Auch im Jahr 2015 geht der Angriff auf das Schweizer Erfolgsmodell von Links und Rechts unvermittelt weiter. Und da es ein Wahljahr ist, hat die Intensität sogar noch zugenommen. Nach 1:12 und Mindestlohn versucht es die Linke nun mit der Erbschaftsteuerinitiative. Und redet dabei von einem liberaleren und gerechteren Steuersystem. Wo hier genau die liberale Komponente sein soll, wissen die Vertreter der linken Parteien wohl selbst nicht. Und was daran gerecht sein soll, etwas was schon mehrfach versteuert wurde, ein weiteres Mal zu besteuern, bleibt ebenfalls schleierhaft. Dass dabei die Schweizer KMU Landschaft aufs Spiel gesetzt wird, wird von den Befürwortern mit läppischen „Ausnahmebedingungen“ unter den Tisch gekehrt. Worum es wirklich geht, wird offensichtlich, wenn man den Artikel in der WOZ von Anfangs April über den Vater hinter der Initiative liest. Nämlich um den reinen Neid, dass andere mehr haben! Verdeutlichen lässt sich das gut mit einem Zitat aus diesem Artikel: «Als ich einen Freund zu Hause besuchte, sah ich zum ersten Mal diesen unglaublichen Reichtum, in dem andere Leute leben», erinnert sich Kissling.

Und diese Initiative ist bei weitem nicht die einzig gefährliche, welche die Linken im Köcher haben. Zu nennen wäre da zum Beispiel noch die Vollgeldinitiative.

Doch nicht nur von Links geht der Angriff auf das Erfolgsmodell Schweiz weiter, auch von Rechts – von der SVP – wird unvermittelt auf das Erfolgsmodell eingeschlagen. Hier fällt insbesondere die neuste Initiative „Landesrecht vor Völkerrecht“ ins Auge. Von Seiten der SVP wird behauptet, uns werde in Form des Völkerrechtes „fremdes Recht“ über unser eigenes Recht gestülpt und so dem Volk und der Schweiz aufgezwungen. Dies ist vollkommener Unsinn! Neues Völkerrecht ist für die Schweiz normalerweise nur bindend, wenn sie sich diesem unterwirft. Eine Ausnahme bilden gewisse grundsätzliche Normen, zu denen auch die zwingenden Völkerrechtsbestimmungen (Ius cogens) gehören. Und dass dies auch richtig so ist, sieht selbst die SVP und will daher die Ius cogens Bestimmungen ebenfalls nicht antasten. Wieso dann diese Initiative? Wegen der ca. 1.6 Prozent der Urteile, welche die Schweiz vor dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verliert? Vor Gerichten gibt es immer Urteile die jemandem nicht passen. Das ist Sinn und Zweck eines modernen Rechtstaates! Wo kämen wir hin, wenn wir jede Institution, weil sie in einigen Fällen nicht so entscheidet, wie man es möchte, abschaffen beziehungsweise das ganze System auf den Kopf stellen würden?

Es gilt – in beiden erläuterten Fällen – wieder vermehrt die Grundprinzipien unseres Landes zu würdigen, da diese die Basis für unseren Erfolg bilden und eine wichtige Stütze für Wirtschaft und Gesellschaft darstellen. Es ist in Zukunft zu hoffen, dass die demokratischen Werkzeuge nicht mehr zu populistischen Zwecken missbraucht werden, sondern für das langfristige Wohl für Bevölkerung und Staat eingesetzt werden!