Zentrale Fehlplanung

Seit einigen Jahren gilt beim öffentlichen Verkehr im Kanton Zürich und im Säuliamt die Strategie „Auf den Zug“. Der Bus soll als Zubringer dienen für die S-Bahn. Im Säuliamt heisst dies: Die Menschen sollen von ihrem Zuhause aus den Bus an den nächsten Bahnhof im Bezirk nehmen und von da mit der S-Bahn in die Stadt Zürich oder nach Zug fahren. Auf den ersten Blick hört sich dies nach einer guten Idee an. Doch bei genauerem Hinschauen wird klar, dass diese Strategie im Säuliamt nicht überall wirklich sinnvoll ist, insbesondere im Reppischtal und Teilen des Oberamts. In Stallikon oder Hausen ergibt ein direkter Bus nach Zürich Wiedikon in vielen Fällen mehr Sinn. Doch aufgrund der Strategie „Auf den Zug“ wurden genau diese Strecken in den letzten Jahren reduziert. Dies gilt auch für den 220er Bus von Bonstetten-Wettswil nach Wiedikon, den viele Gymnasiasten der Kantonsschule Wiedikon nutzen. Dieser wurde auf die Hauptverkehrszeiten reduziert und fährt am Wochenende gar nicht mehr. Trotz dieses Abbaus wurde jedoch der Whiskypass aufwändig umgebaut, um die Strecke gelenkbustauglich zu machen. Man kann es nicht anders sagen, eine absurde Fehlplanung des Kantons. Solche Beispiele gibt es im Säuliamt und im Kanton zuhauf. Die Gemeinden brauchen beim öV endlich mehr Mitspracherecht. Der öffentliche Verkehr sollte nicht nur nach rein wirtschaftlichen Zahlen geführt werden, ansonsten kann man ihn auch gleich privatisieren.

Was für den öV gilt, gilt auch für den kantonalen Richtplan. Anhand des Richtplans wird die Zukunft des Kantons auf Jahrzehnte hinaus detailliert geplant. Die 5-Jahrespläne der Sowjets und der DDR werden heute zu Recht als planwirtschaftlicher Unsinn angesehen. Was sind dann kantonale und regionale Richtpläne, welche die Entwicklung auf Jahrzehnte hin festlegen? Es braucht weniger zentrale Planung und mehr Mitspracherecht für die Gemeinden. Die Gemeinden sollen selbst entscheiden können, wie sich ihre Region in Zukunft entwickeln soll und nicht der Kanton oder irgendeine bürokratische Behörde.


Airolo – Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern

Am 23. Februar 2019 hat die Bundeshausfraktion der FDP.Die Liberalen (FDP) entschieden, «Ja aus Vernunft» zum Rahmenabkommen zu sagen und auf Nachverhandlungen mit der EU ausdrücklich zu verzichten. Wie dieser Beitrag aufzeigt, stellt dies nicht nur eine Abkehr von der FDP-Position der letzten Jahre dar, sondern widerspricht auch eindeutig dem Positionspapier Eckpunkte einer selbstbewussten Europapolitik, welches die Delegierten am 23. Juni 2018 in Airolo einstimmig verabschiedet haben. Zwar gibt es einen Blogbeitrag von Fraktionschef Beat Walti, welcher suggeriert, dass der Entscheid der Fraktion mit dem Papier von Airolo übereinstimme. Dies ist jedoch nachweislich falsch. Aber alles der Reihe nach.

Wahrung der Schweizer Interessen

Das Positionspapier Eckpunkte einer selbstbewussten Europapolitik ist in drei Hauptabschnitte gegliedert. Der erste Abschnitt des Papiers – unter dem Titel “Wahrung der Schweizer Interessen” – enthält drei Forderungen:

  1. Diskriminierungsfreier und ungehinderter Zugang zum EU-Binnenmarkt;
  2. Eingeschränkter Geltungsbereich des institutionellen Mechanismus auf die fünf bestehenden sektoriellen Marktzugangsabkommen;
  3. Meistbegünstigungsklausel, für den Fall, dass Drittstaaten (einschliesslich Grossbritannien) vorteilhaftere Regelungen aushandeln können.

Die ersten beiden Forderungen werden durch das Rahmenabkommen erfüllt. Die dritte Forderung ist im Rahmenabkommen nicht berücksichtigt. Die Forderung ist somit nicht erfüllt. Aus Sicht der FDP-Fraktion und des Generalsekretariats ist dies jedoch kein Problem. Man könnte fast meinen, die Schweiz habe so gut verhandelt, dass auch in Zukunft niemand anders eine bessere Regelung mit der EU aushandeln könne und diese Klauseln mithin unnütz wäre Das ist eine Anmassung von Wissen und zu Ungunsten der Schweiz.

