Unternehmenssteuerreform III, Abstimmung vom 12. Februar

Die Schweiz ist eine Erfolgsgeschichte. Im Jahr 2016 war die Schweiz laut dem World Economic Forum (WEF) zum achten Mal in Folge das konkurrenzfähigste Land der Welt und dies obwohl die Schweiz ein kleines Land ohne nennenswerte Rohstoffvorkommen ist. Die Grundlage dieses Erfolgssystems Schweiz ist eine demokratische und liberale Gesellschaft mit attraktiven Standortbedingungen für Mensch und Wirtschaft. Die Eckpfeiler dieser Gesellschaft sind grosse Freiheiten für BürgerInnen und Unternehmen, ein hervorragendes Bildungssystem, ein liberaler Arbeitsmarkt, ein schlanker und effizienter Staat und tiefe Steuern. An diesem Erfolgsmodell gilt es festzuhalten. Dieses Modell muss aber auch weiterentwickelt werden, denn wer stehen bleibt, der fällt zurück. Die Unternehmenssteuerreform III ist eine solche Weiterentwicklung, welche die Erfolgsgeschichte der Schweiz weiterschreibt.

Föderale Lösung: Umsetzung obliegt den Kantonen

Eine zentrale Stärke dieser Steuerreform ist der föderale Aufbau. Der Bund gibt den Kantonen als Ersatz für die bisher angewendeten Steuerprivilegien für Holding- und Statusgesellschaften drei neue Instrumente neben der Höhe des Gewinnsteuersatzes (Patentbox, Forschungs- und Entwicklungsförderung und zinsbereinigte Gewinnsteuer). Die Kantone entscheiden dabei selbst ob und wie sie diese Instrumente einsetzen (Die Einführung des Instruments Patentbox ist für die Kantone obligatorisch). Diese Begebenheit trägt den verschiedenen Bedürfnissen der Kantone Rechnung. Jeder Kanton kann die USRIII so umsetzen, dass diese seinen Anliegen entspricht. Ein weiterer zentraler Punkt der Reform ist die Entlastungsbeschränkung, welche die neuen Instrumente auf ein gesundes Mass beschränkt und die Erhöhung des Kantonanteils an der direkten Bundessteuer von 17 Prozent auf 21,2 Prozent vorsieht. Diese Massnahmen sollen die kurzfristigen Ausfälle in den Kantonen abfedern und den Kantonen erlauben, auch Gelder an die Gemeinden weiterzugeben. Die restlichen beschlossenen Massnahmen dienen der Abschaffung der bisherigen Steuerpraxis und dem Übergang zur neuen Praxis.

Steuerliche Gleichstellung aller Unternehmen

In den Genuss der bisherigen Steuerprivilegien kamen nur Holding- und Statusgesellschaften. Dies stellt eine grosse Ungerechtigkeit dar. Mit der Reform werden diese Ungerechtigkeiten beseitigt, denn die neuen  Instrumente stehen allen Unternehmen offen. Des Weitern sorgen die Instrumente Patentbox und Forschungs- und Entwicklungsförderung für eine Stärkung des Forschungsstandortes Schweiz. Das dritte Instrument – die zinsbereinigte Gewinnsteuer – ist für den Schweizer Finanzplatz und somit auch für den Kanton Zürich von zentraler Bedeutung. Dieses wird von den Gegnern der Reform sehr oft kritisiert. Zu Unrecht, wie ich meine, denn die zinsbereinigte Gewinnsteuer kümmert sich endlich um die steuerliche Ungleichbehandlung von Fremdkapital und Eigenkapital. Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wünschenswert wäre ein kompletter Abzug der Kapitalkosten wie beim Fremdkapital. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer ist auf das überschüssige Eigenkapital beschränkt. Wer glaubt, Eigenkapital sei für ein Unternehmen gratis, der irrt sich. Eigenkapital kostet das Unternehmen ebenso wie Fremdkapital, denn nicht nur die Gläubiger, sondern auch die Eigentümer einer Unternehmung möchten eine Entschädigung/eine Rendite dafür, dass sie dem Unternehmen Geld geben. Die heutige Ungleichbehandlung, welche weiter besteht jedoch abgeschwächt wird, führt dazu, dass sich Unternehmen tendenziell höher verschulden. Wo dies hinführen kann, haben wir vor wenigen Jahren bei der UBS gesehen. Bei der zinsbereinigten Gewinnsteuer wird ein abzugsfähiger Zins auf dem überschüssigen Eigenkapital berechnet. Der dafür verwendete Zinssatz richtet sich nach dem Zinssatz am Kapitalmarkt. In der Regel wird der Zinssatz einer 10jährigen Bundesanleihe verwendet. Da dieser Zinssatz heute sehr tief ist, beziehungsweise sogar negativ ist, hätte dieses Instrument in Naher Zukunft fast keine Auswirkungen.

