Notenbanker: Die Keynesianer des 21. Jahrhunderts – Die Verschmelzung von Monetarismus und Keynesianismus

Worin besteht dann der Unterschied? Einerseits im Umfang der eingesetzten Mittel, andererseits in den Motiven. Bei der monetaristischen Geldpolitik der 70er und 80er Jahre ging es darum, die Inflation über die Geldmenge zu steuern, die Geldmenge jedoch gleichzeitig auch im Gleichgewicht mit der Wirtschaftsentwicklung zu halten. Ersteres ist auch heute Teil der Motivation Quantitative Easing zu betreiben. Zweiteres ist jedoch bei weitem nicht der Fall. Doch Inflationssteuerung ist bei weitem nicht das einzige Motiv. Das zentrale Motiv, auch wenn dies ein Mario Draghi oder ein Ben Bernanke nie zugeben würden, ist die Ankurbelung der Wirtschaft durch die Notenpresse. Dies ist den Monetaristen um Milton Friedman ein sehr fernes Motiv, weil sie dessen Wirksamkeit in Abrede stellen.

Daher stellt sich die Frage woher diese Idee kommt. Die Idee hat ihre Wurzeln in der zweiten grossen ökonomischen Denkrichtung des 20. Jahrhunderts: dem Keynesianismus – begründet durch John Maynard Keynes. Es ist jedoch eine ganz neue Form der keynesianischen Politik. Anstatt die Konjunktur mit Hilfe einer Ausweitung der Staatsetats wie dies die Keynesianer in den 50er und 60er propagierten, wird diese nun mit Hilfe der Notenbank und deren Etat – der Geldmenge – gemacht. Dies hat wohl zwei Gründe: Zum einen sind staatliche Konjunkturprogramme in den meisten westlichen Staaten politisch nicht mehrheitsfähig und die Schuldenlast bereits zu gross. Zum anderen ist die keynesianische Politik der Nachfragestimulation durch den Staat in den 70er Jahren  – während der Öl-Krise – gescheitert. Anhänger der keynesianischen Politik führen ins Feld, dass diese Politik mehr als 20 Jahre funktioniert habe und nur aufgrund von politischem Druck gescheitert sei. Dies ist jedoch falsch. Der Keynesianismus hatte ein ökonomisches Problem: Die Stagflation. Etwas was man auch heute immer wieder hört. Die Inflationszahlen und das Wirtschaftswachstum sind seit der Krise im Keller. Vieles spricht also dafür, dass die westliche Welt – wie in den 70er Jahren – in einer stagflationsähnlichen Situation steckt. Nun soll uns also eine durch den Monetarismus modifizierte Version des Keynesianismus aus dieser Krise führen. Wenn man bedenkt, dass der Keynesianismus vor mehr als 40 Jahren genau an dieser Aufgabe scheiterte, erkennt man rasch, auf welchen Holzweg sich die Notenbanken begeben haben. Zu glauben die alte Politik, welche versagt hat, funktioniere nun, weil man die Instrumente zu deren Ausführung geändert hat, ist reichlich naiv.


Der ZVV wird seiner Aufgabe nicht gerecht

Die Entscheidung des ZVVs die Linie des 220er auf die Hauptverkehrszeiten zu beschränken und die Linie 227 nicht mehr über das Beerimoos zu führen, zeigt wieder einmal exemplarisch, dass die Kommunikation und Kooperation zwischen verschiedenen staatlichen Institutionen und Behörden überhaupt nicht funktioniert.

Das Vorgehen des ZVVs bei der Totalüberarbeitung gleicht einem Desaster. Anstatt die Gemeinden von Anfang an in die Planung mit ein zu beziehen, wurden die Gemeinden mit einem fertigen Entwurf konfrontiert, der de facto bis auf wenige Punkte bereits in Stein gemeisselt war. Die Empörung darüber war im ganzen Säuliamt extrem gross. Immerhin wurden in der Folge einige Beschwerden aus der Bevölkerung berücksichtig.

Doch nicht nur die Zusammenarbeit mit den Gemeinden verlief stümperhaft und inkompetent. Auch mit den kantonalen Behörden verlief die Kooperation mehr schlecht als recht. Während der Kanton für viel Geld den Whiskypass gelenkbustauglich machte, beschloss der ZVV den 220er Bus einzustellen. Es ist dem Wettswiler Gemeinderat zu verdanken, dass der Ausbau des Whiskypasses nicht ganz für die Katz ist. Erst nach dessen Intervention wurde davon abgesehen den 220er komplett einzustellen.

