Umweltpolitik – Lösungen statt Ideologien

Es ist erfreulich, dass Neu Kantonsrat Ronald Alder die Energiepolitik entdeckt hat, wenigstens vor den Wahlen. Was ihm offenbar entgangen ist: Die FDP des Bezirks Affoltern hat schon vor Jahren den Lead übernommen, um eine Vorzeige-Energieregion Knonauer Amt zu schaffen. Und arbeitet auch nach den Wahlen daran.

Der erste Standortförderer unseres Bezirks, FDP-Politiker Charles Höhn, hat die Energieregion Knonauer Amt initiiert. Es war eine Arbeitsgruppe der FDP, die 2009 eine Potenzialstudie erarbeitet hat mit dem Resultat, dass 2050 vier Fünftel des regionalen Energiebedarfs (ohne Verkehr) durch erneuerbare Energien aus der Region selbst gedeckt werden können. Ein weiteres wichtiges Instrument für die Energiewende ist der Solarkataster, der in diesem Zusammenhang entwickelt worden ist. Denn um Sonnenenergie effizient zu nutzen, braucht es keine Ideologien, sondern die Kenntnis, welche Dächer über wie viel Potenzial verfügen.

FDP-Kantonsrat Olivier Hofmann hat darauf aufbauend ein Konzept «Energieregion Knonauer Amt 2025» entwickelt, verbunden mit dem Vorschlag einer Vielzahl konkreter Massnahmen. Seine Vision: Der Bezirk Affoltern soll sich zu einer Pilotregion entwickeln, welche die Klimaziele 2050 bereits 2025 erreicht und einen beträchtlichen Teil des Energiebedarfs selbst nachhaltig produziert. Ein Kernpunkt seiner Vorschläge betrifft die Schaffung eines Innovationsparks Knonauer Amt, in dem Unternehmen günstige Rahmenbedingungen und eine passende Vernetzung finden, um Innovationen zu entwickeln. Das Konzept zeigt zudem, dass eine nachhaltige Umweltpolitik auch ohne Verbotskultur und ausufernde Bürokratie machbar ist.

Die FDP ist keine Partei der Moralapostel, sondern eine Partei von Machern, die gemeinsam mit der Wirtschaft nach liberalen Lösungen suchen, um das Klima zu schützen.

Alain Schwald, Präsident FDP Bezirk Affoltern


Weshalb der AHV-Steuer-Deal abzulehnen ist

Ein Angriff auf unsere Demokratie

Die Verknüpfung einer Unternehmenssteuerreform (SV17) mit einer Zusatzfinanzierung der Altersvorsorge ist demokratiepolitisch hoch bedenklich. Dem Stimmbürger ist es dadurch nicht mehr möglich seine Stimme frei und unverfälscht abzugeben[1]. Wie soll ein Bürger abstimmen, welcher den Steuerteil SV17 gut findet und den AHV-Teil aber nicht und umgekehrt? Wäre diese Vorlage eine Volksinitiative so wäre sie eindeutig ungültig. Ob nun auch dieses Bundesgesetz verfassungswidrig ist oder nicht darüber kann man streiten[2]. In jedem Fall widerspricht die Vorlage dem Geiste unserer Verfassung und der schweizerischen Art von Politik. Solche Pakete zwischen sachfremden Vorlagen macht man in Ländern mit Koalitionsregierungen – wie Deutschland – aber nicht im Land der direkten Demokratie!

Aus diesen demokratiepolitischen Gründen ist der AHV-Steuer-Deal abzulehnen.

Gift für unsere Altersvorsorge

Die Altersvorsorge 2020 wurde von vielen Liberalen und Bürgerlichen bekämpft, weil es 1. einen strukturellen Ausbau der AHV vorgesehen hätte und 2. sowohl die Lohnbeiträge als auch die Mehrwertsteuer erhöht worden wären. Diese Scheinreform wurde vom Volk zurecht abgelehnt. Nun will man im Rahmen der STAF die Lohnbeiträge erhöhen ohne zusätzliche Massnahmen. Was nichts anders heisst als: Wir werfen noch mehr gutes Geld – 2 Milliarden pro Jahr – dem Schlechten nach, anstatt das immer grösser werdende Loch anzupacken und endlich strukturelle Reformen – wie eine Rentenalter-Erhöhung von Mann und Frau – anzupacken. Die STAF verschiebt diese Probleme einfach um ein paar Jahre nach hinten. Genau diese Politik auf Kosten der Zukunft und der Jungen hat uns in diese missliche Lage geführt. Seit den 60er Jahren wurden die Probleme der AHV immer nur aufgeschoben anstatt angepackt. Es ist höchste Zeit dieser Politik Einhalt zu gebieten und wie die Jungfreisinnigen zu fordern: «Die Jungfreisinnigen Schweiz fordern auf eine wohlstandsschädigende Erhöhung der Mehrwertsteuer oder der Lohnbeiträge zu verzichten.»[3]

Aus diesen sozialpolitischen Gründen ist der AHV-Steuer-Deal abzulehnen. Dieser Deal ist ein Schlag ins Gesicht all derer, welche letztes Jahr für ein Nein zu AV2020 gekämpft haben.

Die Steuervorlage ist nicht nachhaltig

Der Steuerteil SV17 ist eine abgeschwächte Version der Unternehmenssteuerreform 3, welche an der Urne scheiterte. Grosse Teile der abgelehnten Vorlage wurden wieder aufgenommen. Doch wie USR3 hat die Vorlage ein Problem. Die neu verwendeten Steuerprivilegien sind zwar heute international anerkannt, es ist jedoch schon heute absehbar, dass viele dieser Privilegien in Zukunft ebenfalls nicht mehr anerkannt werden[4]. Die Vorlage ist deshalb nicht nachhaltig. Gegenüber der alten Vorlage hat die neue zudem einen neuen Nachtteil. Die Vorlage geht auf Kosten der KMU, denn die Dividendenbesteuerung beim Bund wird neu auf 70% angehoben. Von den neuen Steuerprivilegien profitieren die meisten KMU hingegen nicht! Auch viele Kantone profitieren wegen des nationalen Finanzausgleichs nicht von der Vorlage[5].

Für sich allein gesehen ist die Steuervorlage 17 ein typischer Kompromiss. Durch die Verknüpfung mit der AHV überwiegen die Nachteile der Vorlage eindeutig. Deshalb ist der AHV-Steuer-Deal abzulehnen. Es bleibt das ernüchternde Fazit: Dieser Deal widerspricht den liberalen Werten unseres Landes[6].


[1] Siehe BV Art. 34.

[2] https://www.nzz.ch/schweiz/der-kuhhandel-im-bundeshaus-bringt-zwangslage-fuer-stimmbuerger-ld.1386809 und https://www.fuw.ch/article/respekt-vor-den-institutionen/

[3] https://jungfreisinnige.ch//wp-content/uploads/2016/12/JFS-PP-Altersvorsorge-DE-160915.pdf

[4] Die Patenbox ist zum Beispiel bereits heute in der OECD umstritten. http://www.alliancesud.ch/en/file/26340/download?token=aDLvwNM2

[5] https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/wf/Dekanat/Bilder/Veranstaltungen_und_News/180222_Steuerreform_HZ_CS.pdf

[6] https://verlag.baz.ch/artikel/?objectid=895CFF10-DA9F-4D9B-85E2B0C4467FB1F0#.W6HsWn0doek.twitter


