Die Finanzmarktregulierung ist gescheitert

Die Credit Suisse-Krise hat uns einmal mehr bewusst gemacht, dass das Bankenwesen inhärent
instabil ist. Seit Jahrzehnten bekämpft man diese Instabilität mit neuer Regulierung und scheitert Mal
für Mal.

Die moderne Finanzmarktregulierung fusst in den meisten westlichen Staaten auf den Erfahrungen
der 1930er Jahre. Das erste Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen wurde 1934 erlassen. Bis
zur Gründung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht 1974 – gegründet als Reaktion auf den
Konkurs der deutschen Herstatt-Bank – war die Regulierung der Finanzmärkte eine rein nationale
Angelegenheit. Seit nun fast 50 Jahren versucht der Basler Ausschuss mit neuen Regulierungen der
Instabilität des Bankenwesens her zu werden. 1975 wurde der erste Report erlassen. 1988 wurde mit
Basel I das erste umfassende internationale Regelwerk implementiert. Basel II folgte 2004 und Basel
III 2010. Allein in den Jahren 2005, 2006 und 2010 wurden vom Basler Ausschuss jeweils 500 Seiten
und mehr veröffentlicht. Heute besteht allein das Basler Regelwerk aus Tausenden von Seiten. Doch
diese Regeln haben unser Finanzsystem nicht sicherer gemacht. Bankkrisen gehörten in den letzten
40 Jahren schon fast zum Alltag. Allein in der Schweiz mussten in den letzten 30 Jahren drei
Grossbanken vor dem Untergang gerettet werden: 1993 wurde die Schweizerische Volksbank von der
heutigen Credit Suisse durch eine Übernahme gerettet, 2008 die UBS vom Staat und nun die Credit
Suisse. Spätestens heute muss man festhalten: Die staatliche Regulierung des Finanzmarktes ist
grandios gescheitert.


Höhere Risiken und tiefere Eigenkapitalquoten
Wie die Zahlen der Schweizerischen Nationalbank zeigen, sind die Eigenkapitalquoten der Schweizer
Banken im Laufe des 20. Jahrhunderts deutlich zurückgegangen. «Ende des 19. Jahrhunderts wiesen
die beiden damaligen Grossbanken Schweizerische Kreditanstalt und Schweizerischer Bankverein
Eigenkapitalquoten von über 30 Prozent aus» (Amrein, 2016). Nach dem Zweiten Weltkrieg lag
dieser Wert noch bei rund zehn Prozent und bis zum Ende des 20. Jahrhunderts halbierte sich dieser
Wert noch einmal auf vier bis fünf Prozent– zeitweise erreichten die Schweizer Grossbanken eine
Eigenkapitalquote von gerade mal drei Prozent. «Berücksichtigt man die in früheren Jahren noch
höheren stillen Reserven, war dieser Rückgang sogar noch stärker.» (Amrein, 2016). Dasselbe Bild
zeigt sich, wenn man die risikogewichteten Aktiven – ein Ansatz, welcher mit Basel I eingeführt
wurde – betrachtet: «Das Eigenkapital hat auch im Verhältnis zu den Risiken markant abgenommen.»
(Amrein, 2016).


Mehr Eigenkapital, weniger Regulierung
Es liegt der Schluss nahe, dass der Abbau der stillen Reserven und der Rückgang des gewichteten
Eigenkapitals stark mit der Entwicklung der Regulierung wie Basel I zusammenhängt und deren
Rückgang auf das heutige Niveau erst ermöglichte. Die umfassenden Regulierungen und das daraus
abgeleitete Risikocontrolling wogen Banken sowie die Bankenaufsicht und Nationalbanken in
Sicherheit. Spätestens 2008 wurde dies aber als Illusion entlarvt. Die Finanzgeschichte der letzten
200 Jahre zeigt eindrücklich, dass es einen hohen Zusammenhang zwischen der Höhe der
Eigenkapitalquote der Banken und der Anzahl Bankkrisen gibt. Mehr Eigenkapital für Banken
bedeutet daher auch weniger Bankenkrisen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass viele Ökonomen
und Wirtschaftshistoriker höhere Eigenkapitalquoten fordern. Mindestens 20 Prozent scheinen mir
aus historischer sowie ökonomischer Perspektive gesehen, der richtige Ansatz zu sein. Im Gegenzug sollte man die nutzlosen Regulierungen der letzten 50 Jahre abschaffen, um die
Wettbewerbsfähigkeit unserer Banken zu erhalten. Idealerweise würde man sogar gänzlich auf
weitere Regulierungen verzichten.