Ausfälle: Positive Effekt überwiegen mittel- bis langfristig

Wieviel kostet diese Reform? Es ist klar: Gratis ist auch diese Reform nicht. Der Bund schätzt die Ausfälle bei sich auf rund 1.1 Milliarden pro Jahr, welche (mehrheitlich) durch die Erhöhung des Kantonanteils an den Bundessteuern zustande kommt. Die Kosten bei den Kantonen und Gemeinden lassen sich nur schwer beziffern, da diese von den jeweiligen Umsetzungen abhängig sind. Man geht davon aus, dass die Kosten für Bund, Kantone und Gemeinden im gesamten bis zu drei Milliarden betragen. Dies ist sehr viel Geld. Dabei darf man aber nicht vergessen, dass die meisten dieser Kosten durch die Senkung der Gewinnsteuersätze in den Kantonen, welche es auch bei einer Ablehnung und einer neuen Vorlage geben wird, zustande kommen und dass ohne Reform mehr als fünf Milliarden Franken auf dem Spiel stehen. Des Weiteren kann davon ausgegangen werden, dass die durch die Reform entstehenden positiven Effekte und das Wachstum der Wirtschaft mittel- bis langfristig dazu führen werden, dass sich die USRIII nicht nur für die Unternehmen und die Wirtschaft, sondern auch für den Bund, die Kantone und die Gemeinden auszahlen wird. Und somit Steuererhöhungen für Privatpersonen – unter anderem dem Mittelstand – eher die Ausnahme als die Regel sein werden. Die Behauptung der Gegner der Mittelstand würde diese Reform bezahlen ist deshalb falsch.

Die SP hat keinen Plan B

Die Gegner der Reform beklagen, dass die Vorlage überladen und ein Eldorado der Steuerschlupflöcher sei. Weder das Eine noch das Andere stimmt. Die Vorlage beschränkt sich auf wenige Instrumente, welche zudem in der Handhabung begrenzt sind. Die Begriffe wie Patentbox oder zinsbereinigte Gewinnsteuer tönen zwar sehr kompliziert, sind aber bei genauerem Hinschauen eher einfach als kompliziert und keine gefährlichen Steuerschlupflöcher, wie die SP in ihrer Kampagne moniert. Die SP geht mit Schreckgespenstern hausieren, welche so einfach nicht zutreffen. Die angeblich drohenden zweistelligen Steuererhöhungen in den Gemeinden sind reine Angstmacherei. Ausserdem bleibt die SP, welche eine Reform ebenso für nötig hält, jede Antwort nach einem Plan B schuldig. Die Unternehmenssteuerreform III ist ein ausgewogener Kompromiss aller Parteien rechts der SP (von GLP bis SVP), welche die Steuerprobleme mit der EU und der OECD lösen und die Schweiz und deren Wirtschaftsstandort stärken und sichern wird.

Alain Schwald

Präsident FDP Bezirk Affoltern

Quellen und mehr zum Thema Unternehmenssteuerreform III:

Gewinner und Verlierer der Steuerreform – Wo die Milliarden hinfliessen

Unternehmenssteuerreform III: Faktenblatt

Diese Firmen profitieren von der Steuerreform – und diese zahlen mehr

Kurtz erklärt: USR III

Interview mit Bundesrat Ueli Maurer

Volksabstimmung vom 12.02.2017 – Erläuterungen des Bundesrates

Offizielles Abstimmungsdossier zur USR III