Ein institutioneller Mechanismus mit Vorteilen für die Schweiz

Der zweite Abschnitt des Positionspapiers – unter dem Titel “Ein institutioneller Mechanismus mit Vorteilen für die Schweiz” – ist etwas ausführlicher als der erste und gliedert sich wiederum in drei Teile, namentlich in Rechtsentwicklung, Rechtsaulegung und Überwachung und Streitbeilegung. Insgesamt enthält der zweite Abschnitt acht Forderungen:

  1. Keine automatische Rechtsübernahme;
  2. Wahrung unseres demokratischen, ordentlichen Rechtssetzungsverfahrens inklusive dem Referendum bei der Übernahme neuer Binnenmarktregeln;
  3. Mitwirkungsmöglichkeit für die Schweiz bei der Weiterentwicklung des Binnenmarktrechts;
  4. Eigenständige Auslegung des bilateralen Rechts jeweils auf dem eigenen Territorium;
  5. Eigenständige Überwachung der Einhaltung der bilateralen Verträge jeweils auf dem eigenen Territorium;
  6. Streitbeilegung im Gemischten Ausschuss (GA);
  7. Nachgelagertes Schiedsgericht zur unabhängigen Beurteilung der Verhältnismässigkeit von eventuellen Ausgleichsmassnahmen, wenn es keine Einigung im GA gibt. Ausgleichsmassnahmen können von beiden Seiten ergriffen werden;
  8. Wegfall des obsolet gewordenen Automatismus der Guillotine-Klausel (Bilaterale I), falls es zu einer institutionellen Regelung kommt.

Die ersten beiden Forderungen scheinen erfüllt zu sein, wäre da nicht Artikel 14 Abs. 2 des Rahmenabkommens, welcher vorsieht, dass die Schweiz neues EU-Recht grundsätzlich vorläufig übernimmt und damit automatisch anwendet. Es ist also so, dass die Schweiz Recht – zwar nur vorläufig – automatisch übernimmt. Dies stellt eine klare Verletzung der ersten Forderung dar. Zudem beeinträchtigt es unser demokratisches, ordentliches Rechtssetzungsverfahren: Denn soll man Recht, welches bereits vorläufig bereits übernommen wurde und anwendet wird, plötzlich nicht mehr übernehmen? Es entsteht durch diese Regelung ein natürlicher Druck, das europäische Recht in jedem Fall und immerwährend zu übernehmen. Somit bleibt auch die zweite Forderung im Grunde genommen unerfüllt. Die dritte Forderung, welche eine Mitwirkungsmöglichkeit für die Schweiz fordert, ist hingegen durch das Rahmenabkommen und die Bilateralen erfüllt. Die beiden darauffolgenden Forderungen nach eigenständiger Auslegung und Überwachungen sind hingegen nicht oder nur teilweise erfüllt. Eine eigenständige Auslegung des bilateralen Rechts durch die Schweiz ist nach Artikel 4 Abs. 1 und 2 nicht möglich. Die Schweiz muss sich dabei an die Auslegung des EuGHs halten. Eine eigenständige Überwachung durch die Schweiz ist ebenfalls nur bedingt möglich, wie die Artikel 6 und 7 zeigen. Auch die beiden Forderungen der FDP zum Streitbeilegungsmechanismus sind beim vorliegenden Abkommen nicht erfüllt. Die Streitbeilegung geschieht in erster Linie durch ein Schiedsgericht und nicht durch den Gemischten Ausschuss. Zudem ist der EuGH zuständig für die Auslegung des europäischen Rechts. Da dazu auch das bilaterale Recht gehört, entscheidet de facto der EuGH, ob die Schweiz gewisse Rechtsakte übernehmen muss oder nicht (siehe hier zu Gutachten Baudenbacher). Anders als dies die FDP in ihrem Positionspapier gefordert hat, kommt das Schiedsgericht nicht nur bei der Beurteilung der Verhältnismässigkeit von eventuellen Ausgleichsmassnahmen zum Zuge, sondern auch bei der Streitbeilegung. Heute behauptet Beat Walti und die Parteispitze, dass diese Differenz nicht wesentlich sei – «[a]ber dieser Zwischenschritt ist nicht entscheidend.» Wie eine solche fundamentale      Änderung des Streitbeilegungsmechanismus, welcher letztlich das Herz des Rahmenabkommens ausmacht, nur eine Nebensächlichkeit und nicht entscheidend sein soll, leuchtet in keiner Weise ein. Es ist zudem so, dass es an der Delegiertenversammlung in Airolo genau dazu eine Diskussion gab. Dabei bestätigt Bundesrat Ignazio Cassis, dass die FDP in ihrem Positionspapier etwas ganz anderes fordere, als der Bundesrat angedacht habe. Es bleibt deshalb nur das Fazit, dass die Forderungen der FDP bzgl. der Streitbeilegung eindeutig nicht erfüllt sind. Auch die letzte Forderung erfüllt das Rahmenabkommen nicht. Die Guillotine-Klausel der Bilateralen I bleibt unverändert bestehen. Ja, es kommt sogar noch schlimmer, auch das Rahmenabkommen selbst kennt solche Klauseln (siehe Artikel 22). Die Forderung der FDP ist somit nicht nur nicht erfüllt, sondern die Situation hat sich diesbezüglich sogar noch verschlechtert. Von den elf aufgestellten Forderungen der FDP im Positionspapier von Airolo sind somit gerade mal drei erfüllt. Die restlichen acht Forderungen sind entweder nur teilweise oder gar nicht erfüllt.