Ist dies ein Einzelfall? Wohl eher nicht! Im Beerimoos (Wettswil) wurde die Strasse im letzten Jahr verbreitert und eine vollwertige Bushaltestelle erstellt. Dies unteranderem in der Erwartung, dass der 227er zukünftig nicht nur am Beerimoos vorbeifahren, sondern auch halten würde. Doch nun die nächste Ernüchterung für die Gemeinde Wettswil und die kantonalen Steuerzahler: Der 227er fährt in Zukunft nicht mehr über das Beerimoos. Nun steht da also eine neue Bushaltestelle, welche in Zukunft selten bis gar nicht benutzt wird (Schülerkurs und Nachtbusse).

Diese Fälle zeigen, dass bei der Kommunikation und der Kooperation zwischen Gemeinden, Kanton und ZVV einiges im Argen liegt und es zeigt insbesondere, dass die reine Fokussierung des ZVVs auf die Fahrzahlen zum Problem wird. Zwar ist der Fokus auf die Fahrzahlen und auf betriebswirtschaftliche Kenngrössen im Grundsatz richtig. Jedoch sind der ÖV und der ZVV öffentliche Dienstleistungen und solche haben auch noch weitere Betrachtungsgrössen und müssen dementsprechend auch regionalen Anforderungen gerecht werden. Werden diese aber weiterhin nicht oder nur unzureichend berücksichtigt, so kann man den ZVV und den Zürcher ÖV auch gleich privatisieren.


Das unabsichtliche Urteil der EZB

Die Griechenlandkrise deckt eine verheerende Fehlkonstruktion des Euros auf. Dadurch, dass die EZB nicht in die politische Entscheidung eingreifen darf und die Notenbanken der Mitgliedsländer de facto keine direkten Instrumente mehr haben, verfügt die Eurozone für einzelne Länder nur über eine unzureichende “lender of last resort” Fähigkeit. Mit der Begrenzung der Hilfskredite für die Banken Ende Juni hat Sie ihre “lender of last resort” Position de facto aufgegeben und für die Zukunft unglaubwürdig gemacht. Dass die griechischen Banken mit dem Euro in Zukunft wieder normal – ohne Kapitalverkehrskontrollen – öffnen können, ist daher ausgeschlossen. Die EZB hat die Fähigkeit verloren in Griechenland einen Bankrun zu verhindern. Ohne eigene Währung wird das griechische Bankensystem und die griechische Wirtschaft nie mehr auf die Beine kommen. So hat die EZB über die Mitgliedschaft der Griechen im Euro bereits gerichtet ohne dass sie dies wollte. Wie sieht es in den anderen Staaten aus wenn es hart auf hart kommt? Jedenfalls zeigt sich wieder einmal eins: In der Eurozone spielt die Politik die zentrale Rolle und nicht die Ökonomie. Dies ist unglaublich gefährlich. Ohne Korrektur wird die Eurozone die nächste Krise wohl nicht überleben!


Angriff auf das Schweizer Erfolgsmodell

Auch im Jahr 2015 geht der Angriff auf das Schweizer Erfolgsmodell von Links und Rechts unvermittelt weiter. Und da es ein Wahljahr ist, hat die Intensität sogar noch zugenommen. Nach 1:12 und Mindestlohn versucht es die Linke nun mit der Erbschaftsteuerinitiative. Und redet dabei von einem liberaleren und gerechteren Steuersystem. Wo hier genau die liberale Komponente sein soll, wissen die Vertreter der linken Parteien wohl selbst nicht. Und was daran gerecht sein soll, etwas was schon mehrfach versteuert wurde, ein weiteres Mal zu besteuern, bleibt ebenfalls schleierhaft. Dass dabei die Schweizer KMU Landschaft aufs Spiel gesetzt wird, wird von den Befürwortern mit läppischen „Ausnahmebedingungen“ unter den Tisch gekehrt. Worum es wirklich geht, wird offensichtlich, wenn man den Artikel in der WOZ von Anfangs April über den Vater hinter der Initiative liest. Nämlich um den reinen Neid, dass andere mehr haben! Verdeutlichen lässt sich das gut mit einem Zitat aus diesem Artikel: «Als ich einen Freund zu Hause besuchte, sah ich zum ersten Mal diesen unglaublichen Reichtum, in dem andere Leute leben», erinnert sich Kissling.