Erschienen in den Schaffhauser Nachrichten am 30. März 2023.


Die Corona-Krise offenbart Lücken im liberalen Rechtsstaat

Was wir in den letzten drei Monaten erlebt haben, hätten die meisten von uns Anfang des Jahres für unmöglich gehalten. In vielen Staaten wurden aufgrund der Corona-Krise Grundrechte systematisch ausgesetzt. Dass autoritäre Regierungen und Staaten wie China, Russland oder Ungarn mit solchen Massnahmen auf eine Bedrohung reagieren, erstaunt nicht. Doch auch im liberalen Westen folgte man in gewisser Weise dem Weg Chinas. Dies ist nicht per se falsch, denn es gibt durchaus Krisen, in denen dies notwendig sein kann. Ob die Corona-Krise eine solche ist, bleibt fraglich. Erschreckend ist jedoch, mit welcher Selbstverständlichkeit die Grundrechte von Millionen von Menschen ausser Kraft gesetzt wurden und die Gewaltentrennung zeitweise aufgehoben wurde. Selbst liberale Kräfte stellten sich hinter die Anordnungen der Regierung, ohne diese kritisch in Frage zu stellen. Dabei sind es doch die Gewaltentrennung und der liberale Verfassungsstaat, welche unsere Grundrechte garantieren.

Doch in der Krise scheinen sie Makulatur geworden zu sein. Und dabei liefern die liberale Verfassung und darauf aufbauende Gesetze auch noch die Grundlage. So auch in der Schweiz. Notrecht nach Art. 185 der Bundesverfassung und das Epidemiengesetz statten den Bundesrat mit einer unglaublichen Machfülle aus. Dies ist im Grunde genommen noch kein Problem, da es – wie gesagt – durchaus Situationen gibt, in denen dies notwendig sein kann. Was hingegen bis heute fehlt, ist eine klare Regelung, wann der Bundesrat Notrecht oder zum Beispiel eine ausserordentliche Lage nach dem Epidemiengesetz verordnen darf. Genauso fehlen in der Schweiz klare Grenzen und Kontrollen für die Massnahmen und Verordnungen, welche der Bundesrat gestützt auf Notrecht oder das Epidemiengesetz erlässt. Parlament und Bundesgericht können de facto nur tatenlos zusehen und müssen wie die Bürger darauf vertrauen, dass der Bundesrat massvoll mit diesen Kompetenzen umgeht. Inwiefern dies in der jetzigen Krise der Fall ist, darüber lässt sich natürlich streiten. Glücklicherweise zeichnet sich jedoch ab, dass der Bundesrat anders als nach dem Zweiten Weltkrieg schnell wieder den Ausstieg aus dem Sonderregime findet und das Volk dieses Mal nicht gezwungen sein wird, per Volksabstimmung den Normalzustand wiederherzustellen.

Doch auch wenn sich nun abzeichnet, dass wir schnell den Weg zurück zur rechtlichen Normalität finden, stellt sich für liberale Kräfte die Frage, wie man dem Bundesrat auch in einer aussergewöhnlichen Lage gewisse Grenzen setzt und ausreichende Kontrollmechanismen sicherstellt, welche einem liberalen Rechtsstaat würdig sind. Dank der technologischen Fortschritte, welche auch eine digitale Parlamentsdebatte ermöglichen, scheint ein möglicher Weg zu sein, dass sowohl die Anwendung von Notrecht als auch die Ausrufung einer ausserordentlichen Lage nach dem Epidemiengesetz nur in Absprache mit dem Parlament bzw. durch einen Bundesbeschluss möglich ist.

Erschienen in der Hayek Feder vom Juni 2020.