Die Gegner übertreiben masslos – weshalb man trotzdem Nein sagen sollte

Bei der Selbstbestimmungsinitiative geht es eigentlich um eine demokratiepolitische und verfassungsrechtliche Frage. Mir ist es immer noch schleierhaft, wie man aus einer demokratiepolitischen und verfassungsrechtlichen Frage, welche nur sehr entfernt etwas mit der Wirtschaftspolitik zu tun hat, plötzlich eine rein wirtschaftspolitische Frage machen kann. Deshalb teile ich auch die wirtschaftspolitischen Argumente der Gegner nicht, welche davor warnen das rund 600 Wirtschaftsverträge gefährdet seien. Diese Argumente sind einfach Unsinn und haben mit dem Thema nichts zu tun, wie auch eine Studie der Economiesuisse selbst belegt. Meine Argumente sind ganz andere: Die Selbstbestimmungsinitiative führt dazu, dass wir unsere verfassungsrechtliche Flexibilität verlieren. Heute können wir bzw. das Bundesgericht unter gewissen Umständen von Fall zu Fall entscheiden, ob nun die Verfassung oder das Völkerrecht vorgeht (Schubert- und PKK-Praxis). Ich halte diese Flexibilität für sehr wichtig und für eine zentrale Eigenschaft unseres Rechtsstaates. Leider hat sich das Bundesgericht vor einiger Zeit davon verabschiedet, obwohl die Verfassung dies vorsieht, und gibt dem Völkerrecht per se den Vorrang. Dieser Umstand war denn auch der Grund für die Initiative. Die Initiative führt aber zum genauen Gegenteil und eliminiert die Flexibilität ebenfalls. Ein weiteres Problem ist die Rückwirkung, welche aus meiner Sicht den Grundsatz “pacta sunt servanda” verletzt, was zu einer gewissen Rechtsunsicherheit führt.


Der falsche Weg zur Selbstbestimmung

Am 25. November stimmen wir über die Selbstbestimmungsinitiative der SVP ab. Viele Gegner betreiben eine regelrechte Angstkampagne. Die Economiesuisse warnt davor, dass 600 Wirtschaftsverträge gefährdet seien, obwohl die eigene Studie aufzeigt, dass wohl nicht mal eine Handvoll wirklich gefährdet ist. Die SP verteufelt die Initiative als Anti-Menschenrechts-Initiative und behauptet die Menschenrechte seien in Gefahr, obwohl diese durch die Bundesverfassung garantiert werden. Doch auch die SVP betreibt einen gar populistischen Abstimmungskampf. Sie behauptet, dass die direkte Demokratie abgeschafft werde, wenn die Initiative abgelehnt werde. Wie das Festhalten am Status-Quo etwas zurzeit Geltendes abschaffen soll, weiss wohl die SVP selbst nicht. Um was es wirklich geht, wird in dieser hitzigen Debatte leider nur zu oft vergessen. Das Anliegen der SVP, dass die eigene Verfassung dem Völkerrecht vorgehen soll, hat durchaus seine Berechtigung. Doch mit der Initiative, welche der Verfassung immer Vorrang gibt (ausgenommen zwingendes Völkerrecht), verliert das Schweizer Rechtsystem seine Flexibilität. Die Flexibilität hat sich über Jahre hinweg bewährt. Doch leider wendet das Bundesgericht diese Flexibilität seit geraumer Zeit nicht mehr an. Das Bundesgericht gibt dem Völkerrecht allgemein den Vorrang und wendet die Schubert-Praxis nicht mehr an, welche vorsieht, dass Schweizer Bundesrecht dem Völkerrecht vorgeht, wenn das jüngere Bundesrecht dem älteren Völkerrecht widerspricht und der Gesetzgeber diesen Widerspruch bewusst einging. Dieser Umstand muss geändert werden. Doch dazu ist die Selbstbestimmungsinitiative der falsche Weg, denn sie stellt die Flexibilität nicht wieder her, sondern verunmöglicht diese ebenfalls. Ein weiteres Problem der Initiative stellt die Rückwirkung, welche dem Rechtsgrundsatz Pacta sunt servanda – abgeschlossene Verträge sind einzuhalten – widerspricht, dar. Dieser Umstand führt zu einer gewissen Rechtsunsicherheit bei bereits abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträgen. Aus diesen Gründen lehne ich die Selbstbestimmungsinitiative ab.

Alain Schwald

Präsident der FDP Bezirk Affoltern


Nicht auf Kosten des Rechtsstaates – Nein zum ATSG

Das Kernproblem der Vorlage «Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten» sind die schludrigen Formulierungen im Gesetzestext. Die entscheidenden Punkte werden nicht klar geregelt. Grundsätzlich müssen Gesetzestexte so klar formuliert sein, dass jeder Bürger abschätzen kann, was die entsprechende Regelung in der Praxis bedeutet. Dazu gehört auch, dass staatlichem Handeln Grenzen gesetzt werden. Diese Rechtsstaatlichkeit ist ein zentraler Pfeiler in unserem Staat.

Die Vorlage erfüllt diese Vorgabe in mehreren wichtigen Punkten nicht. So ist ein Streit darüber entbrannt, wie weit die Überwachungsbefugnisse gehen. Konkret stellt sich die Frage, ob auch Schlafzimmer eingesehen werden können. Nach unserer Meinung, die auch viele Juristen bestätigen, ist dies möglich. Der Bundesrat ist anderer Meinung. Letztlich lässt die gewählte Formulierung „frei einsehbar“ in diesem wichtigen Punkt schlicht zu viel Interpretationsspielraum zu. Gleiches gilt für den Einsatz von Drohnen zum Zwecke der Videoaufzeichnung. Hier hätte das Parlament entsprechende Bedenken mit einer einfachen Ergänzung des Gesetzestextes ausräumen können.

Ein weiteres rechtsstaatliches Problem stellt die eigenmächtige Anordnung von Überwachungen durch Versicherungen dar. Im konkreten Fall liegt eine Verletzung der Gewaltenteilung vor, denn Sozialversicherungen nehmen sowohl die Rolle der Polizei wie auch des Richters ein. Gerade in Kombination mit den weitreichenden Kompetenzen ist dies rechtsstaatlich bedenklich.

Statt Rechtssicherheit schafft die gesetzliche Regelung viele Unklarheiten in Bezug auf die Privatsphäre eines jedes Sozialversicherten. Unser liberales Komitee ist nicht bereit, dieses Wagnis einzugehen und lehnt die Vorlage deshalb ab.

Alain Schwald

Liberales Komitee “Nein zur Kamera im Schlafzimmer”


Andere Meinungen gehören zur Demokratie

Frau Holstein fragte in Ihrem Leserbrief vom 14. August 2018, wieso man in Bonstetten einen «Propagandisten» wie SVP-Nationalrat Köppel einlade um eine 1. August-Rede zu halten und meint man solle solche Leute nicht ins Säuliamt einladen[1].

Zum einen ist Herr Köppel Nationalrat unseres wunderbaren Kantons, notabene der Bestgewählte (auch von vielen Säuliämtlern). Zum anderen gilt Herr Köppel als brillanter Redner, welcher pointiert aber auch witzig einen Standpunkt vertreten kann. Man muss Köppel und seine politische Meinung nicht mögen, aber die genannten Punkte sind unbestritten und machen ihn zu einem geeigneten Kandidaten für eine 1. August-Rede.

