Mögliche Lösungsansätze des Problems

In der Folge meines Leserbriefes vom 28.12.12 wurde ich oft gefragt, wie ich das Problem „Fan/Hooligan Problem“ lösen würde. Nun ich muss gestehen, auch ich hatte lange keine überzeugenden Ideen, wie man das Ganze angehen soll, da ich das Problem als zu komplex erachte. Meine Überzeug ist und war es immer, dass die Lösung von den Fans ausgehen muss bzw. die Fans in die Pflicht genommen werden müssten. Ich wusste nur nicht, wie man das bewerkstelligen sollte. Nun, nachreichlicher Überlegung bin ich zu drei Massnahmen gekommen, welche sowohl kurz-, als auch langfristig ein Teil des Problems lösen könnten.

Massnahme 1: Finanzieller Anreiz schaffen

Die erste Idee geht auf einen Grundsatz unseres Wirtschafts- und Gesellschaftssystems zurück, dass man die Leute mit finanziellen Massnahmen/Anreizen umerziehen versucht. Ich plädiere für einen Zuschlag auf den Tickets, welcher in einen Topf eingezahlt werden. Entstehen vor, während und/oder nachdem Spiel Sachschäden, werden diese aus diesem Topf bezahlt. Geschieht jedoch nichts oder beleibt ein Teil des Geldes im Topf übrig, so fliesst dieses Geld in irgendwelcher Form an die Fans zurück (z.B. verbilligte Tickets, Beitrag an die „Choreo-Kasse“ oder in den „Fan“-Fond).

Aus Gründen der Gleichberechtigung und der Solidarität sollten alle Zuschauer (auch Saisonkartenbesitzer) diesen Zuschlag entrichten. Jedoch sollte dieser Zuschlag variieren (zwischen 1 und 10 Franken), da das Risiko nicht bei allen Machtbesuchern gleich gross ist. Insbesondere bei den Gästefans gibt es ein erhöhtes Risiko, darum sollten diese den höchsten Zuschlag bezahlen. Es stellen sich des Weiteren noch drei wichtige Fragen:

-Wer entscheidet darüber ob nun die Gäste- oder Heimfans für den Sachschaden verantwortlich sind? Das gibt es eigentlich nur eine Antwort, auch wenn die vielen Fans nicht passen wird, die Polizei.

-Welche Sachschäden werden aus dem Topf bezahlt? Alle Sachschäden, welche in Zusammenhang mit den Spielen entstehen, dazu gehören auch Schäden in Extrazügen.

-Was sind die Ziele Massnahme? Erstens schafft man unter allen Fans ein Anreiz bzw. ein Interesse daran Gewalt und Sachschäden zu verhindern. Zweitens gehören die Meisten der sogenannten „Problem“ Fans zu denen, welche X Stunden und viel Geld in Choreos und andere Fanaktionen investieren, sie haben somit ein doppeltes Interesse, dass es zu keiner Gewalt und keinen Sachschäden kommt.

Massnahme 2: Kaution nachdem Stadionverbot

Die zweite Idee zielt darauf ab, das Problem der Wiederholungstäter in den Griff zu bekommen. Neben den strafrechtlichen Folgen bekommt ein gewalttätiger Fan ein Stadionverbot von 2 Jahren bzw. mit dem Konkordat 3 Jahre. In vielen Fällen ist es so, dass solche Täter kurz nach dem Ablaufen dieses Stadionverbots wieder auffällig werden. Um dies einigermassen in den Griff zu bekommen schlage ich vor, dass ein solcher „Fan“ eine Art Kaution (z.B. 5000 Franken) bezahlen muss, um nachdem Stadionverbot wieder an die Spiele gehen zu können. Wird dieser Fan nun rückfällig, wird diese Kaution eingezogen. Bleibt dieser „Fan“ eine gewisse Zeit – sagen wir 2 Jahre – unauffällig, erhält er diese Kaution zurück.

Für diese Massnahme ist jedoch ein schnelleres Handeln der Justiz von Nöten. Da sonst sehr oft Unschuldige die Kaution entrichten müssten. Denn in der heutigen Praxis ist es, so dass ein „Fan“ vor der Verurteilung ein Stadionverbot bekommt und somit sehr oft Unschuldige betroffen sind.

Massnahmen 3: Stark alkoholisierten Fans den Eintritt ins Stadion verwehren

Anstatt des Alkoholausschankverbotes, welches das revidierte Konkordat vorzieht, schlage ich vor, dass Fans, welche zu stark alkoholisiert vor dem Stadion auftauchen, den Eintritt ins Stadion zu verwehren. Dies ist eine Praxis, welche heute in vielen europäischen Fussballligen erfolgreich angewendet wird und sich bewährt hat. Diese Praxis löst im Gegensatz zur Lösung des Alkoholausschankverbotes das Problem der Fans, welche sich bereits vor dem Spiel mit Alkohol eindecken.