin. Dieser denkt jedoch nicht im Entferntesten daran. Auf eine Situation wie in der Ukraine wartet Putin nämlich schon seit Jahren und die Tatsache, dass diese noch vom Westen provoziert und mitverursacht wurde, macht es für Putin noch besser. Er hat den Westen da wo er ihn haben will: In der Zwickmühle.


Kein Problem des Systems

Die Initiative „Einheitskrankenkasse“ suggeriert, den Anstieg der Prämien bei der obligatorischen Grundversicherung zu stoppen, ja sogar die Prämien zu senken. Die Initianten unterliegen hier aber einem gewaltigen Trugschluss, wenn sie meinen mit einer Systemänderung das Problem der Kostenexplosion im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen. Das Problem ist weder das unbegrenzte Wettbewerbssystem, noch die Ausgaben für Werbung und Administration. Auch nicht die zum Teil überrissenen Löhne von Verwaltungsräten und Führungskräften. Diese Beträge machen einen winzigen Teil der Gesamtkosten im Gesundheitswesen aus (ca. 5%). Einen Teil davon könnte man mit einer Einheitskasse zwar durchaus einsparen. Die durch den Systemwechsel entstehenden Kosten und der fehlende Wettbewerb, welcher die Kosten heute noch einigermassen im Lot hält, würden diese Einsparungen jedoch zunichte machen und tendenziell zu einer noch grösseren Kostenexplosion führen. Das grundsätzliche Problem der Gesundheitskosten, welches durch die medizinische und demographische Entwicklung verursacht wird, bleibt auch mit einem Systemwechsel ungelöst.


Eins zu Zwölf: schädlich und unnötig


Auswirkungen der Minderinitiative abwarten

Am 24. November stimmen wir über die 1:12 Initiative der Juso ab. Dass Löhne wie solche von Herrn Vasella und co. Unverständnis und Wut auslösen ist verständlich und auch völlig normal. Auch ich verstehe solche Saläre nur bedingt. Jedoch ist die 1:12 Initiative der falsche Weg. Nicht der Staat oder wir haben darüber zu entscheiden, wer wie viel verdient. Das soll der tun dem dieses Geld gehört – der Eigentümer. Aus diesem Grund hat das Volk mit Hilfe der Minderinitiative den Eigentümern/Aktionären mehr Macht zu gesprochen. Man hat also bereits eine Lösung für das Problem dieser “überriesen” Löhne gefunden. Der angebliche Selbstbedienungsladen der Manager, wie die Initianten es nennen, wird mit dem Inkrafttreten der Minderinitiative Anfang 2014 zu Ende sein. Des weiteren sollte man nun zu erst abwarten, welche Auswirkungen dieses Gesetzt hat, bevor man schon wieder ein neues Gesetzt einführt. Sollte “Minder” wiedererwartend nicht zu einer Veränderung beitragen, so kann man zu einem späteren Zeitpunkt immer noch über weitere Massnahmen diskutieren.

Mit einem Verbot erreicht man nichts

Ein Verbot, wie es die Initiative der Juso vorsieht, kann jedoch in keinem Fall das Ziel sein. Verbote können einfach umgangen werden – insbesondere in der Wirtschaft. Oder man muss X weitere Gesetzt machen, welche dies verhindern. Und dies hätte dann noch weit mehr Auswirkungen als die 1:12 Initiative schon hätte. Will die Schweiz im internationalen Wettbewerb Konkurrenzfähig bleiben, müssen wir den Unternehmern die Freiheit lassen, selbst zu entscheiden was sie tun wollen. Wenn es aus ihrer Sicht notwendig ist ein Lohn über 1:12 zu zahlen, dann sollen sie dies auch tun dürfen.

Die Schweiz ist kein Versuchslabor

Über die Auswirkungen der 1:12 Initiative wurde im Verlauf des Abstimmungskampfes heftig diskutiert. Keiner weiss genau was passieren würde, jedoch ist davon auszugehen, dass diese nicht klein sein würden. Die Behauptung der Initianten, dass die unteren Löhne steigen würden und so die Lohnsumme gleichbleiben würde, halte ich für Humbug. Denn kein Unternehmen zahlt einem Mitarbeiter einfach so mehr Lohn, ohne dafür einen erheblichen Nutzen zu haben. Der Nutzen dann Oben höhere Löhne zahlen zu können, wie es die Initianten sagen, ist absoluter Blödsinn. Denn die Löhne müssten unten der Massen angehoben werden um bei den oberen Löhnen den gewünschten Effekt zu erreichen, dass solche Unternehmen zu machen können. Auch wenn wiedererwartend die Lohnsumme gleich bleiben würde, hätte man Ausfälle bei den Steuern, da wir in der Schweiz eine Steuerprogression besitzen. Sinkt jedoch die Lohnsumme hat man nicht nur Ausfälle bei den Steuern, sondern auch bei den Sozialwerken. Diese Ausfälle würden zu einem wesentlichen Teil auf den Mittelstand abgewälzt werden. Zudem hätte 1:12 nicht nur Auswirkungen auf die Löhne der Topmanager, sondern auch auf das Höhere und Mittlere Kader der von 1:12 betroffenen Unternehmen. Denn wenn man denen ganz Oben die Löhne kürzt, muss man den Leuten unten an ihnen auch die Löhne kürzen, um das Lohngefüge wieder geradezurücken. Zudem verlangen die Initianten eine Umsetzung innerhalb von 2 Jahren. Würde man eine Spannweite von 1:12 innerhalb von 10 Jahren einführen, wäre das für die Wirtschaft noch einiger Massen händelbar. 2 Jahre sind jedoch utopisch.

Die Schweiz ist und bleibt kein Versuchslabor für sozialistische Experimente. Zudem ist die Initiative 1:12 unnötig, weil man mit “Minder” bereits ein Gesetzt zur Bekämpfung der Lohnexzesse verabschiedet hat. Darum empfehlen die Jungfreisinnigen Säuliamt ein Nein zur 1:12 Initiative am 24. November.



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