Es ist in unserem Lande leider zur Unsitte geworden, dass man andere Meinungen nicht mehr akzeptiert und Andersdenkenden den Mund verbieten möchte. Auch ich bin nicht wirklich ein grosser Fan von Roger Köppel und seinen zum Teil polemischen Aussagen, aber auch ein Herr Köppel hat ein Recht auf eine Meinung. Auch die Meinung vieler Linken passt mir oft nicht, aber mir würde es nie in den Sinn kommen, Gemeinden und Veranstaltern vorzuschreiben, wen sie wann und wo einladen dürfen. Ganz im Sinne der Aufklärung: «Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äussern dürfen.» – Voltaire (bzw. François-Marie Arouet)


Titelbilld: Jürg Vollmer

[1] https://issuu.com/az-anzeiger/docs/063_2018, Seite 7


Der Geschlechterrichtwert ist reiner Populismus

Der vom Nationalrat beschlossene Richtwert für Geschlechter in Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten von börsenquotierten Unternehmen ist bürokratischer Unsinn, welcher in erster Linie nur Kosten verursacht. Das generelle Problem, die Untervertretung von Frauen in Führungspositionen, wird in keiner Weise gelöst. Von den Geschlechterrichtwerten werden, wenn überhaupt, nur ganz wenige Frauen profitieren. 99.9% der Frauen, welche eine Kaderstelle anstreben, werden von dieser Massnahme nicht profitieren. Abgesehen von den Kosten, welcher der unverbindliche Richtwert verursacht, sind insbesondere zwei weitere negative Aspekte zu erwähnen. Bei der Suche nach geeigneten Frauen, setzen börsenquotierte Unternehmen auf teure Headhunter. Frauen mit Führungserfahrungen werden dadurch von börsenquotierten Unternehmen monopolisiert. Unternehmen (insbesondere KMU), welche sich solche teuren Headhunter nicht leisten können, werden es dadurch noch schwerer haben, Frauen für Führungspositionen zu finden. Der zweite Aspekt betrifft die Höhe der Richtwerte. Die niedrige und willkürliche Höhe der Richtwerte von 30% und 20% wird dazu führen, dass Unternehmen nach dem Erreichen dieser Werte die Gleichstellung nicht weiter vorantreiben werden und sich hinter den erreichten Richtwerten verstecken werden.

Es braucht ein gesellschaftliches Umdenken und Unternehmen, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Unsinnige staatliche Regelungen – wie Richtwerte – sind da nur kontraproduktiv.

Alain Schwald

Präsident der FDP Bezirk Affoltern


Nein zum Geldspielgesetz – ein Gesetz wie aus dem letzten Jahrhundert

Zu den Abstimmungen vom 10. Juni 2018.

Das neue Geldspielgesetz, welches am 10 Juni zur Abstimmung kommt, soll das bisherige Gesetz an das digitale Zeitalter und das Internet anpassen. Doch leider hat sich die Casino-Lobby das Gesetz quasi selbst geschrieben. Die ausländische Online-Konkurrenz soll mithilfe von Netzsperren vom Schweizer Markt ferngehalten werden anstatt sie, wie in anderen Ländern, zu konzessionieren. Und so sagte selbst die Bundesrätin Simonetta Sommaruga: «Die Casinos haben sich hier durchgesetzt.» Ein solches Gesetz, welches ein Monopol für ein paar Casinos schafft und ausländische Anbieter aussperrt, ist weder zielführend noch zukunftsweisend. Deshalb lehnt die FDP Bezirk Affoltern dieses Gesetz aus dem letzten Jahrhundert ab und hofft auf eine Neuauflage mit Konzessionierung Möglichkeit für alle.

Weitere Informationen zum Gesetz finden Sie unter: https://gsg-nein.ch/de/

Nein zur Vollgeld-Initiative – gefährlich und teuer

Die Vollgeld-Initiative will unser Geld- und Finanzsystem auf den Kopf stellen. Die Schaffung von Buchgeld soll verstaatlicht werden und den Banken verboten werden. Dies soll unser Geld sicher machen. Doch das Ganze ist ein Trugschluss! Vollgeld macht herkömmliche Bankkonten (Zahlungsverkehrskonten) teuer, weil sie unter Vollgeld keinen Zins abwerfen und gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die Gebühren auf diesen Konten steigen werden und die Inflation aufgrund der vorgesehenen schuldfreien Ausgabe ebenfalls höher sein wird als in der Vergangenheit. Unter dem Strich heisst das: Mein Geld auf der Bank verliert dauernd an Wert! Dies ist nur einer von vielen Nachteilen des Vollgeld-Systems. Vollgeld gefährdet die Unabhängigkeit unserer Nationalbank und die Abhängigkeit von der Nationalbank und ihren Entscheiden würde noch grösser als sie heute schon ist. Die Idee der Initianten mag gut gemeint sein, doch gut gemeint ist das Gegenteil von gut. Deshalb lehnt die FDP Bezirk Affoltern die Vollgeld-Initiative ab.

Weitere Informationen zum Gesetz finden Sie unter: https://vollgeldinitiative-nein.ch/


S’Gschichtli vo de Billag – Zeit für das Schlusskapitel

Am 4. März stimmen wir über die NoBillag Initiative ab, welche die Radio- und Fernseh-Gebühren abschaffen will und dem Bund das Subventionieren von Radio- und TV-Stationen verbieten will. Die Jungfreisinnigen gehören zu den Mittinitianten dieser Initiative und unterstützen diese Initiative deshalb mit ihrem ganzen Elan. Das Ziel der Initiative sind staatsunabhängige, kritische Medien, welche sich ohne Zwang finanzieren, ein urliberales Anliegen.

Es war einmal vor langer Zeit

Zwischen den beiden Weltkriegen entstand mit dem Rundfunk (Radio und später auch Fernsehen) eine neue Technologie. Der Staat förderte dieses neue Medium, er sendete fünf Abende die Woche ein einstündiges Radioprogramm und weil Private diese Technologie missbrauchen könnten, kam der Staat auf die Idee, diese für mehr als 50 Jahre für Private zu verbieten. In den 80er Jahren wurde dieses Verbot zum Glück dann endlich aufgehoben. Doch der staatliche Rundfunk, finanziert durch Zwang, blieb und wurde immer grösser. Heute betreibt die SRG 17 Radio- und 7 TV-Sender. Im Online-Bereich hat der Wildwuchs des staatlich-finanzierten Rundfunks erst gerade begonnen: Die SRG betreibt bereits jetzt 108 Facebook-Accounts und 42 YouTube-Kanäle!

Ein paar junge Leute fragten sich: Braucht es das wirklich?

Irgendwann fragten wir uns: Wo soll dies alles hinführen? Die Jungfreisinnigen stellten die Grundsatzfrage: Braucht es im 21. Jahrhundert, im Zeitalter des Internets, überhaupt noch eine staatliche Finanzierung für einen Mediengiganten wie die SRG? Die Antwort war schnell klar: Natürlich nicht! Und so lancierten wir zusammen mit anderen jungen, liberalen Kräften die Volksinitiative NoBillag und sammelten Woche für Woche bei jedem Wind und Wetter Unterschriften bis wir es Ende 2015 geschafft hatten.

Wieso die Billag abschaffen?

Wie unser Gschichtli zeigt, ist die Billag ein illiberales Relikt der Vergangenheit, welche es in der heutigen Zeit längst nicht mehr braucht. Die Billag ist zu einer reinen Bevormundung der Bürger verkommen: Die Leute müssen für etwas bezahlen, was sie vielleicht gar nicht wollen. Zudem erdrückt die SRG mit den Billag-Einnahmen die privaten Medien und ist durch die Gebühren abhängig von der Politik: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing! Und wie unser Gschichtli ebenfalls gezeigt hat, wird die SRG, wie andere Bereiche im Staat, ständig grösser und grösser und verkommt zum Selbstzweck. Es ist Zeit für das Schlusskapitel: Die Billag gehört abgeschafft und soll Platz machen für eine Schweiz mit freien Medien ohne Staatsfinanzierung. Deshalb sagen die Jungfreisinnigen aus Überzeugung Ja zu NoBillag!

Endlich einmal den Staat verkleinern genau hier, genau jetzt!