Und diese Initiative ist bei weitem nicht die einzig gefährliche, welche die Linken im Köcher haben. Zu nennen wäre da zum Beispiel noch die Vollgeldinitiative.

Doch nicht nur von Links geht der Angriff auf das Erfolgsmodell Schweiz weiter, auch von Rechts – von der SVP – wird unvermittelt auf das Erfolgsmodell eingeschlagen. Hier fällt insbesondere die neuste Initiative „Landesrecht vor Völkerrecht“ ins Auge. Von Seiten der SVP wird behauptet, uns werde in Form des Völkerrechtes „fremdes Recht“ über unser eigenes Recht gestülpt und so dem Volk und der Schweiz aufgezwungen. Dies ist vollkommener Unsinn! Neues Völkerrecht ist für die Schweiz normalerweise nur bindend, wenn sie sich diesem unterwirft. Eine Ausnahme bilden gewisse grundsätzliche Normen, zu denen auch die zwingenden Völkerrechtsbestimmungen (Ius cogens) gehören. Und dass dies auch richtig so ist, sieht selbst die SVP und will daher die Ius cogens Bestimmungen ebenfalls nicht antasten. Wieso dann diese Initiative? Wegen der ca. 1.6 Prozent der Urteile, welche die Schweiz vor dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verliert? Vor Gerichten gibt es immer Urteile die jemandem nicht passen. Das ist Sinn und Zweck eines modernen Rechtstaates! Wo kämen wir hin, wenn wir jede Institution, weil sie in einigen Fällen nicht so entscheidet, wie man es möchte, abschaffen beziehungsweise das ganze System auf den Kopf stellen würden?

Es gilt – in beiden erläuterten Fällen – wieder vermehrt die Grundprinzipien unseres Landes zu würdigen, da diese die Basis für unseren Erfolg bilden und eine wichtige Stütze für Wirtschaft und Gesellschaft darstellen. Es ist in Zukunft zu hoffen, dass die demokratischen Werkzeuge nicht mehr zu populistischen Zwecken missbraucht werden, sondern für das langfristige Wohl für Bevölkerung und Staat eingesetzt werden!


Das Mass ist voll! Die Hetzkampagne des Vereins Pro Zweckverband ist anmassend und respektlos!

Seit Wochen führen Hans Roggwiler und sein Verein „Pro Zweckverband Spital Affoltern“ wieder einmal eine beispiellose Hetzkampagne gegen jeden, der ihrer Meinung nach dem Spital in Affoltern schadet oder eine andere Meinung vertritt. Dabei tritt Herr Roggwiler mit seinen Inseraten im Anzeiger jeglichen Anstand mit Füssen. Er schiesst mit haltlosen Behauptungen nur so um sich.

Besonders irritierend ist dabei, dass er praktisch alle für die miserable Lage des Spitals verantwortlich macht, nur nicht die Personen die wirklich für das heutige Desaster verantwortlich sind: Sein Verein „Pro Zweckverband Spital Affoltern“ und die SP.

Ihnen ist es zu verdanken, dass das Spital in Affoltern bis heute keine modernen und überlebungsfähigen Strukturen besitzt. Der Zweckverband mit einem Vetorecht für jede Gemeinde ist das Todesurteil für unser Spital. Unter diesen Bedingungen hat das Spital keine Zukunft und weitere Investitionen sind sinnlos. Das Spital in Affoltern ist nur mit einer effizienten und eigenständigen Struktur, wie es zum Beispiel die Aktiengesellschaft bietet, langfristig konkurrenz- und überlebensfähig. Doch genau diesen Umstand verleugnen Hans Roggwiler und sein Verein. Und haben so zusammen mit der SP für den heutigen Zustand gesorgt.

Alain Schwald

Kantonsratskandidat der FDP


Ein viertel Jahrhundert nach dem Mauerfall – Die Rückkehr der Stellvertreterkriege zwischen Ost und West

