Ein Angriff auf unsere Demokratie

Die Verknüpfung einer Unternehmenssteuerreform (SV17) mit einer Zusatzfinanzierung der Altersvorsorge ist demokratiepolitisch hoch bedenklich. Dem Stimmbürger ist es dadurch nicht mehr möglich seine Stimme frei und unverfälscht abzugeben[1]. Wie soll ein Bürger abstimmen, welcher den Steuerteil SV17 gut findet und den AHV-Teil aber nicht und umgekehrt? Wäre diese Vorlage eine Volksinitiative so wäre sie eindeutig ungültig. Ob nun auch dieses Bundesgesetz verfassungswidrig ist oder nicht darüber kann man streiten[2]. In jedem Fall widerspricht die Vorlage dem Geiste unserer Verfassung und der schweizerischen Art von Politik. Solche Pakete zwischen sachfremden Vorlagen macht man in Ländern mit Koalitionsregierungen – wie Deutschland – aber nicht im Land der direkten Demokratie!

Aus diesen demokratiepolitischen Gründen ist der AHV-Steuer-Deal abzulehnen.

Gift für unsere Altersvorsorge

Die Altersvorsorge 2020 wurde von vielen Liberalen und Bürgerlichen bekämpft, weil es 1. einen strukturellen Ausbau der AHV vorgesehen hätte und 2. sowohl die Lohnbeiträge als auch die Mehrwertsteuer erhöht worden wären. Diese Scheinreform wurde vom Volk zurecht abgelehnt. Nun will man im Rahmen der STAF die Lohnbeiträge erhöhen ohne zusätzliche Massnahmen. Was nichts anders heisst als: Wir werfen noch mehr gutes Geld – 2 Milliarden pro Jahr – dem Schlechten nach, anstatt das immer grösser werdende Loch anzupacken und endlich strukturelle Reformen – wie eine Rentenalter-Erhöhung von Mann und Frau – anzupacken. Die STAF verschiebt diese Probleme einfach um ein paar Jahre nach hinten. Genau diese Politik auf Kosten der Zukunft und der Jungen hat uns in diese missliche Lage geführt. Seit den 60er Jahren wurden die Probleme der AHV immer nur aufgeschoben anstatt angepackt. Es ist höchste Zeit dieser Politik Einhalt zu gebieten und wie die Jungfreisinnigen zu fordern: «Die Jungfreisinnigen Schweiz fordern auf eine wohlstandsschädigende Erhöhung der Mehrwertsteuer oder der Lohnbeiträge zu verzichten.»[3]

Aus diesen sozialpolitischen Gründen ist der AHV-Steuer-Deal abzulehnen. Dieser Deal ist ein Schlag ins Gesicht all derer, welche letztes Jahr für ein Nein zu AV2020 gekämpft haben.

Die Steuervorlage ist nicht nachhaltig

Der Steuerteil SV17 ist eine abgeschwächte Version der Unternehmenssteuerreform 3, welche an der Urne scheiterte. Grosse Teile der abgelehnten Vorlage wurden wieder aufgenommen. Doch wie USR3 hat die Vorlage ein Problem. Die neu verwendeten Steuerprivilegien sind zwar heute international anerkannt, es ist jedoch schon heute absehbar, dass viele dieser Privilegien in Zukunft ebenfalls nicht mehr anerkannt werden[4]. Die Vorlage ist deshalb nicht nachhaltig. Gegenüber der alten Vorlage hat die neue zudem einen neuen Nachtteil. Die Vorlage geht auf Kosten der KMU, denn die Dividendenbesteuerung beim Bund wird neu auf 70% angehoben. Von den neuen Steuerprivilegien profitieren die meisten KMU hingegen nicht! Auch viele Kantone profitieren wegen des nationalen Finanzausgleichs nicht von der Vorlage[5].

Für sich allein gesehen ist die Steuervorlage 17 ein typischer Kompromiss. Durch die Verknüpfung mit der AHV überwiegen die Nachteile der Vorlage eindeutig. Deshalb ist der AHV-Steuer-Deal abzulehnen. Es bleibt das ernüchternde Fazit: Dieser Deal widerspricht den liberalen Werten unseres Landes[6].


[1] Siehe BV Art. 34.

[2] https://www.nzz.ch/schweiz/der-kuhhandel-im-bundeshaus-bringt-zwangslage-fuer-stimmbuerger-ld.1386809 und https://www.fuw.ch/article/respekt-vor-den-institutionen/

[3] https://jungfreisinnige.ch//wp-content/uploads/2016/12/JFS-PP-Altersvorsorge-DE-160915.pdf

[4] Die Patenbox ist zum Beispiel bereits heute in der OECD umstritten. http://www.alliancesud.ch/en/file/26340/download?token=aDLvwNM2

[5] https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/wf/Dekanat/Bilder/Veranstaltungen_und_News/180222_Steuerreform_HZ_CS.pdf

[6] https://verlag.baz.ch/artikel/?objectid=895CFF10-DA9F-4D9B-85E2B0C4467FB1F0#.W6HsWn0doek.twitter