Alain Schwald

Medienverantwortlicher Jungfreisinnige Kanton Zürich


Die SRG in einem gebührenfreien Umfeld

Executive Summary


Am 4. März 2018 wird in der Schweiz über die «No-Billag» Initiative abgestimmt. Diese sieht im Kern vor, dass die Radio- und Fernsehgebühren auf Bundesebene abgeschafft werden und es dem Bund verboten wird Radio- und TV-Stationen zu subventionieren. Würde die Initiative angenommen, so würde dies die SRG in ihrem Kern treffen, denn ihr würden dadurch rund ¾ ihrer heutigen Einnahmen abhandenkommen (SRG, 2017, S. 25) – eine essentielle Bedrohung für das Unternehmen SRG. Deshalb wiederholt Jean-Michel Cina – Präsident der SRG – fast schon mantramässig immer wieder: Bei einer Annahme von No-Billag «bleibt uns nur eine geordnete Liquidation.» (Feusi & Somm, 2017)

Auch wenn eine Annahme der «No-Billag» Initiative die SRG essentiell bedroht, so ist die Aussage von Jean-Michel Cina und seinen Mitstreitern arg übertrieben. Der SRG bleibt die Möglichkeit offen sich über andere Kanäle zu finanzieren. Selbstverständlich ist es so, dass die Erschliessung von neuen Finanzierungsquellen und den Ersatz von ¾ der Einnahmen keine einfache Aufgabe darstellen. Jedoch hat die SRG hierfür gute Vorrausetzzungen. Sie ist das grösste Medienunternehmen der Schweiz und dominiert sowohl den TV- als auch den Radio-Markt. Sie verfügt über ein grosses Reservoir an bekannten und hervorragenden Journalisten, welches seines gleichen sucht. Zudem verfügt die SRG über ein beachtliches Eigenkapitalpolster und eine sehr breite Eigentümerschaft. Kein anderes Medienunternehmen verfügt über derart gute Vorrausetzung, ganz zu schweigen vom bestehenden Know-how und den bestehenden Ressourcen wie dem Fernsehe- und Radiostudio «Leutschenbach».

Alternative Finanzierungsquellen

  • Werbung
  • Abonnemente
  • Pay-on-Demand
  • Programmertrag
  • Private Förderung
  • Öffentliche Beiträge
  • Kapitalerhöhung

Konzept

Werden die Gebühren für Radio und TV abgeschafft verliert die SRG rund ¾ ihrer Einnahmen. Um ein fortbestehen der SRG zu sichern, muss die SRG daher neue Einnahmequellen erschliessen und aus bisherigen Quellen – wie Werbung oder Sponsoring – mehr Einnahmen generieren. Da keine einzelne Einnahmequelle die Gebührengelder alleine ersetzen kann, braucht die SRG einen Mix aus den in Kapitel zwei vorgestellten Instrumenten. Zudem muss die SRG wohl auch auf Seiten der Ausgaben Änderungen vornehmen und Kosten einsparen.

Fernsehen

Das Konzept sieht im Kern eine Art Branchenlösung mit Telekom- und Kabelnetzbetreibern vor. Die Sender der SRG sollen Teil der Grundangebote von Swisscom, Sunrise. upc und anderen Kabelnetzbetreibern werden. Die Kunden haben dabei die Möglichkeit die Sender der SRG abzuwählen. Bei diesem Konzept der Branchenlösung mit Telekom- und Kabelnetzbetreibern sind verschiedene Detailvarianten denkbar. In dieser Arbeit werden vier verschieden Detailvarianten verwendet:

  • Variante 1

Die Variante 1 sieht vor, dass die SRG pro Sprachregion jeweils zwei Sender betreibt wie dies bereits im Grundkonzept erörtert wurde. Alle Sender sind Teil der TV-Grundangebote der Telekom- und Kabelnetzbetreiber, können aber von den Kunden auf deren Wunsch abgewählt werden. Das Sendepakt eins bestehend aus SRF1, RTS1 und RSI1 kostet 8 Franken pro Monat und das zweite Senderpaket (SRF2, RTS2, RSI2) kostet nochmals 6 Franken pro Monat. Das ganze SRG-Paket kostet demnach 168 Franken pro Jahr.

  • Variante 2

Die Varianten 2 sieht im Grundsatz dieselbe Konzeption vor wie in der ersten Variante mit dem Unterschied, dass die SRG hier bewusst die Werbung um ~50% reduziert. Im Gegenzug dazu sind die Preise für die Sender im Grundangebot der Telekom- und Kabelnetzbetreiber mit 10 Franken bzw. 8 Franken pro Monat etwas höher. Dies macht ein Preis von 216 Franken pro Jahr für das ganze SRG-Sendepaket.

  • Variante 3

Die dritte Variante sieht vor, dass pro Sprachregion jeweils ein Sender (SRF1, RTS1, RSI1) weiterhin völlig frei zugänglich ist (Free-TV) und der zweite Sender als Paket (SRF2, RTS2, RSI2) für 8 Franken im Monat Teil des Grundangebots der Telekom- und Kabelnetzbetreiber ist. In dieser Variante würde die Werbung auf dem frei zugänglichen Sender gegenüber heute erhöht umso diese Sender zu finanzieren. Diese Variante scheint anhand der Entwicklungen im TV-Werbemarkt jedoch eher unrealistisch, sollte jedoch trotzdem geprüft werden.

  • Variante 4

Die vierte Variante stellte eine Art Mischform aus der ersten und der dritten Variante dar. Pro Sprachregion gibt es jeweils einen Info-Sender (SRF Info, RTS Info und RSI Info), welcher frei zugänglich ist (Free-TV, ohne Vollprogramm) und gewisse für den Service-Public wichtige Sendungen (Live oder als Wiederholung) ausstrahlt. Neben diesem freien Infosender gibt es pro Sprachregion einen Sender (SRF1, RTS1, RSI1) im Paket für 8 Franken pro Monat im Grundangebot der Telekom- und Kabelnetzbetreiber. In der Deutschschweiz gibt es zudem einen zweiten Sender (SRF2), welcher für 6 Franken ebenfalls Teil des Grundangebots der Telekom- und Kabelnetzbetreiber ist. RTS2 und RSI2 werden eingestellt und durch ein Webangebot ersetzt[1], welches vorwiegend durch Werbung und Pay-on-Demand finanziert ist. In der Deutschschweiz kostet das ganze SRG Angebot demnach 168 Franken pro Jahr und in den andern zwei Sprachregion ohne SRF2 96 Franken.

Radio und Online

Im Radio-Bereich sieht das Konzept in erster Linie Werbung als Haupteinnahmequelle vor. Die Nutzerzahlen im Online-Bereich, auch wenn diese durch die Initiative wohl zurückgehen, erlauben es der SRG beträchtliche Einnahmen durch Werbung und Zusatzdienste (Pay-on-Demand, etc.) zu erzielen. In einem ersten Schritt ist davon auszugehen, dass die meisten Onlineeinnahmen aus der Werbung kommen werden. Es sollte jedoch sofern dies die finanziellen Möglichkeiten erlauben in andere Einnahmemöglichkeiten im Onlinebereich investiert werden, zum Beispiel in eine intelligente Umsetzung einer Paywall für gewisse Angebote. Investitionen sind insbesondre wichtig und interessant, weil der Onlinebereich im Gegensatz zum traditionellen Radio- und TV-Geschäft ein Wachstumsmarkt ist.