Das Ende des bilateralen Weges

Das Nein zum EWR 1992 ist ein historischer Entscheid, der bis heute nachwirkt. Diese Abstimmung führte zu einer aussenpolitischen Kehrtwende. Von der Idee eines EU-Beitritts hat man sich zusehends verabschiedet. Um die wirtschaftlichen Nachteile einer Nichtmitgliedschaft im europäischen Binnenmarkt und der EU zu verhindern, wurde im Verlauf der 90er Jahre der bilaterale Weg entwickelt. Dies gelang auch deshalb, weil die Schweizer Diplomaten in Brüssel weiterhin behaupteten, dass der EU-Beitritt das Ziel bleibe.

Der bilaterale Weg gilt seither als ein Erfolgsgarant der Schweiz. Er ist zu einer heiligen Kuh geworden. Wer dazu nur schon kritische Fragen stellt, wird in die Ecke der Abschotter bzw. der SVP gestellt. Dabei ist die Bilanz der Bilateralen weit weniger glorreich, als man gemeinhin annehmen könnte. Die Schweiz erlebte zwar zu Beginn der Bilateralen in den Nuller-Jahren einen Boom mit relativ hohen Pro-Kopfwachstumszahlen. Ob dies in einem direkten Zusammenhang zu den Bilateralen steht ist jedoch fraglich. Die Schweiz profitierte in dieser Zeit in erster Linie von einem globalen Boom. Mit der Finanzkrise von 2008 ist dieser Wachstumsboom verschwunden und seither nicht zurückgekehrt. Das Pro-Kopf-Einkommen stagniert. Der Handel mit Europa hat an Dynamik verloren. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Bilateralen kaum zu höherem Wachstum geführt haben. Sie haben jedoch mit Sicherheit zur politischen und ökonomischen Stabilität beigetragen. Für die Politik beleibt verständlicherweise der bilaterale Weg trotz der durchzogenen Zahlen weiterhin der Königsweg.

Als die EU die Hoffnung auf einen EU-Beitritt der Schweiz begraben hatte, macht sie jedoch bereits 2012 klar, dass der bilaterale Weg zu Ende sei und eine Institutionalisierung der EU-Rechtsübernahme in Form eines Rahmenabkommens notwendig ist. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass man nun dieses vorliegende Rahmenabkommen in der Schweiz als Fortführung des bilateralen Weges bezeichnet, obwohl es aus Sicht der EU genau dies nicht ist. Der Inhalt des vorliegenden Abkommens scheint die Sicht der EU zu stützen. Das Rahmenabkommen hat primär keinen bilateralen, sondern einen unilateralen Inhalt.


Die Erpressung der Liberalen

Zwei Themen dominieren 2019 die politische Agenda in der Schweiz: Die Klimastreiks und das Rahmenabkommen. Seit Monaten wird in Bundesbern heftig über das vorliegende Rahmenabkommen mit der EU debattiert und gestritten. Dabei haben sich die liberalen Kräfte, um die FDP und die Grünliberalen in eine heikle Position manövriert. Teils durch eignes zutun, teils durch unglückliche Umstände. Zum einen war das Vorgehen von Bundesrat Cassis im letzten Sommer bzgl. Lohnschutz kommunikativ und strategisch ungeschickt. Zum anderen sind die liberalen Kräfte durch die Totalopposition der SVP eh schon in einer schwierigen Situation. 

Nach Jahren des Dornröschenschlafes haben die Linken und Gewerkschaften die verflixte Position der liberalen Kräfte wiederentdeckt und versuchen sie für sich zu nutzen. Sie wissen haargenau ohne die Linken ist das Rahmenabkommen tot. Der tollpatschige Versuch von Cassis im Sommer 2018 eine Lösung beim Lohnschutz zu finden, gab den Linken den Anlass ihre Ausgangslage in politisches Kapital zu verwandeln. Seither gehen sie in Sachen Lohnschutz auf die Barrikaden. Dass die Linken in diesem Punkt irgendwann nachgeben werden, ist zwar jetzt schon mehr oder weniger klar. Die Frage ist nur zu welchem Preis. Was können die Linken im Gegenzug von den Mitteparteien für Zugeständnisse erpressen? Das Ziel ist klar: Die Amputation des liberalen Arbeitsmarktes durch Mindestlöhne oder die Ausweitung von Gesamtarbeitsverträgen. 