Der Waffenstillstand in der Ostukraine ist – wie zu erwarten – gescheitert. Die Kämpfe gehen mit unvermittelter Härte weiter. Nach dem Fall von Debalzewe stellt sich die Frage, wie lange die Amerikaner noch tatenlos zuschauen wie Putin die Region ins Chaos stürzt. Mit jedem Tag werden Waffenlieferungen der USA an die ukrainische Armee wahrscheinlicher, denn ohne Hilfe wird die Ukraine die prorussischen Separatisten nicht aufhalten können. Doch so einfach ist es nicht, denn die USA und der Westen stecken in einem Dilemma: Eine solche Hilfestellung würde die Russen zusätzlich provozieren und eine Eskalation der Situation zur Folge haben. Der einzige Mann der momentan eine Lösung des Konflikts herbeiführen könnte, sitzt im Kreml und heisst Vladimir Putin. Dieser denkt jedoch nicht im Entferntesten daran. Auf eine Situation wie in der Ukraine wartet Putin nämlich schon seit Jahren und die Tatsache, dass diese noch vom Westen provoziert und mitverursacht wurde, macht es für Putin noch besser. Er hat den Westen da wo er ihn haben will: In der Zwickmühle.


Der 1.20 CHF/€ Mindestkurs ist Geschichte – Wie weiter?

Vor gut zwei Wochen versetzte die Schweizer Nationalbank (SNB) das ganze Land in eine Art «Schockstarre», als sie den Euro Mindestkurs für viele überraschend aufhob. Ob der Entscheid der  Richtige war, soll heute nicht das Thema sein, denn er lässt sich nicht (mehr) ändern und ist und bleibt Sache der SNB. Die Kritik, die Hysterie und die Verunsicherung nahmen in Folge des Entscheids an vielen Orten überhand. Dies ist jedoch genau die Reaktion, welche unser Land und mit ihm die vielen hunderttausenden von fleissigen Mitbürgern nicht gebrauchen können. Jetzt heisst es kühlen Kopf zu bewahren, vorwärtszuschauen und die Herausforderung der geänderten Umstände anzunehmen. Ebenfalls falsch am Platz wäre jetzt übereifriger Tatendrang der Politik in Form von Konjunktur-  und andern «Rettungsprogrammen». Wie unzählige Krisen in der Vergangenheit gezeigt haben, sind nun die Schweizer Volkswirtschaft und deren Rückgrat die KMUs gefragt. Ich bin fest davon überzeugt, dass sie auch diese «Krise» meistern werden, wenn ihr die Politik keine Knüppel zwischen die Beine wirft, sondern die Rahmenbedingungen – z.B. durch die Einführung eines Mehrwertsteuereinheitssatzes – weiter verbessert. Deshalb sind nun mehr denn je Politiker mit Wirtschaftskompetenz und Weitsicht gefragt.


Was der EuGH und die EZB mit dem Entscheid der SNB von gestern zu tun haben

Der Entscheid der SNB von gestern liegt uns allen noch auf dem Magen. Der Schock und die Überraschung waren und sind gross, auch bei mir. Ich hätte nicht gedacht, dass die SNB und Thomas Jordan so viel Rückgrat zeigen würden und gegen alle Wiederstände aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft das Unvermeidliche tun würden und den Mindestkurs aufgeben würden. Nach dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofes der EZB zu erlauben Staatsanleihen von Euro-Ländern (Quantitative Easing) zu kaufen und dem bevorstehenden öffnen dieser Büchse der Pandora durch die EZB, blieb der Schweizer Nationalbank nichts mehr anderes übrig, als den Mindestkurs zu beerdigen. Denn dieser Kauf von Staatsanleihen durch die EZB kommt einer geldpolitischen Atomwaffe gleich und wird nur im allerletzten Notfall eingesetzt. Ob dies Mittel jedoch zum Erfolg führt, ist mehr als fraglich und darum ist der Ausstieg der SNB mehr als nachvollziehbar. Dass dieser Schritt für die Schweizer (Export-) Wirtschaft schmerzhafte Folgen haben könnte, ist ebenso klar. Im Endeffekt war es eine Entscheidung zwischen Pest und Cholera. Eine Entscheidung welche nur eine unabhängige Institution – wie es die SNB ist – fällen konnte.


Kein Problem des Systems

Die Initiative „Einheitskrankenkasse“ suggeriert, den Anstieg der Prämien bei der obligatorischen Grundversicherung zu stoppen, ja sogar die Prämien zu senken. Die Initianten unterliegen hier aber einem gewaltigen Trugschluss, wenn sie meinen mit einer Systemänderung das Problem der Kostenexplosion im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen. Das Problem ist weder das unbegrenzte Wettbewerbssystem, noch die Ausgaben für Werbung und Administration. Auch nicht die zum Teil überrissenen Löhne von Verwaltungsräten und Führungskräften. Diese Beträge machen einen winzigen Teil der Gesamtkosten im Gesundheitswesen aus (ca. 5%). Einen Teil davon könnte man mit einer Einheitskasse zwar durchaus einsparen. Die durch den Systemwechsel entstehenden Kosten und der fehlende Wettbewerb, welcher die Kosten heute noch einigermassen im Lot hält, würden diese Einsparungen jedoch zunichte machen und tendenziell zu einer noch grösseren Kostenexplosion führen. Das grundsätzliche Problem der Gesundheitskosten, welches durch die medizinische und demographische Entwicklung verursacht wird, bleibt auch mit einem Systemwechsel ungelöst.