Sonderinteressen der Schweiz

Kommen wir nun zum dritten und letzten Abschnitt des Positionspapiers. Dieser Abschnitt greift die roten Linien auf, welche die FDP bereits am 27 Juni 2015 in Amriswil in ihrem Positionspapier “Bilaterale sichern und weiterentwickeln” definiert hat. Die roten Linien lauten wie folgt:

  • Transit-Verkehr (LSVA);
  • Garantie des Inländervorrangs;
  • Garantie der bestehenden flankierende Massnahmen, keine neuen FlaM;
  • Keine Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie;
  • Keine Regelung der staatlichen Beihilfen.

Die ersten beiden roten Linien werden durch das vorliegende Abkommen nicht tangiert. Beim Lohnschutz und den flankierenden Massnahmen sieht es etwas anders aus. Zwar verankert das Rahmenabkommen die drei Kernelemente der FlaM (Voranmeldefrist, Kautionspflicht, Dokumentationspflicht), jedoch nicht in der heute bestehenden Form. Alle drei Massnahmen sollen etwas zurückgebaut werden. Wenn wir es also juristisch genau nehmen ist diese rote Linie überschritten. Aus politischer Sicht würde ich hier jedoch der Argumentation von Beat Walti zustimmen: «Das ist ein grosser Verhandlungserfolg der Schweiz – wir werden gegenüber allen EU-Staaten privilegiert. Der Schutz der Löhne in der Schweiz ist mit dem InstA daher nicht gefährdet.» Nun kommen wir zum wohl umstrittensten Thema, der Unionsbürgerrichtlinie. Die Unionsbürgerrichtlinie kommt zwar im Abkommen nicht vor und die rote Linie ist somit vordergründig nicht verletzt. Es ist jedoch so, dass die Europäische Union die UBRL als eine Weiterentwicklung des Personenfreizügigkeitsabkommen (PFZ) betrachtet. Durch das Rahmenabkommen würde sich die Schweiz dazu verpflichten, solche Weiterentwicklungen zu übernehmen. Es ist zwar umstritten, ob die UBRL eine Weiterentwicklung des PFZ darstellt, da jedoch im Streitfall der EuGH das bilaterale Recht auslegt, ist schon heute absehbar, dass die Schweiz zumindest einen Teil der Richtlinie übernehmen müsste oder andernfalls Ausgleichsmassnahmen zu gegenwärtigen hätte. Deshalb muss mit Ernüchterung festgestellt werden, dass diese rote Linie (zwar nur indirekt, aber voll und ganz) verletzt ist. Ähnlich verhält es sich bei der letzten roten Linie. In einem einzigen Bereich sieht das Abkommen eine Regelung der staatlichen Beihilfen vor, nämlich im Bereich Flugverkehr. Just in diesem Bereich sind die Beihilfen aber bereits heute geregelt. Für die restlichen bilateralen Abkommen ist im Rahmenabkommen nichts geregelt. Auch dies kann jedoch in Form von Nachvollzug von neuem EU-Recht, wie bei der UBRL, zum Problem werden. Grundsätzlich kann man hier jedoch der Interpretation der Fraktion zustimmen. Diese rote Linie dürfte nicht überschritten worden sein.

Fazit

Anders als die Parteileitung behauptet, gibt es zwischen dem vorliegenden Rahmenabkommen und dem Positionspapier von Airolo grosse Differenzen. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass nun davon gesprochen wird, dass das Abkommen mit dem Delegiertenentscheid und dem Inhalt des Positionspapiers kompatibel sei. Die meisten Forderungen aus dem Positionspapier erfüllt das Rahmenabkommen nicht und mehrere der roten Linien werden durch das Abkommen zum Teil in Frage gestellt. Als jemand, welcher sich im Sommer 2018 intensiv mit dem Positionspapier auseinandergesetzt hat und mehrere Anträge dazu gestellt hat, fühle ich mich durch den Entscheid der Parteispitze – gelinde gesagt – für blöd verkauft. Weshalb verabschiedet die Partei überhaupt solche Positionspapiere, wenn sich die Fraktion am Ende sowieso nicht daran hält?