Ob sich die Mitteparteien auf diese Erpressung einlassen sollen, sollte gut überlegt sein. Das vorliegende Rahmenabkommen aus liberaler Sicht durchaus kritisch zu sehen ist. Das Schiedsgericht verkommt durch die Rolle des EuGHs zum Feigenblatt, es droht die Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie und auch über dem Freihandelsabkommen hängt das Damoklesschwert des Rahmenabkommens. Lässt man sich auf die Erpressung ein, so ist man auch in Zukunft nicht vor solchen Erpressungen durch die Linken geschützt. Um solche Erpressungen in der Europapolitik dauerhaft zu entgehen gibt es eigentlich nur einen Weg. Einen Schritt auf die SVP zu machen und sich langfristig vom bilateralen Weg, welcher laut der EU sowieso zu Ende ist, zu lösen. Wie ein solcher Weg aussehen könnte, macht gerade Kanada vor, welches mit der EU einen Freihandelsabkommen abgeschlossen hat. 


7 Jahre warten sind genug!

Am 23. September 2012 sprachen sich 62,6 Prozent der Zürcher Stimmberechtigten für den A4-Zubringer Obfelden/Ottenbach aus. Einsprachen und bürokratische Hürden haben einen Bau bis heute verhindert. Die Grünen wehren sich weiterhin gegen das Projekt. Sie akzeptieren den demokratischen Entscheid von 2012 nicht und lehnen den durch die Verzögerung und die Einsprachen verursachten Zusatzkredit für das Projekt ab. Dabei hat der Autobahnzubringer für die beiden Gemeinden Ottenbach und Obfelden als auch dessen Gewerbe eine grosse Bedeutung. Nun gilt es endlich vorwärts zu machen und den Bau dieses essentielle Infrastrukturprojekt an die Hand zu nehmen. Dazu muss der Kantonsrat dem Zusatzkredit noch dieses Jahr zustimmen, damit die Bauarbeiten 2020 beginnen können.


Rücktrittsschreiben

Liebe Kolleginnen und Kollegen
Ich weiss dieses Mail wird für euch wohl überraschend kommen. Das Ganze fällt mir sehr schwer. Ich habe mich mit grosser Freude und Engagement fast drei Jahre lang als Präsident für unseren Bezirk und unsere Partei eingesetzt. Nach der nationalen Delegiertenversammlung vom Samstag bin ich in mich gegangen und muss sagen, ich kann mein Amt so nicht weiter ausführen. Daher werde ich das Amt als Bezirkspräsident niederlegen. Über das genaue Rücktrittsdatum können wir uns gerne unterhalten, die Leitung des Wahlkampfes werde ich jedoch per sofort abgeben.
Den heutigen Kurs der FDP kann und will ich nicht vertreten. Dies trifft nicht nur auf die Klima- und Umweltpolitik zu. Es gilt auch für die Europa- oder Steuerpolitik (siehe Steuerreform und AHV-Finanzierung). Auch kantonal muss ich feststellen, dass vermehrt ein Kurs gefahren wird, der nicht wirklich mit den liberalen Grundsätzen des Freisinns vereinbar ist. Dass die FDP des Kantons Zürich nun Plakate schalten möchte mit dem Slogan: «Für mehr Grün: Blau wählen.», ist nur der vorläufige Tiefpunkt dieser Entwicklung. Die nun gewählte Politik ist aus meiner Sicht weder freisinnig noch glaubwürdig. Ich wäre daher eindeutig der falsche Mann, um diese Politik als Präsident im Bezirk zu vertreten. Zudem gestaltet sich die Zusammenarbeit mit gewissen Exponenten äusserst schwierig. Des Weiteren bestärken mich private und berufliche Entwicklungen zu diesem Schritt.
Ich werde mich nun auf meine Dissertation, meinen Job, den Jungfreisinn und andere Dinge konzentrieren.
Ich möchte mich herzlich bei Euch für die langjährige Zusammenarbeit sowie das in mich gesetzte Vertrauen bedanken.