Eins zu Zwölf: schädlich und unnötig


Auswirkungen der Minderinitiative abwarten

Am 24. November stimmen wir über die 1:12 Initiative der Juso ab. Dass Löhne wie solche von Herrn Vasella und co. Unverständnis und Wut auslösen ist verständlich und auch völlig normal. Auch ich verstehe solche Saläre nur bedingt. Jedoch ist die 1:12 Initiative der falsche Weg. Nicht der Staat oder wir haben darüber zu entscheiden, wer wie viel verdient. Das soll der tun dem dieses Geld gehört – der Eigentümer. Aus diesem Grund hat das Volk mit Hilfe der Minderinitiative den Eigentümern/Aktionären mehr Macht zu gesprochen. Man hat also bereits eine Lösung für das Problem dieser “überriesen” Löhne gefunden. Der angebliche Selbstbedienungsladen der Manager, wie die Initianten es nennen, wird mit dem Inkrafttreten der Minderinitiative Anfang 2014 zu Ende sein. Des weiteren sollte man nun zu erst abwarten, welche Auswirkungen dieses Gesetzt hat, bevor man schon wieder ein neues Gesetzt einführt. Sollte “Minder” wiedererwartend nicht zu einer Veränderung beitragen, so kann man zu einem späteren Zeitpunkt immer noch über weitere Massnahmen diskutieren.

Mit einem Verbot erreicht man nichts

Ein Verbot, wie es die Initiative der Juso vorsieht, kann jedoch in keinem Fall das Ziel sein. Verbote können einfach umgangen werden – insbesondere in der Wirtschaft. Oder man muss X weitere Gesetzt machen, welche dies verhindern. Und dies hätte dann noch weit mehr Auswirkungen als die 1:12 Initiative schon hätte. Will die Schweiz im internationalen Wettbewerb Konkurrenzfähig bleiben, müssen wir den Unternehmern die Freiheit lassen, selbst zu entscheiden was sie tun wollen. Wenn es aus ihrer Sicht notwendig ist ein Lohn über 1:12 zu zahlen, dann sollen sie dies auch tun dürfen.

Die Schweiz ist kein Versuchslabor

Über die Auswirkungen der 1:12 Initiative wurde im Verlauf des Abstimmungskampfes heftig diskutiert. Keiner weiss genau was passieren würde, jedoch ist davon auszugehen, dass diese nicht klein sein würden. Die Behauptung der Initianten, dass die unteren Löhne steigen würden und so die Lohnsumme gleichbleiben würde, halte ich für Humbug. Denn kein Unternehmen zahlt einem Mitarbeiter einfach so mehr Lohn, ohne dafür einen erheblichen Nutzen zu haben. Der Nutzen dann Oben höhere Löhne zahlen zu können, wie es die Initianten sagen, ist absoluter Blödsinn. Denn die Löhne müssten unten der Massen angehoben werden um bei den oberen Löhnen den gewünschten Effekt zu erreichen, dass solche Unternehmen zu machen können. Auch wenn wiedererwartend die Lohnsumme gleich bleiben würde, hätte man Ausfälle bei den Steuern, da wir in der Schweiz eine Steuerprogression besitzen. Sinkt jedoch die Lohnsumme hat man nicht nur Ausfälle bei den Steuern, sondern auch bei den Sozialwerken. Diese Ausfälle würden zu einem wesentlichen Teil auf den Mittelstand abgewälzt werden. Zudem hätte 1:12 nicht nur Auswirkungen auf die Löhne der Topmanager, sondern auch auf das Höhere und Mittlere Kader der von 1:12 betroffenen Unternehmen. Denn wenn man denen ganz Oben die Löhne kürzt, muss man den Leuten unten an ihnen auch die Löhne kürzen, um das Lohngefüge wieder geradezurücken. Zudem verlangen die Initianten eine Umsetzung innerhalb von 2 Jahren. Würde man eine Spannweite von 1:12 innerhalb von 10 Jahren einführen, wäre das für die Wirtschaft noch einiger Massen händelbar. 2 Jahre sind jedoch utopisch.