Umsetzung

Der ehemalige Bundesgerichtskorrespondent der NZZ Markus Felber führte in seiner NZZ am Sonntag Kolumne «Alles, was Recht ist» vom 6. Januar 2018 aus, wieso die Gebühren auch bei einem Ja zu NoBillag über den 1. Januar 2019 aus bestehen werden: «Anders als die Sätze der Mehrwertsteuer sind die Gebühren für öffentliches Radio und Fernsehen nämlich nicht in der Verfassung festgeschrieben, sondern in einem Gesetz. Bundesgesetze aber sind für das Bundesgericht massgebend, selbst wenn sie der Verfassung widersprechen.» Dies hat zur Folge, dass die gesetzliche Gebührenpflicht bis zum in Kraft treten einer Ausführungsgesetzgebung gültig bliebe. Bis eine Ausführungsgesetzgebung verabschiedet und in Kraft treten einer solchen Ausführungsgesetzgebung dauert es in der Regel mindestens zwei bis drei Jahre. Aus diesem Grund wird angenommen, dass die Umsetzung der Initiative 2021 vollzogen wird. Bei der Umsetzung selbst werden drei verschiedene Szenarien berücksichtigt:

  • Szenario 1 (NoBillag): kommt praktisch ohne öffentliche Gelder aus (rund 50 Millionen, strikte Umsetzung der Initiative im Sinne des Initiative-Komitees).
  • Szenario 2: Öffentliche Beiträge von rund 150 Millionen
  • Szenario 3: Öffentlich Beiträge von rund 300 Millionen

Anmerkung: Sowohl Szenario 2 und 3 nicht im Sinne der Initiative sind und dass direkte Bundessubventionen durch die Initiative verboten werden. Es ist jedoch so, dass über indirekte Kanäle Bundesgelder zur SRG fliessen können. Zudem erlaubt die Initiative Bundesgelder für wichtige amtliche Mitteilungen. Aufgrund dessen wird in Szenario 1 davon ausgegangen, dass sich die Gelder des Bundes im selben Rahmen bewegen wie heute (heute rund 20 Millionen).

Resultate

Geschätzte Einnahmen nach Variante 1

  Szenario Nobillag Szenario 2 Szenario 3
Abonnement 208 Mio. 224 Mio. 240 Mio.
TV-Werbung 137 Mio. 148 Mio. 158 Mio.
Radio-Werbung 59.5 Mio. 64 Mio. 69 Mio.
Online-Werbung 27 Mio. 29 Mio. 31 Mio.
Sponsoring 32 Mio. 34 Mio. 37 Mio.
Programm-ertrag 25 Mio. 27 Mio. 29 Mio.
Übrige Erträge 32 Mio. 34 Mio. 37 Mio.
Private Förderung 19.5 Mio. 21 Mio. 22 Mio.
Bundesbeitrag 25 Mio. 30 Mio. 180 Mio.
Kantone 25 Mio. 40 Mio. 40 Mio.
Distributions-Verbilligung 0 80 Mio. 80 Mio.
Total 590 Mio. 731 Mio. 923 Mio.

Die drei anderen Varianten kommen auf vergleichbare Grössen.

Ausgaben nach Unternehmenseinheit

  Szenario Nobillag Szenario 2 Szenario 3
SRF (inkl. tpc) 230 Mio. 280 Mio. 360 Mio.
RTS 149.5 Mio. 182 Mio. 234 Mio.
RSI 92 Mio. 112 Mio. 144 Mio.
RTR 11.5 Mio. 14 Mio. 18 Mio.
swissinfo 6 Mio. 7 Mio. 9 Mio.
Übrige 86 Mio. 105 Mio. 135 Mio.
Total 575 Mio. 700 Mio. 900 Mio.

Fazit

Wie die Resultate zeigen, sollten auch bei geringen öffentliche Zuschüssen Einnahmen von 550 Millionen und mehr möglich sein. Dies sind zwar 45% bis 65% weniger als die SRG heute einnimmt. Doch auch diese Beträge sind im Schweizer Medienmarkt immer noch sehr viel. Die SRG wäre dadurch zwar nicht mehr der grösste Medienplayer der Schweiz, aber immer noch der mit Abstand grösste Anbieter für audiovisuelle Medien in allen Regionen der Schweiz. Eins ist jedoch klar, die SRG müsste gegenüber heute massiv Sparen, ihr Unternehmen und das Programmangebot massiv umbauen. Dies ist keineswegs eine einfache Aufgabe für das Management der SRG. Der Umsetzungszeitplan lässt der SRG jedoch genug Zeit um die nötigen Schritte einzuleiten und die nötigen Veränderungen zu vollziehen. Ein langfristiges Überleben der SRG garantiert dies zwar nicht, aber die SRG kann auch in einem gebührenfreien Umfeld überleben. Sie wäre zwar um einiges kleiner, aber auch um einiges agiler als heute, weil sie keine staatlichen Beschränkungen mehr hätte. Die Zahlen zeigen auch, dass die SRG auch in einem gebührenfreien Umfeld etwas zum «Service Public» beitragen kann.

Die vorliegende Arbeit und die berechneten Resultate zeigen, ein Lichterlöschen ist nicht, wie von der SGR-Führung propagiert, der einzige gangbare Weg für die Unternehmung SRG, sollte die NoBillag-Initiative am 4. März angenommen werden. Auf die SRG würde zwar viel Arbeit und auch eine grosse Unsicherheit zukommen, doch es ist durchaus machbar eine SRG in kleinerem Rahmen ohne Gebühren zu finanzieren. In einem nächsten Schritt müsste die SRG nun einen detaillierten Sende- und Programm-Plan erstellen und die Verhandlungen mit verschieden Akteuren wie den Telekom- und Kabelnetzbetreibern aufnehmen.


[1] Vgl. Wie dies die SRG für RSI2 bereits angekündigt hat (Stopper, 2015).

Diskussionspapier: Die SRG in einem gebührenfreien Umfeld


Vollgeld – Wer soll unser Geld herstellen?

«Im Tauschverkehr des Marktes nimmt das Geld seine Stellung als allgemein gebräuchliches Tauschmittel ein.» (Mises, 1924, S. 2)

In einer Wirtschaftsordnung, welche auf Arbeitsteilung, Privateigentum und Markt basiert, spielt Geld eine zentrale Rolle. Trotz dieser zentralen Rolle wird die Frage nach der Ausgestaltung und der Kontrolle des Geldwesens selten diskutiert. Dafür gibt es viele verschiedene Gründe. Einerseits nimmt das Geldwesen selbst in ökonomischen Standardwerken – wie Economics von Mankiw & Taylor (2014) oder Mirkoökonomie von Stiglitz und Walsh (2010) – oft nur eine Nebenrolle ein. Anderseits ist das Geldwesen und dessen Ausgestaltung einiges komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Dies zeigt sich zum Beispiel schon daran, dass viele Menschen – insbesondere auch Politiker und viele Ökonomen – fälschlicherweise davon ausgehen, dass die Ausgestaltung und die Kontrolle des Geldwesens durch eine Zentralbank vollständig unter der Kontrolle des Staates seien. Dabei sind die heutigen Geldsysteme Mindestreserve-Systeme und funktionieren zweistufig. Fiat-Geld wird von einer Notenbank ausgegeben und Giralgeld wird von den Geschäftsbanken als Kreditgeld geschaffen, welches mit einer Reserve an Fiat-Geld hinterlegt ist. (Birchler & Rochet, 2017, S. 7). Während der Grossen Depression stand dieses System in der Kritik. Eine Gruppe von Ökonomen um Henry C. Simons von der Universität Chicago schlugen 1933 mit dem «Chicago Plan» ein Vollreserve-System vor (Minsch & Eugster, 2016, S. 7). Die Kritik am Mindestreserve-System wurde im Zuge der Finanzkrise wiederaufgenommen und basierend auf den Ideen von damals wurde das Konzept «Vollgeld» entwickelt und in der Schweiz die Volksinitiative «Vollgeld» eingereicht. Die Initiative stellt damit die grundsätzliche Frage, wer unser Geldwesen kontrollieren und welche Rolle der Staat dabei spielen soll. Eine Frage mit der sich auch schon Alfred-Nobel-Gedächtnispreisträger Milton Friedman und Anna Schwartz beschäftigten (Has Government Any Role in Money?, 1986).