Quellen:

Text Rahmenabkommen

Blogbeitrag von Beat Walti

Positionspapier Eckpunkte einer selbstbewussten Europapolitik

Gutachten Baudenbacher


Jungfreisinn: Florian Maier folgt auf Alain Schwald

An der Mitgliederversammlung der Jungfreisinnigen Säuliamt vom 23. Februar im Schützenhaus Bonstetten wurde der bisherige Vizepräsident Florian Maier zum Präsidenten gewählt. Er löst damit Alain Schwald ab, welcher seit 2015 als Präsident amtete. Alain Schwald bleibt dem Vorstand als Kassier erhalten. Mit Raphael Jack (Obfelden), Jonathan Kropf (Obfelden) und Basil Montemitro (Wettswil) wurde drei sehr engagierte Mitglieder neu in den Vorstand gewählt. Das ehemalige Vorstandsmitglied Remo Hablützel, Gemeinderat aus Stallikon und Gründungsmitglied der Jungfreisinnigen Säuliamt, wurde zum Ehrenmitglied ernannt.

Rahmenabkommen und Waffenrecht

Neben den Vorstandwahlen stand die Mitgliederversammlung im Zeichen der Europapolitik. Matthias Müller, Vizepräsident der Jungfreisinnigen Schweiz, erklärte den Inhalt des Rahmenabkommens und erläuterte die Position des Jungfreisinns: „Das Rahmenabkommen ist aus Sicht der  Jungfreisinnigen ungenügend. Viele Punkte sind unklar und die Rolle des EuGHs lehnen wir ab.“ Der zweite Gast Heinz Meili, Präsident des Zürcher Schiesssport-Verbandes, erzählte, weshalb die Schützen das Referendum gegen das neue Waffenrecht ergriffen und über 120‘000 Unterschriften gesammelt haben. Insbesondere den Bedürfnisnachweis lehnen sie ab. Die Jungfreisinnigen Kanton Zürich teilen diese Meinung und unterstützen deshalb das Referendum.

Parolen zu den Spitalvorlagen vom 19. Mai

Neben der Europapolitik war auch das Spital Affoltern und die kommende Abstimmung vom 19. Mai ein zentrales Thema. Nach einer intensiven Diskussion fassten die Jungfreisinnigen Säuliamt folgende Parolen:

  • Ja zur Auflösung des Zweckverbandes
  • Nein zur interkommunalen Anstalt Pflegezentrum
    Sonnenberg
  • Nein zur gemeinnützigen AG Spital Affoltern

Den Ausschlag gaben dabei mehrere Argumente. Das Spitalwesen ist seit 2012 keine kommunale Aufgabe mehr sondern eine kantonale. Die finanzielle Belastung und die Risiken sind für die Gemeinden kaum kalkulierbar. Eine erkennbare Zukunftsstrategie gibt es nicht. Die Knebelverträge der interkommunalen Anstalt und der gemeinnützigen AG lassen zudem kaum Spielraum für alternative Lösungen.


Spitalabstimmung – Grosse Risiken für die Gemeinden

In den letzten Wochen habe ich mich intensiv mit dem Spital Affoltern beschäftigt: Habe im Rahmen einer Führung das Spital besucht; Mit mehreren Vertretern unseres Spitals und anderen Personen aus dem Gesundheitswesen gesprochen; die Informationsveranstaltung zum Spital im meinem Dorf besucht und die umfangreichen Unterlagen zu den Abstimmungen vom 19. Mai studiert. Mir wurde von verschiedener Seite geraten sich aus wahltaktischen Gründen nicht zum Spital zu äussern. Die Spitalabstimmung vom Mai ist die wichtigste Bezirksvorlage seit Jahren. Sich dazu nicht zu äussern wäre unehrlich und falsch, insbesondere den Wählern gegenüber.

Die drei Vorlagen, welche am 19. Mai zur Abstimmung kommen, sind komplex. Es wird dem Stimmbürger eine fast unlösbare Aufgabe aufgebürdet. Allein die Abstimmungsunterlagen dazu belaufen sich auf 128 Seiten. Trotz dieser Materialschlacht wird nicht klar, zu was für einem Spital wir Bürger Ja sagen sollen. Die zukünftige Strategie ist nur in groben Zügen auszumachen und überzeugt in keiner Weise. Wieviel ein Neubau des Spitals genau kosten soll, steht ebenfalls in den Sternen. Einmal sprach man von 150 bis 170 Millionen. Offiziell nennt das Spital in ihrer Broschüre 110 Millionen. Aus dem Umfeld des Spitals hört man auch mal 80 Millionen. Bis das neue Spital dann irgendeinmal stehen würde, fallen zudem noch Ersatzinvestitionen im zweistelligen Millionenbereich an. Eine grosse finanzielle Belastung für das Spital und Gemeinden.

Die Verträge zur Gründung der gemeinnützigen AG Spital Affoltern gleichen einem Knebelvertag. Beschliesst die Mehrheit der Gemeinden bzw. Aktionäre eine Erhöhung des Aktienkapitals so müssen alle Gemeinden bei der Kapitalerhöhung mitmachen. Zudem haften die Trägergemeinden solidarisch für Fremdkapitalschulden von bis zu 18 Millionen. In einem Aktionärsbindungsvertrag wurde zudem eine faktische Sperrfrist von 5 Jahren für den Verkauf von Aktien des Spitals festgelegt. Jede Gemeinde würde sich somit nicht nur ein grosses finanzielles Risiko aufbürden, sondern auch an Entscheidungsfreiheit einbüssen.

