Das mit der EU ausgehandelte Rahmenabkommen weist grosse Mängel auf. Nach jahrelangen Verhandlungen liegt das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz auf dem Tisch. Doch der Inhalt des Abkommens ist enttäuschend. Das Verhandlungsmandat des Bundesrates wurde nicht eingehalten und die roten Linien überschritten, insbesondere im Bereich der flankierenden Massnahmen. Neben der SVP laufen deshalb auch die Gewerkschaften Sturm gegen das Abkommen. Doch nicht nur die Linken und die SVP können nicht zufrieden sein mit dem Abkommen. Auch als liberaler Politiker kann man dem jetzigen Abkommen nicht zustimmen. Das Schiedsgericht ist ein Feigenblatt, denn de facto entscheidet das oberste Gericht der EU. Die Unionsbürgerrichtlinie, welche EU-Bürgern eine unbeschränkte Niederlassung und vereinfachten Zugang zum Sozialstaat ermöglicht, wird im Abkommen mit keinem Wort erwähnt. Es ist damit schon jetzt absehbar, dass die Schweiz diese Richtlinie übernehmen müsste, denn aus Sicht der EU und des EuGH ist die Unionsbürgerrichtlinie ein integraler Bestandteil des Personenfreizügigkeitsabkommens. Ebenfalls ein Problem stellen die Guillotine- und Kündigungsklauseln dar, welche für alle zukünftigen Abkommen mit der EU gelten würden. Das Abkommen ist so schlecht, dass selbst die Wirtschaft, welche seit Jahren ein solches Abkommen fordert, den Inhalt des Abkommens kritisiert. Der Gewerbeverband um unseren Nationalrat Hans-Ulrich Bigler lehnt die jetzige Version des Abkommens ab. Der Verband der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie hält fest: Ohne Verbesserungen ist das Abkommen chancenlos. Selbst die Economiesuisse sagt, dass die Klärung von gewissen Punkten nötig sei. Es bleibt das Fazit: Ohne Nachverhandlungen und substanzielle Änderungen ist das Abkommen in der jetzigen Form abzulehnen.