Die Fakten sprechen für 5G

Immer wieder liest und hört man, dass die neue Mobilfunktechnologie 5G gefährlich für die Gesundheit sei. Aus wissenschaftlicher Sicht ist diese Angst unbegründet. Die neue Mobilfunktechnologie ist nicht gefährlicher als die herkömmlichen Technologien und ist richtig angewendet unbedenklich. Dies zeigen unzählige Studien. Die faktenlose Angstmacherei erinnert an Aufrufe von Impfgegner oder den Kampf der Grünen gegen die Gentechnik. Im Anzeiger vom 18. Juni 2019 konnte man sogar lesen, dass 5G den Klimaschutz beeinträchtigen würde. Auch diese Panikmache ist unbegründet. Zwar ist es richtig, dass es bei 5G wohl mehr Funkantennen braucht und diese einen höheren Energieverbrauch haben als heute. Tatsächlich ist 5G jedoch deutlich energieeffizienter als die bisherige Technologie. Der Energieverbrauch je übertragenem Bit liegt bei einem Tausendstel. Da sich die globale Datenmenge in den nächsten 10 Jahren laut Prognosen verzehnfachen wird, bilden energieeffiziente Technologien wie 5G überhaupt erst die Grundlage für eine klimaschonende Wirtschaft.


Wir machen versus Symbolpolitik

Klimanotstand versus Erklärungsnotstand, Leserbrief vom 29. Mai 2019.

Einmal mehr wirft GLP-Kantonsrat Ronald Alder der FDP vor, dass sie in der Umweltpolitik «nur heisse Luft» verbreiten würde. Als Kantonsrat müsste er jedoch wissen, dass dies nicht stimmt. Die FDP hat gerade in letzter Zeit mehrere Vorstösse zur Umweltpolitik eingereicht. So fordert die FDP zum Beispiel eine befristete Förderung der Infrastruktur für eine CO2-arme Mobilität oder einen weiteren Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Im Säuliamt ist die FDP mit dem von der FDP initiierten Projekt EnergieRegion Knonauer Amt seit Jahren sogar federführend in der Energie- und Umweltpolitik.

Und was macht die GLP? Sie macht populistische Symbolpolitik, indem sie einen Pseudonotstand ausruft und Berichte des Regierungsrates ablehnt. Diese Feststellung mag Herr Alder als «jugendlichen Übermut» abtun, sie ist dennoch nicht falsch.


Klimanotstand – Unnötige Symbolpolitik ohne Nutzen

Am Montag hat der Zürcher Kantonsrat den Klimanotstand beschlossen. Doch mehr als ein Bericht muss der Regierungsrat deswegen nicht schreiben. Man kann es nicht anders sagen: Dies ist populistische Symbolpolitik in Reinkultur. An vorderster Front dabei bei diesem sinnlosen Unterfangen die drei Säuliämtler Ronald Alder, Hannah Pfalzgraf und Daniel Sommer. Dabei spricht Ronald Alder dauernd davon, dass «den Worten endlich Taten folgen müssen». Wenn dies die Taten sind, mit denen wir den Klimawandel bekämpfen wollen, ja dann gute Nacht!

Rationale Politik und Kantonsverfassung

Im Übrigen definiert die Zürcher Verfassung ziemlich genau, was ein Notstand ist: «Öffentliche Sicherheit schwerwiegend gestört oder unmittelbar bedroht». Dass dies hier nicht erfüllt ist, ist nur all zu offensichtlich. Daniel Sommer meinte dazu: «Der Einwand von bürgerlicher Seite, es herrsche kein Notstand im Sinne der Verfassung, sei eine beschämende und peinliche Rationalisierung.» Die Verfassung ist ihm also mehr oder minder egal und rationale Politik beschämend und peinlich. Ich meine: Es ist keineswegs peinlich und beschämend, sich an die Verfassung zu halten und rationale Politik zu betreiben.

FDP steht hinter dem Pariser-Abkommen

Die FDP steht hinter den Klima-Zielen von Paris und will diese erreichen. Wir unterstützen den Regierungsrat in seiner Arbeit und werden dies auch weiter tun. So setzen wir uns z.B. für eine Verschärfung des Energiegesetzes ein, um den CO2-Ausstoss im Kanton Zürich weiter zu senken. Wir haben diverse Vorstösse zum Klima- und Naturschutz eingereicht und arbeiten weiter an zielführenden Lösungen. Und auf kommunaler Ebene sind wir sehr aktiv, wie das Beispiel EnergieRegion Knonaueramt zeigt.