Wenn Sie weiterhin ein öffentliches Spital in Affoltern wollen, dann sagen Sie dreimal Ja. Sind Sie sich dabei aber bewusst, dass Sie damit Ihrer Gemeinde ein sehr grosses finanzielles Risiko aufbürden. Ob dieses Risiko sinnvoll ist, stelle ich auch deshalb in Frage, weil die Gesundheitsversorgung keine Gemeindeaufgabe mehr ist, sondern eine kantonale und das Überleben des öffentlichen Spitals auch bei einem dreimaligen Ja sehr ungewiss ist. Zudem gibt es durchaus Raum für eine private Lösung. Aber auch dazu braucht es ein Ja zur Auflösung des Zweckverbandes.


Das Rahmenabkommen ist ungenügend

Das mit der EU ausgehandelte Rahmenabkommen weist grosse Mängel auf. Nach jahrelangen Verhandlungen liegt das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz auf dem Tisch. Doch der Inhalt des Abkommens ist enttäuschend. Das Verhandlungsmandat des Bundesrates wurde nicht eingehalten und die roten Linien überschritten, insbesondere im Bereich der flankierenden Massnahmen. Neben der SVP laufen deshalb auch die Gewerkschaften Sturm gegen das Abkommen. Doch nicht nur die Linken und die SVP können nicht zufrieden sein mit dem Abkommen. Auch als liberaler Politiker kann man dem jetzigen Abkommen nicht zustimmen. Das Schiedsgericht ist ein Feigenblatt, denn de facto entscheidet das oberste Gericht der EU. Die Unionsbürgerrichtlinie, welche EU-Bürgern eine unbeschränkte Niederlassung und vereinfachten Zugang zum Sozialstaat ermöglicht, wird im Abkommen mit keinem Wort erwähnt. Es ist damit schon jetzt absehbar, dass die Schweiz diese Richtlinie übernehmen müsste, denn aus Sicht der EU und des EuGH ist die Unionsbürgerrichtlinie ein integraler Bestandteil des Personenfreizügigkeitsabkommens. Ebenfalls ein Problem stellen die Guillotine- und Kündigungsklauseln dar, welche für alle zukünftigen Abkommen mit der EU gelten würden. Das Abkommen ist so schlecht, dass selbst die Wirtschaft, welche seit Jahren ein solches Abkommen fordert, den Inhalt des Abkommens kritisiert. Der Gewerbeverband um unseren Nationalrat Hans-Ulrich Bigler lehnt die jetzige Version des Abkommens ab. Der Verband der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie hält fest: Ohne Verbesserungen ist das Abkommen chancenlos. Selbst die Economiesuisse sagt, dass die Klärung von gewissen Punkten nötig sei. Es bleibt das Fazit: Ohne Nachverhandlungen und substanzielle Änderungen ist das Abkommen in der jetzigen Form abzulehnen.


Nein zu höheren Wohnungspreisen

Die von den Jungen Grünen lancierte Zersiedelungsinitiative zielt darauf ab, der Erweiterung von Bauzonen ein Ende zu setzen, indem ihre Gesamtfläche zeitlich unbegrenzt eingefroren wird. Die Schaffung neuer Bauzonen wäre nur zulässig, wenn eine Fläche von mindestens gleicher Grösse wieder ausgezont würde. Damit wollen die Initianten Natur und Landschaft erhalten. Doch leider erreicht die Initiative mit ihrem radikalen Bauzonenstopp genau das Gegenteil. Die Initiative ist kontraproduktiv. Anstatt die Zersiedelung zu stoppen, führt die Initiative nämlich zu mehr Zersiedelung, denn die meisten Bauzonenreserven der Schweiz liegen nicht in den Ballungszentren, sondern auf dem Lande. Auf dem Land würde die Zersiedelung deshalb einfach weitergehen. In den Städten und Agglomerationen hingegen würde es zu einer weiteren Verknappung des Wohnungsangebotes kommen.

Es ist wichtig, Natur und Landschaft zu erhalten, aber die Initiative liegt nicht im Interesse der Schweiz, denn das Einfrieren von Bauzonen berücksichtigt weder die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft noch die Besonderheiten der Kantone und Regionen. Darüber hinaus ist das Risiko steigender Immobilienpreise umso grösser, je weniger Bauland zur Verfügung steht. Sagen Sie Nein zur radikalen Zersiedelungsinitiative, weil jeder Mensch seine eigenen Träume hat und sich auch die Jungend einmal eine eigene Wohnung leisten möchte.