Die vorliegende Arbeit diskutiert die ökonomischen Argumente, welche für und welche gegen Vollgeld sprechen. In einem ersten Schritt werden sowohl das Mindestreservesystem als auch das Vollgeld-System vorgestellt, zudem wird mit dem freien Währungswettbewerb, wie es Friedrich August von Hayek vorschwebte (The Denationalization of Money, 1976), eine Alternative vorgestellt, welche im Gegensatz zu Vollgeld steht und die Rolle des Staates im Geldwesen eliminieren will. In einem zweiten Schritt werden die ökonomischen Argumente, welche für ein Vollgeld-System sprechen aufgezeigt und erläutert. In einem dritten Schritt werden die ökonomischen Argumente, die gegen ein Vollgeld-System sprechen, aus drei verschiedenen Blickwinkeln betrachtet. Darauf folgt abschliessend ein Fazit, welches die diskutierten Argumente und deren Implikationen zusammenfasst.

Diskussionspapier: Vollgeld – Wer soll unser Geld herstellen


Faktenchecks halten oft nicht, was sie versprechen

Der wohl bekannteste Faktencheck der Schweiz ist der Faktencheck des Tagesanzeigers[2], in welchem regelmässig Aussagen von Politiker aus der Sendung Arena des Schweizer Fernsehens auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden. Der Tagesanzeiger verpflichtet sich bei seinen Faktenchecks dem «code of principles» des internationalen Fact-Checking-Netzwerks[3]. Dieser Kodex ist zwar vorbildlich und sicher eine gute Grundlage für einen guten Faktencheck, ist aber gleichzeitig auch sehr allgemein formuliert, so dass er die Vermischung von Fakten und Meinungen und die selektive Verwendung von Fakten kaum verhindert. Selbiges gilt auch über den Teil in dem der Tagesanzeiger aufzeigt, wie der Faktencheck erstellt wird[4]. Alles in allem aber bildet die Erklärungen «So arbeitet das Faktencheck-Team» eine gute Grundlage für den Faktencheck des Tagesanzeigers.

Anhand des Faktenchecks vom 9. September 2017[5]  zur Abstimmungs-Arena «Altersvorsorge 2020»[6] wollen wir nun überprüfen, ob der Faktencheck des Tagesanzeigers seine Versprechungen halten kann und ein guter und glaubwürdiger Faktencheck ist. Dieser Faktencheck besteht aus zehn Aussagen, welche überprüft werden. Dabei wurden jeweils fünf Aussagen der Befürworter und fünf der Gegner der Altersvorsorge 2020 untersucht. Schaut man die Aufteilung der Aussagen genauer an, so fallen zwei Begebenheit auf. Zum einen werden bei den Befürwortern eigentlich nur vier Aussagen untersucht, die fünfte Aussage ist ein Witz und wird auch als Bonus deklariert. Zum anderen fällt ins Auge, dass bei den Befürwortern von den (fünf bzw.) vier Aussagen (vier bzw.) drei von Bundesrat Berset und eine von CVP-Nationalrätin Ruth Humbel sind. Aussagen von Nico Planzer (Junge BDP) und Doris Bianchi (SGB) werden nicht überprüft. Bei den Gegnern hingegen werden von allen vier Diskussionsteilnehmern Aussagen geprüft, wobei bei Karin Keller-Sutter (FDP-Ständerätin) zwei Aussagen untersucht werden. Diese Ungleichbehandlung muss nichts heissen und ist auch nicht weiter schlimm, aber es hinterlässt schon einen fahlen Nachgeschmack. Zudem passt die Ungleichbehandlung nicht wirklich zum ersten «code of principle» des internationalen Fact-Checking-Netzwerks «a commitment to nonpartisanship and fairness».

Die erste Aussage, welche im Faktencheck untersucht wird, stammt von Alain Berset: «Die AHV hat einen Sanierungsbedarf von 18 Milliarden bis 2025. Das zeigt auch: Eine Ablehnung dieser Reform wäre das Schlimmste für die Jungen.». Der Tagesanzeiger stellt dabei fest, dass die ganze Aussage weder richtig noch falsch sei. Zwar sei die Zahl, welche Berset nennt, richtig – der zweite Satz der Aussage sei aber mehr Spekulation. Grundsätzlich kann man dieser Einschätzung des Tagesanzeigers zustimmen, trotzdem hat sich hier ein Fehler eingeschlichen. Die Aussage von Berset besteht aus zwei Sätzen. Im ersten Satz nennt Berset einen Fakt und im zweiten Satz seine Einschätzung und Meinung zu diesem Fakt. Persönliche Meinungen und Einschätzungen sind jedoch keine Fakten, welche man überprüfen kann, deshalb kann man eigentlich nur den ersten Satz kontrollieren. Dieser eine Satz von Berset ist richtig, sowohl die Zahl stimmt als auch die Aussage es handle sich dabei um einen Sanierungsbedarf, wenn man die gesetzlichen Vorgaben und der Zahlen des BSV betrachtet[7].

Die zweite Aussage im Faktencheck stammt von Roland Eberle (SVP-Nationalrat und Gegner): «Es gibt nichts auszugleichen. Die Renten in der 2. Säule sind zu 100 Prozent ausgeglichen über die Massnahmen in der 2. Säule.» Der Tagesanzeiger stellt dabei fest, dass die Aussage falsch ist. Auch dieser Einschätzung kann man grundsätzlich zustimmen, weil nicht bei allen die Rente in der 2. Säule zu 100 Prozent ausgeglichen wird. Trotzdem ist die Sache nicht ganz so einfach, wie es der Tagesanzeiger darstellt. Auch hier könnte man die Aussage eigentlich in zwei Sätze aufteilen. Der zweite Satz ist ohne Frage falsch. Der erste Satz hingegen kann man auch als politische Einschätzung werten und deshalb schlecht «faktenchecken». Zudem ist es so, dass bei den Allermeisten die Senkung des Umwandlungssatzes durch Massnahmen in der 2. Säule ausgeglichen wird oder sogar überkompensiert wird, deshalb gibt es sogar Befürworter – wie der ASIP (Pensionskassen)[8] – welche sagen der Ausbau der AHV sei kein Ausgleich für die Senkung des Umwandlungssatzes, sondern ein Zusatz[9] und ein Ausgleich eigentlich unnötig[10].