Skizzenhafte Strategie und finanzielle Intransparenz

Seit Jahren warten wir im Bezirk auf eine neue Spitalstrategie. Anfang April wurde nun von der Betriebskommission endlich eine neue «Strategie» vorgestellt. Doch was dort präsentiert wurde, hat höchstens den Charakter einer Projektskizze für eine zukünftige Strategie. Man will den ambulanten Teil massiv ausbauen, obwohl man weiss, dass dieser hochdefizitär ist. Wie dies gehen soll, weiss auch die Betriebskommission selbst nicht. Auch sonst überzeugt die Strategie nicht. Kennzahlen und Zukunftsaussichten fehlen komplett. Keine Bank der Welt würde einem Unternehmen mit einer solch unausgereiften Strategie einen Kredit gewähren.

Auch auf die Zahlen für das Geschäftsjahr 2018 musste man lange warten. Während selbst Grosskonzerne wie die UBS oder der Schweizer Bundesstaat ihre Geschäftszahlen für das letzte Jahr längst präsentiert haben, fehlten die Zahlen für das Spital Affoltern bis letzte Woche gänzlich. Der Anzeiger vom 3. Mai 2019 brachte nun etwas Licht ins Dunkel. Mit einem Gesamtverlust von rund einer halben Million Franken scheinen die Zahlen besser zu sein als erwartet. Ohne Palliative Care und Akutgeriatrie beträgt der Verlust jedoch rund 3.5 Millionen. Vollständige Klarheit darüber herrscht jedoch erst nach der Abstimmung vom 19. Mai an der Delegiertenversammlung im Juni. Auf gut Deutsch gesagt: Der Stimmbürger soll die Katze im Sack kaufen!


Die FDP Bezirk Affoltern sagt einmal Ja und zweimal Nein

Am 19. Mai 2019 stimmen wir im Bezirk über die Zukunft des Spitals Affoltern und die Gesundheitsversorgung im Knonaueramt ab. Eine Abstimmung, welche die Bevölkerung seit Wochen bewegt, so auch die FDP. An der Mitgliederversammlung der FDP Bezirk Affoltern in Bonstetten war das Rigelhüsli bis auf den letzten Platz besetzt. Nach der Präsentation der Vorlage durch den Präsidenten Alain Schwald und zweier Inputreferate durch Dr. David Koller vom Verein Ja zum Spital Bezirk Affoltern und Bertram Thurnherr – alt Gemeindepräsident von Hedingen – folgte eine intensive Diskussion unter den Mitgliedern. Dabei zeigte sich, dass die Auflösung des Zweckverbandes unter den Mitgliedern unbestritten war, da ein «Weiter wie bisher» keine Option darstellt. Die beiden Nachfolgeprojekte «IKA Pflegezentrum Sonnenberg» und «gemeinnützige AG Spital Affoltern» gaben eindeutig mehr zu reden. Eine Minderheit der Anwesenden war der Meinung, dass man dem Spital Affoltern noch einmal eine zweijährige Chance geben soll und setzte sich für dreimal Ja ein. Die Mehrheit der Anwesenden war jedoch der Meinung, dass die beiden Projekte unausgereift und nicht sinnvoll seien. Auch mit der Änderung der Rechtsform ist die Chance für das Spital Affoltern 2022 auf die Spitalliste zu kommen, nahezu null. Das Spital erreicht weder die nötigen Fallzahlen noch die finanziellen Vorgaben des Kantons. Dies wird sich auch in den nächsten zwei Jahren nicht ändern. Eine Schliessung des heutigen Akutspitals wird unumgänglich sein. Mit einem Ja zu den beiden Nachfolgeprojekten würde man eine Schliessung und eine Neuorientierung der Gesundheitsversorgung im Bezirk nur hinauszögern und wertvolle Zeit und Geld in den Sand setzen. Eine Mehrheit der Mitglieder sprach sich deshalb für ein Nein zu den beiden Nachfolgeprojekten aus. Die Partei setzt sich für eine Neuausrichtung der Alters- und Gesundheitsversorgung im Bezirk ein. Von der Stadt Affoltern und anderen Akteuren wurden hierzu bereits vielversprechende Ansätze ausgearbeitet und vorgestellt. Diese Projekte sollen in nächster Zeit konkretisiert und weiterverfolgt werden.


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