Der obligatorische Hundekurs gehört abgeschafft

Da ich einem Haushalt mit Hunden aufgewachsen bin, weiss ich, dass ein regelmässiger Besuch eines Hundekurses durchaus sinnvoll sein kann. Der obligatorische Hundekurs mit rund 14 Lektionen für grosse Hunde erfüllt dies nicht. Ein Ausbau des Obligatoriums wäre jedoch unverhältnismässig und nicht zielführend. Eine Verkürzung des Obligatoriums, wie es der Regierungsrat möchte, wäre ebenfalls nicht sinnvoll. Da bis heute statistisch nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Zahl der Beissvorfälle abnimmt, wenn für die Hundehalter eine Ausbildungsverpflichtung besteht, gibt es keinen Grund, um am Ausbildungsobligatorium festzuhalten. Zudem ist es unverhältnismässig, wenn erfahrene Hundehalter beim Erwerb eines neuen Hundes erneut einen Ausbildungskurs besuchen müssen. Das Obligatorium verursacht des Weiteren einen bürokratischen Kontrollaufwand für die Gemeinden. Fazit: Der obligatorische Hundekurs ist zwar gut gemeint, aber bringt wenig bis nichts und verursacht unnötige Kosten. Sagen Sie Ja zur Änderung des Hundegesetzes.


Das neue Wassergesetz berücksichtigt verschiedene Anliegen

Das Wassergesetz ist ein Kompromiss, welcher vielen verschiedenen Ansprüchen aus der Gesellschaft und der Umwelt Rechnung trägt. Das Gesetz bringt wesentliche Vorteile in Bezug auf Naturschutz und Gewässerqualität. Erstmals wurden ökologische Anliegen im kantonalen Wasserrecht verankert. Eine sichere Wasserversorgung als zentraler Teil einer funktionierenden Infrastruktur ist auch für Unternehmen von hoher Bedeutung. So wurden auch die Bedürfnisse des Gewerbes im neuen Wassergesetz berücksichtigt. Ebenfalls profitieren die Mieter und Hauseigentümer vom neuen Wassergesetz. Für die Hauseigentümer ist wichtig, dass das neue Gesetz Rechtssicherheit gewährleistet. Davon profitieren auch die Mieter: So bleiben die Mieten stabil und die Infrastruktur intakt. Des Weiteren berücksichtigt das neue Gesetz auch die Interessen der Gemeinden. Es gelang, ein Gesetz zu schaffen, das die Gemeindeautonomie und den Grundsatz der Subsidiarität respektiert. Das Gesetz ermöglicht eine zeitgemässe Nutzung von Wasser bei gleichzeitigem Schutz der Gewässer und der Umwelt. Die Gegner des neuen Gesetzes – insbesondere die SP – behaupten, dass das Gesetz Tür und Tor öffne für die Privatisierung unseres Wassers. Dies ist nachweislich falsch! Das heute geltende Gesetz erlaubt den Gemeinden ihre Wasserversorgung vollständig zu Privatisieren. Mit dem neuen Wassergesetz wäre dies nicht mehr möglich: Allfällige private Beteiligungen werden auf maximal 49 Prozent beschränkt – die Stimmrechte sogar auf 33 Prozent. Das Wassergesetz gewährleistet eine sichere öffentliche Wasserversorgung für alle. Sagen Sie Ja zum neuen Wassergesetz.


Umweltpolitik – Lösungen statt Ideologien

Es ist erfreulich, dass Neu Kantonsrat Ronald Alder die Energiepolitik entdeckt hat, wenigstens vor den Wahlen. Was ihm offenbar entgangen ist: Die FDP des Bezirks Affoltern hat schon vor Jahren den Lead übernommen, um eine Vorzeige-Energieregion Knonauer Amt zu schaffen. Und arbeitet auch nach den Wahlen daran.

Der erste Standortförderer unseres Bezirks, FDP-Politiker Charles Höhn, hat die Energieregion Knonauer Amt initiiert. Es war eine Arbeitsgruppe der FDP, die 2009 eine Potenzialstudie erarbeitet hat mit dem Resultat, dass 2050 vier Fünftel des regionalen Energiebedarfs (ohne Verkehr) durch erneuerbare Energien aus der Region selbst gedeckt werden können. Ein weiteres wichtiges Instrument für die Energiewende ist der Solarkataster, der in diesem Zusammenhang entwickelt worden ist. Denn um Sonnenenergie effizient zu nutzen, braucht es keine Ideologien, sondern die Kenntnis, welche Dächer über wie viel Potenzial verfügen.

FDP-Kantonsrat Olivier Hofmann hat darauf aufbauend ein Konzept «Energieregion Knonauer Amt 2025» entwickelt, verbunden mit dem Vorschlag einer Vielzahl konkreter Massnahmen. Seine Vision: Der Bezirk Affoltern soll sich zu einer Pilotregion entwickeln, welche die Klimaziele 2050 bereits 2025 erreicht und einen beträchtlichen Teil des Energiebedarfs selbst nachhaltig produziert. Ein Kernpunkt seiner Vorschläge betrifft die Schaffung eines Innovationsparks Knonauer Amt, in dem Unternehmen günstige Rahmenbedingungen und eine passende Vernetzung finden, um Innovationen zu entwickeln. Das Konzept zeigt zudem, dass eine nachhaltige Umweltpolitik auch ohne Verbotskultur und ausufernde Bürokratie machbar ist.