Die dritte Aussage, welche im Faktencheck untersucht wird, stammt von Ruth Humbel: «Es gibt in diesem Land 500’000 erwerbstätige Frauen ohne 2. Säule. Gerade für sie bringt die Vorlage Vorteile.» Der Tagesanzeiger stellt dabei fest, dass die Aussage richtig ist. Hier verhält es sich ähnlich wie bei der Aussage von Berset: Der eine Satz enthält ein Fakt, der zweite Satz ist eine persönliche Einschätzung. Der Fakt bzgl. der erwerbstätigen Frauen ist – wie der Tagesanzeiger feststellt – richtig. Wie beim ersten Faktencheck bereits erläutert wurde, kann man den zweiten Satz eigentlich nicht «faktenchecken». Der Tagesanzeiger macht es trotzdem und vernachlässigt dabei wichtige Aspekte. Zum einen vernachlässigt der Tagesanzeiger, dass von diesen 500’000 erwerbstätigen Frauen, welches Teilzeitarbeitende oder bzw. und Tieflohnbezüger sind, ein Teil im Alter wohl oder übel Ergänzungsleistungen (EL) beziehen wird. Die meisten EL-Bezüger (78%[11]) werden von den 70 Franken mehr AHV nicht profitieren, weil ihnen gleichzeitig die Ergänzungsleistungen um denselben Betrag gestrichen werden oder der Anspruch auf EL verloren geht. Die Zahlen des BSV berücksichtigen zudem nicht, dass die AHV-Rente steuerpflichtig ist und EL nicht. Die steuerliche Ungleichbehandlung führt dazu, dass das steuerbare Einkommen der EL-Bezüger um 840 Franken steigt, obwohl sie nicht mehr Einkommen haben als vorher. Des Weiteren vernachlässigt der Tagesanzeiger, dass die Senkung des Koordinationsabzugs in der 2. Säule nicht nur positive Effekte hat, sondern auch Nachteile: Die Senkung des Koordinationsabzugs führt zu einer Erhöhung der Lohnnebenkosten und macht Teilzeitarbeitende und Tieflohnbezüger damit teurer. Am Ende des Tages haben diese zwar eine höhere Rente, sie haben aber auch massiv mehr einbezahlt. Ob die Vorlage für diese Frauen nun Vorteile bringt oder nicht, ist darum nicht zweifelsfrei zu beantworten und so bleibt die Frage bzw. die Antwort im Endeffekt mehr Meinung als Fakt.

Die vierte Aussage im Faktencheck stammt von Karin Keller-Sutter: «Wenn das Volk Nein sagt, ist der AHV-Ausbau vom Tisch.» Der Tagesanzeiger beurteil diese Aussage als richtig. Der Tagesanzeiger testet hier eine politische Einschätzung anstatt ein Fakt, was wie Anfangs ausgeführt wurde nicht geht.

Auch die fünfte Aussage im Faktencheck stammt von einem Gegner der Reform, Alessandro Pelizzari (Genfer Gewerkschaftsbund): «Die Reform ist nicht so dringend, wie man sagt. Die AHV hält sich nach wie vor relativ gut.» Im Faktencheck wird diese Aussage als eher falsch eingeordnet. Bei der Aussage von Herr Pelizzari handelt es sich um eine Art Mischung aus Fakt und Meinung. Ich bin der Meinung, dass hier ein Faktencheck durchaus zulässig ist. Betrachtet man die Situation der AHV rein rechtlich[12] so ist der Einschätzung des Tagesanzeigers vordergründig zuzustimmen. Betrachtet man jedoch auch die betriebswirtschaftliche Situation inklusive als auch exklusive der Bundessubventionen, so wird die Sache um einiges komplizierter. Betrachtet man die Situation der AHV betriebswirtschaftlich inklusive der Bundessubventionen so fällt auf, dass die AHV zwar Verluste schreibt, aber auch ohne Reform bis etwa 2030 in der Lage ist die Renten zu bezahlen[13]. Aus dieser Perspektive kann man also sagen, dass Herr Pelizzari’s Aussage richtig. Betracht man jedoch die betriebswirtschaftliche Situation ohne die externen Zuschüsse des Bundes (Bundesbeitrag, MwSt., etc.) so fällt auf, dass die AHV bereits seit den 1960er Jahren Verluste schreibt und der Umlageverlust heute 11.6 Milliarden beträgt[14]. Da politisch gesehen der rechtliche Rahmen entscheidend ist, kann man der Einschätzung des Tagesanzeigers zustimmen, auch wenn in dessen Argumentation entscheidende Aspekte fehlen oder zu kurz kommen.

Die sechste Aussage stammt wieder Bundesrat Berset: «Mit dieser Vorlage werden die Defizite nicht nur reduziert, sondern annulliert. Sie erlaubt es uns, in zwölf Jahren einen AHV-Fonds zu haben, der so gut dasteht wie heute.» Im Faktencheck wird diese Aussage als eher richtig taxiert. Ich stimme hier der Einschätzung des Tagesanzeigers zu, auch wenn die Formulierung von Berset «Defizite werden annulliert» etwas holprig und unpräzise wirkt. Dies ist wohl darauf zurück zu führen, dass Deutsch nicht Bersets Muttersprache ist und ändert deshalb auch nichts an der Beurteilung des Inhalts.

Nach Bundesrat Berset ist bei der siebten Aussage wieder eine Aussage einer Gegnerin, Salomè Vogt (Avenir Jeunesse), an der Reihe: «Mit dieser Reform wird meine Generation zu sehr belastet – die unter 30-Jährigen.» Im Faktencheck wird diese Aussage als eher falsch und ideologisch motiviert dargestellt. Auch hier haben eine Vermischung zwischen Fakt und Meinung. Man kann «faktenchecken» ob die Junge Generation (stark) belastet wird. Ob sie jedoch zu sehr belastet wird kann man nicht abschliessend klären, weil dies wieder eine persönliche Einschätzung ist. Es ist ohne Frage so, dass die Generation der unter 30-Jährigen mit der Altersvorsorge 2020 stark belastet wird, wie auch die Generation zwischen 30 und 45. Dies zeigen verschiedene Studien, Zeitungsartikel, Kostenrechner und die Zahlen des BSV[15]. Was aber der Tagesanzeiger hier macht, hat mit einem Faktencheck nicht viel gemein. Um zu eruieren ob die Jungen nun stark belastet werden oder nicht, vergleicht der Tagesanzeiger die Altersvorsorge mit einer einzigen Alternative[16]. Als wüsste man genau, wie die neue Reform aussehen würde, wenn AV2020 abgelehnt wird. Bei diesem Vergleich werden nur die Kosten berücksichtig, obwohl man die Belastung einer Person bzw. Personengruppe nur Anhand einer Kosten-/Nutzenanalyse bzw. des Saldos aller Ein- und Auszahlungen beurteilen kann. Besonders störend daran ist, dass Herr Fabian Renz – einer der Autoren dieses Faktenchecks – diesen unzureichenden Vergleich bereits in einem anderen Artikel vom 28. August 2017[17] verwendet hat. Obwohl er damals auf diesen Fehler hingewiesen wurde[18], wird dieser unzureichende Vergleich nun wiederverwendet. Da fragt man sich schon, ob wirklich die Aussage von Salomè Vogt ideologisch motiviert ist oder nicht doch der Check dieser Aussage.

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Abbildung 1: Rentenreform: Hohe Verluste für Junge bis Jahrgang 1974 (NZZaS)

Bei der achten Aussage, welche im Faktencheck untersucht wird, kommt zum dritten Mal eine Aussage von Bundesrat Berset zum Zuge: «Die 70 und 226 zusätzlichen Franken machen im Jahr 2030 lediglich 2 Prozent der AHV aus. Zu behaupten, das versenke das ganze System, stimmt einfach nicht.» Der Faktencheck ordnet diese Aussage als eher richtig ein. Wie bei der ersten Aussage von Berset besteht die Aussage aus zwei Sätzen. Der erste Satz enthält einen Fakt und der Zweite eine Meinung bzw. Einschätzung zu diesem Fakt. Die Rechnung bzw. die Zahlen, welche Berset im ersten Satz nennt sind, wie der Tagesanzeiger richtig feststellt, korrekt[19]. Der zweite Satz ist für einen Faktencheck nicht geeignet, weil er mehr Meinung als Fakt darstellt. Dies ist wohl auch der Grund, wieso der Tagesanzeiger diesen Satz in Verbindungen mit dem ersten als «zu salopp» einstuft.

