Die Entscheidung des ZVVs die Linie des 220er auf die Hauptverkehrszeiten zu beschränken und die Linie 227 nicht mehr über das Beerimoos zu führen, zeigt wieder einmal exemplarisch, dass die Kommunikation und Kooperation zwischen verschiedenen staatlichen Institutionen und Behörden überhaupt nicht funktioniert.

Das Vorgehen des ZVVs bei der Totalüberarbeitung gleicht einem Desaster. Anstatt die Gemeinden von Anfang an in die Planung mit ein zu beziehen, wurden die Gemeinden mit einem fertigen Entwurf konfrontiert, der de facto bis auf wenige Punkte bereits in Stein gemeisselt war. Die Empörung darüber war im ganzen Säuliamt extrem gross. Immerhin wurden in der Folge einige Beschwerden aus der Bevölkerung berücksichtig.

Doch nicht nur die Zusammenarbeit mit den Gemeinden verlief stümperhaft und inkompetent. Auch mit den kantonalen Behörden verlief die Kooperation mehr schlecht als recht. Während der Kanton für viel Geld den Whiskypass gelenkbustauglich machte, beschloss der ZVV den 220er Bus einzustellen. Es ist dem Wettswiler Gemeinderat zu verdanken, dass der Ausbau des Whiskypasses nicht ganz für die Katz ist. Erst nach dessen Intervention wurde davon abgesehen den 220er komplett einzustellen.

Ist dies ein Einzelfall? Wohl eher nicht! Im Beerimoos (Wettswil) wurde die Strasse im letzten Jahr verbreitert und eine vollwertige Bushaltestelle erstellt. Dies unteranderem in der Erwartung, dass der 227er zukünftig nicht nur am Beerimoos vorbeifahren, sondern auch halten würde. Doch nun die nächste Ernüchterung für die Gemeinde Wettswil und die kantonalen Steuerzahler: Der 227er fährt in Zukunft nicht mehr über das Beerimoos. Nun steht da also eine neue Bushaltestelle, welche in Zukunft selten bis gar nicht benutzt wird (Schülerkurs und Nachtbusse).

Diese Fälle zeigen, dass bei der Kommunikation und der Kooperation zwischen Gemeinden, Kanton und ZVV einiges im Argen liegt und es zeigt insbesondere, dass die reine Fokussierung des ZVVs auf die Fahrzahlen zum Problem wird. Zwar ist der Fokus auf die Fahrzahlen und auf betriebswirtschaftliche Kenngrössen im Grundsatz richtig. Jedoch sind der ÖV und der ZVV öffentliche Dienstleistungen und solche haben auch noch weitere Betrachtungsgrössen und müssen dementsprechend auch regionalen Anforderungen gerecht werden. Werden diese aber weiterhin nicht oder nur unzureichend berücksichtigt, so kann man den ZVV und den Zürcher ÖV auch gleich privatisieren.