Die FDP ist keine Partei der Moralapostel, sondern eine Partei von Machern, die gemeinsam mit der Wirtschaft nach liberalen Lösungen suchen, um das Klima zu schützen.

Alain Schwald, Präsident FDP Bezirk Affoltern


Weshalb der AHV-Steuer-Deal abzulehnen ist

Ein Angriff auf unsere Demokratie

Die Verknüpfung einer Unternehmenssteuerreform (SV17) mit einer Zusatzfinanzierung der Altersvorsorge ist demokratiepolitisch hoch bedenklich. Dem Stimmbürger ist es dadurch nicht mehr möglich seine Stimme frei und unverfälscht abzugeben[1]. Wie soll ein Bürger abstimmen, welcher den Steuerteil SV17 gut findet und den AHV-Teil aber nicht und umgekehrt? Wäre diese Vorlage eine Volksinitiative so wäre sie eindeutig ungültig. Ob nun auch dieses Bundesgesetz verfassungswidrig ist oder nicht darüber kann man streiten[2]. In jedem Fall widerspricht die Vorlage dem Geiste unserer Verfassung und der schweizerischen Art von Politik. Solche Pakete zwischen sachfremden Vorlagen macht man in Ländern mit Koalitionsregierungen – wie Deutschland – aber nicht im Land der direkten Demokratie!

Aus diesen demokratiepolitischen Gründen ist der AHV-Steuer-Deal abzulehnen.

Gift für unsere Altersvorsorge

Die Altersvorsorge 2020 wurde von vielen Liberalen und Bürgerlichen bekämpft, weil es 1. einen strukturellen Ausbau der AHV vorgesehen hätte und 2. sowohl die Lohnbeiträge als auch die Mehrwertsteuer erhöht worden wären. Diese Scheinreform wurde vom Volk zurecht abgelehnt. Nun will man im Rahmen der STAF die Lohnbeiträge erhöhen ohne zusätzliche Massnahmen. Was nichts anders heisst als: Wir werfen noch mehr gutes Geld – 2 Milliarden pro Jahr – dem Schlechten nach, anstatt das immer grösser werdende Loch anzupacken und endlich strukturelle Reformen – wie eine Rentenalter-Erhöhung von Mann und Frau – anzupacken. Die STAF verschiebt diese Probleme einfach um ein paar Jahre nach hinten. Genau diese Politik auf Kosten der Zukunft und der Jungen hat uns in diese missliche Lage geführt. Seit den 60er Jahren wurden die Probleme der AHV immer nur aufgeschoben anstatt angepackt. Es ist höchste Zeit dieser Politik Einhalt zu gebieten und wie die Jungfreisinnigen zu fordern: «Die Jungfreisinnigen Schweiz fordern auf eine wohlstandsschädigende Erhöhung der Mehrwertsteuer oder der Lohnbeiträge zu verzichten.»[3]

Aus diesen sozialpolitischen Gründen ist der AHV-Steuer-Deal abzulehnen. Dieser Deal ist ein Schlag ins Gesicht all derer, welche letztes Jahr für ein Nein zu AV2020 gekämpft haben.

Die Steuervorlage ist nicht nachhaltig

Der Steuerteil SV17 ist eine abgeschwächte Version der Unternehmenssteuerreform 3, welche an der Urne scheiterte. Grosse Teile der abgelehnten Vorlage wurden wieder aufgenommen. Doch wie USR3 hat die Vorlage ein Problem. Die neu verwendeten Steuerprivilegien sind zwar heute international anerkannt, es ist jedoch schon heute absehbar, dass viele dieser Privilegien in Zukunft ebenfalls nicht mehr anerkannt werden[4]. Die Vorlage ist deshalb nicht nachhaltig. Gegenüber der alten Vorlage hat die neue zudem einen neuen Nachtteil. Die Vorlage geht auf Kosten der KMU, denn die Dividendenbesteuerung beim Bund wird neu auf 70% angehoben. Von den neuen Steuerprivilegien profitieren die meisten KMU hingegen nicht! Auch viele Kantone profitieren wegen des nationalen Finanzausgleichs nicht von der Vorlage[5].

Für sich allein gesehen ist die Steuervorlage 17 ein typischer Kompromiss. Durch die Verknüpfung mit der AHV überwiegen die Nachteile der Vorlage eindeutig. Deshalb ist der AHV-Steuer-Deal abzulehnen. Es bleibt das ernüchternde Fazit: Dieser Deal widerspricht den liberalen Werten unseres Landes[6].


[1] Siehe BV Art. 34.