Die neunte und letzte richtige Aussage im Faktencheck stammt von Karin Keller-Sutter: «Die Bauern haben Nachteile. Viele Bauern arbeiten nach der Pensionierung auf dem Hof der Kinder. Jetzt müssten sie dann AHV zahlen.» Im Faktencheck wird diese Aussage als eher falsch gewertet. Die Aussage von Karin Keller-Sutter ist jedoch inhaltlich nicht falsch, jedoch ist der erste Satz der Aussage unpräzise, weil die Aussage so vorgaukelt, die Bauern hätten absolut gesehen Nachteile. Richtig ist jedoch, dass die Altersvorsorge 2020 für die Bauern sowohl Vorteile als auch Nachteile hat. Der Bauernverband ist der Meinung, dass die Vorteile überwiegen.

Die Analyse der neun Checks des Faktenchecks zur Abstimmungs-Arena «Altersvorsorge 2020» zeigt ein mehr als durchzogenes Bild. Zwar gehen die meisten der neun Faktenchecks in ihrer Einschätzung von richtig oder falsch in die richtige Richtung. Jedoch ist es auch so, dass die meisten Aussagen nicht für einen Faktencheck geeignet sind, weil es sich (zumindest zum Teil) um Meinungen handelt und nicht um Fakten. Zudem enthält der Faktencheck auch grobe Fehleinschätzungen (siehe siebte Aussage). Des Weiteren fällt auf, dass immer wieder relevante Fakten ausseracht gelassen werden. Dies liegt wohl auch am Format des Faktenchecks, welcher pro Check aus zwei Absätzen und einem Fazit besteht. Ebenfalls als störender Punkt fällt die Ungleichbehandlung zwischen Befürworter und Gegner auf. Alles in allem muss man leider sagen, dass der Faktenchecks des Tagesanzeigers grobe Mängel aufweist und deshalb kein guter und glaubwürdiger Faktencheck ist. Des Weitern wird man aufgrund der Ungleichbehandlung, dem Auslassen von relevanten Fakten und der zum Teil fragwürdigen Beurteilung von Aussagen, den Verdacht nicht los, dass der Faktencheck des Tagesanzeiger im Falle der Altersvorsorge 2020 nicht neutral agiert.

Replik des Tagesanzeigers: Wie ausgewogen ist der Faktencheck?

 


[1] Fakt (Faktum): etwas, was tatsächlich, nachweisbar vorhanden, geschehen ist; [unumgängliche] Tatsache. (Duden)

Meinung: persönliche Ansicht, Überzeugung, Einstellung o. Ä., die jemand in Bezug auf jemanden, etwas hat (und die sein Urteil bestimmt) oder im Bewusstsein der Allgemeinheit [vor]herrschende Auffassungen hinsichtlich bestimmter [politischer] Sachverhalte. (Duden)

[2]https://www.tagesanzeiger.ch/collectionuebersicht/faktencheck/story/26470652

[3] https://www.poynter.org/international-fact-checking-network-fact-checkers-code-principles

[4] «Wie wir arbeiten» https://www.tagesanzeiger.ch/So-arbeitet-das-FaktencheckTeam/story/27065991

[5] https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/schadet-bersets-reform-den-jungen-die-altersvorsorge-020-im-faktencheck/story/16440863

[6] https://www.srf.ch/sendungen/arena/abstimmungs-arena-altersvorsorge-2020

[7] Anmerkung: Die Aussage von Berset ist nur wegen den gesetzlichen Vorgaben richtig. Rein betriebswirtschaftlich gesehen ist die Aussage falsch, weil die AHV für ihren Betrieb keinen AHV-Fonds mit einem Bestand von 100 Prozent einer Jahresausgabe braucht.

[8] http://www.dringendereform.ch/ & https://twitter.com/pensionskassen

[9] «Eine verbreitete Annahme ist es, dass die 70 Franken Zuschlag bei der AHV dazu da sind, die Senkung des Mindestumwandlungssatzes zu kompensieren. Richtig ist, dass mit den Kompensationsmassnahmen in der 2. Säule, die Senkung des Mindestumwandlungssatzes, bis auf wenige Ausnahmen, innerhalb der beruflichen Vorsorge kompensiert wird. Die monatlichen 70 Franken Zuschlag in der AHV sind zusätzlich. Und zwar für Neurentner, bei Annahme der Reform. Das Plafonds für Ehepaare wird von 150 Prozent auf 155 Prozent der Maximalrente erhöht.» Chatbot Daniela auf https://www.facebook.com/dringendereform.reformeurgente

[10] https://twitter.com/pensionskassenDJsWXoSXgAA-Y2p

[11] «Für EL-Bezügerinnen und -Bezüger kann die Verbesserung der AHV-Rente folgende Konsequenzen haben:

  • In den meisten Fällen (76 %) führt die Verbesserung der AHV-Rente zu einer entsprechenden Kürzung der EL, was damit zusammenhängt, dass es sich bei den EL um eine bedarfsabhängige Leistung handelt. Diese Personen verbleiben jedoch nach wie vor im EL-System und dessen Vorteile bleiben ihnen erhalten.
  • In 22 % der Fälle steigt das Gesamteinkommen der EL-Bezügerinnen und -Bezüger aufgrund der Mindestgarantie (garantierter EL-Mindestbetrag, wenn beispielsweise die Ausgaben das Einkommen um 10 Franken übersteigen) an. Bei diesen Personen bleibt der EL-Betrag unverändert, sie erhalten aber eine höhere AHV-Rente.
  • In 2 % der Fälle hat die Erhöhung der AHV-Rente aufgrund der besseren finanziellen Situation einen Austritt aus dem EL-System zur Folge. Die betroffenen Personen verlieren somit auch die mit dem EL-System verbundenen Vorteile.» https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv/reformen-revisionen/altersvorsorge2020/faq.html

[12] Siehe Fussnote 6.

[13]https://www.bsv.admin.ch/dam/bsv/de/dokumente/ahv/finanzperspektiven/Finanzieller_Ausblick_AHV_2035_Lesehilfe_d.pdf.download.pdf/Finanzieller%20Ausblick%20der%20AHV%20bis%202035%20Lesehilfe.pdf

[14] https://twitter.com/AlainS1991/status/904349749532393474, Quelle SRF ECO & BSV

[15] https://www.ubs.com/ch/de/swissbank/privatkunden/vorsorge/studien-analysen/_jcr_content/par/columncontrol_640435765/col1/linklist/link.0734589812.file/bGluay9wYXRoPS9jb250ZW50L2RhbS91YnMvY2gvc3dpc3NiYW5rL3ByaXZhdGUvaW5zdXJhbmNlL2RvY3VtZW50cy9hbHRlcnN2b3Jzb3JnZS0yMDIwLWxpY2h0LXVuZC1zY2hhdHRlbi1kZS5wZGY=/altersvorsorge-2020-licht-und-schatten-de.pdfhttps://nzzas.nzz.ch/notizen/rentenreform-hohe-verluste-fuer-junge-bis-jahrgang-1974-ld.1301475?utm_content=bufferdf3ef&utm_medium=social&utm_source=twitter.com&utm_campaign=bufferhttps://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/rentenreform-wir-erklaeren-wer-gewinnt-und-wer-verliert-131447055https://www.comparis.ch/saeule-3a/altersvorsorge/berechnenhttps://www.srf.ch/static/srf-data/data/2017/rentenrechner/#/de & https://www.parlament.ch/centers/documents/de/mm-sgk-n-2017-03-10-beschluesse-reform-2020-d.pdf

[16] SGK-NR (09.03.2017), https://www.parlament.ch/centers/documents/de/mm-sgk-n-2017-03-10-beschluesse-reform-2020-d.pdf

[17] https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/rentenplan-der-fdp-straft-juengere-und-aermere/story/20939020

[18] https://twitter.com/AlainS1991/status/902191573173231616

[19]https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv/reformen-revisionen/altersvorsorge2020/dokumentation.html

Titelbild: Screenshot https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/schadet-bersets-reform-den-jungen-die-altersvorsorge-020-im-faktencheck/story/16440863 


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