[2] https://www.nzz.ch/schweiz/der-kuhhandel-im-bundeshaus-bringt-zwangslage-fuer-stimmbuerger-ld.1386809 und https://www.fuw.ch/article/respekt-vor-den-institutionen/

[3] https://jungfreisinnige.ch//wp-content/uploads/2016/12/JFS-PP-Altersvorsorge-DE-160915.pdf

[4] Die Patenbox ist zum Beispiel bereits heute in der OECD umstritten. http://www.alliancesud.ch/en/file/26340/download?token=aDLvwNM2

[5] https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/wf/Dekanat/Bilder/Veranstaltungen_und_News/180222_Steuerreform_HZ_CS.pdf

[6] https://verlag.baz.ch/artikel/?objectid=895CFF10-DA9F-4D9B-85E2B0C4467FB1F0#.W6HsWn0doek.twitter


Die Gegner übertreiben masslos – weshalb man trotzdem Nein sagen sollte

Bei der Selbstbestimmungsinitiative geht es eigentlich um eine demokratiepolitische und verfassungsrechtliche Frage. Mir ist es immer noch schleierhaft, wie man aus einer demokratiepolitischen und verfassungsrechtlichen Frage, welche nur sehr entfernt etwas mit der Wirtschaftspolitik zu tun hat, plötzlich eine rein wirtschaftspolitische Frage machen kann. Deshalb teile ich auch die wirtschaftspolitischen Argumente der Gegner nicht, welche davor warnen das rund 600 Wirtschaftsverträge gefährdet seien. Diese Argumente sind einfach Unsinn und haben mit dem Thema nichts zu tun, wie auch eine Studie der Economiesuisse selbst belegt. Meine Argumente sind ganz andere: Die Selbstbestimmungsinitiative führt dazu, dass wir unsere verfassungsrechtliche Flexibilität verlieren. Heute können wir bzw. das Bundesgericht unter gewissen Umständen von Fall zu Fall entscheiden, ob nun die Verfassung oder das Völkerrecht vorgeht (Schubert- und PKK-Praxis). Ich halte diese Flexibilität für sehr wichtig und für eine zentrale Eigenschaft unseres Rechtsstaates. Leider hat sich das Bundesgericht vor einiger Zeit davon verabschiedet, obwohl die Verfassung dies vorsieht, und gibt dem Völkerrecht per se den Vorrang. Dieser Umstand war denn auch der Grund für die Initiative. Die Initiative führt aber zum genauen Gegenteil und eliminiert die Flexibilität ebenfalls. Ein weiteres Problem ist die Rückwirkung, welche aus meiner Sicht den Grundsatz “pacta sunt servanda” verletzt, was zu einer gewissen Rechtsunsicherheit führt.


Der falsche Weg zur Selbstbestimmung

Am 25. November stimmen wir über die Selbstbestimmungsinitiative der SVP ab. Viele Gegner betreiben eine regelrechte Angstkampagne. Die Economiesuisse warnt davor, dass 600 Wirtschaftsverträge gefährdet seien, obwohl die eigene Studie aufzeigt, dass wohl nicht mal eine Handvoll wirklich gefährdet ist. Die SP verteufelt die Initiative als Anti-Menschenrechts-Initiative und behauptet die Menschenrechte seien in Gefahr, obwohl diese durch die Bundesverfassung garantiert werden. Doch auch die SVP betreibt einen gar populistischen Abstimmungskampf. Sie behauptet, dass die direkte Demokratie abgeschafft werde, wenn die Initiative abgelehnt werde. Wie das Festhalten am Status-Quo etwas zurzeit Geltendes abschaffen soll, weiss wohl die SVP selbst nicht. Um was es wirklich geht, wird in dieser hitzigen Debatte leider nur zu oft vergessen. Das Anliegen der SVP, dass die eigene Verfassung dem Völkerrecht vorgehen soll, hat durchaus seine Berechtigung. Doch mit der Initiative, welche der Verfassung immer Vorrang gibt (ausgenommen zwingendes Völkerrecht), verliert das Schweizer Rechtsystem seine Flexibilität. Die Flexibilität hat sich über Jahre hinweg bewährt. Doch leider wendet das Bundesgericht diese Flexibilität seit geraumer Zeit nicht mehr an. Das Bundesgericht gibt dem Völkerrecht allgemein den Vorrang und wendet die Schubert-Praxis nicht mehr an, welche vorsieht, dass Schweizer Bundesrecht dem Völkerrecht vorgeht, wenn das jüngere Bundesrecht dem älteren Völkerrecht widerspricht und der Gesetzgeber diesen Widerspruch bewusst einging. Dieser Umstand muss geändert werden. Doch dazu ist die Selbstbestimmungsinitiative der falsche Weg, denn sie stellt die Flexibilität nicht wieder her, sondern verunmöglicht diese ebenfalls. Ein weiteres Problem der Initiative stellt die Rückwirkung, welche dem Rechtsgrundsatz Pacta sunt servanda – abgeschlossene Verträge sind einzuhalten – widerspricht, dar. Dieser Umstand führt zu einer gewissen Rechtsunsicherheit bei bereits abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträgen. Aus diesen Gründen lehne ich die Selbstbestimmungsinitiative ab.

Alain Schwald

Präsident der FDP Bezirk Affoltern


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