Die Schweiz ist und bleibt kein Versuchslabor für sozialistische Experimente. Zudem ist die Initiative 1:12 unnötig, weil man mit “Minder” bereits ein Gesetzt zur Bekämpfung der Lohnexzesse verabschiedet hat. Darum empfehlen die Jungfreisinnigen Säuliamt ein Nein zur 1:12 Initiative am 24. November.



Kein ein Fan oder Sportproblem sondern ein Gesellschaftsproblem

Die Vorkommnisse der letzten Wochen (Cupfinal vom 20. Mai, “Tanz dich frei” vom 25. Mai) zeigen wieder mal, dass man eingewisses Gewaltproblem hat und sich das Problem nicht alleine auf Sportanlässe beschränkt. Gewaltbereite Jugendgruppen suchen in der Masse den Schutz der Anonymität. Mit dem verschärften Konkordat versucht man bei Sportanlässen dieses Problem in den Griff zu bekommen, schisst dabei aber weit am Ziel vorbei, ja noch schlimmer mit den getroffen Massnahmen besteht die erhebliche Gefahr, dass sich das Gewaltproblem noch mehr Richtung Sportanlässe verschiebt. Denn statt die kleinen Gruppen von Tätern härter anzupacken, wird die ganze Fangemeinde bestraft und in ihrer Freiheit massiv eingeschränkt.

Wer ist ein Gewalttäter/Hooligan?

Immer wieder wurde ich von Leuten angesprochen, welche mir sagten distanziert euch doch von diesen “Hooligans”. Dies ist in der heutigen Zeit bei Auswärtsspielen praktisch nicht möglich, mit dem verschärften Konkordat jedoch unmöglich. Denn das neue Konkordat sieht vor, dass man nur noch mit dem offiziellen Extrazug (oder Extrabus) an die Auswärtsspiele reisen kann. Die Alternativen mit dem herkömmlichen ÖV oder dem Privatauto fallen damit weg. Und sich auf dem Fanmarsch zum Stadion von der Gruppe zu distanzieren ist bereits heute ein Ding der Unmöglichkeit, da die Polizei dies nicht will.

Zudem stellt sich die Frage: Wer ist ein Hooligan? Den alle Fans werden heute von den Medien in den gleichen Topf geworfen und mit dem Wort Hooligans bezeichnet. Wie soll man da noch differenzieren wer einer ist und wer nicht? Von wem soll man sich trennen?

Rechtsstaat Schweiz Adée…

Auch hier geht es wieder darum was ist ein Hooligan bzw. Gewalttäter. Das Konkordat schafft eine Zweiklassengesellschaft. Dies lässt sich an einem Beispiel gut illustrien: Sprayt jemand seinen Namen an eine Hauswand und wird dabei erwischt, erhält er dafür gemäss dem Strafgesetzbuch eine Busse. Sprayt dieser jemand etwas im Zusammenhang mit Fussball- oder Eishockeyveranstaltungen bezahlt er nicht nur eine Busse, sondern er wird in die Hooligandatenbank “Hoogan” aufgenommen und kassiert noch Rayon- und/oder Stadionverbot und wird mit jemandem gleichgesetzt, welcher viel schwerwiegendere Straftaten begangen hat (Körperverletzung, etc.).

Grosse Kosten für Klubs und Gastronomie

Bei der Vernehmlassung zum Entwurf der Konkordatsverschärfung warnten die Sporverbände, dass der Spielbetrieb massiv gefährdet ist. Der Spielplan ist jetzt schon dicht gedrängt, was geschieht, wenn Spiele nicht durchgeführt werden können, weil die Bewilligung nicht erteilt werden? Ein normaler Meisterschaftsbetrieb wäre dann nicht denkbar. Des weiteren für das Ganze zu einem grossen administrativen Aufwand für die Klubs. Mit dem Alkoholverbot entgehen nicht nur den Gastrobetrieben im Stadion Einnahmen verloren, sondern auch denen im Umkreis. Fragen sie sich doch einmal selbst, in welche Pizzeria gehen sie am Samstagabend? In die, in welcher sie zu ihrer Pizza kein Glas Wein oder Bier bekommen oder in die 5 Strassen weiter wo sie ein Glas bekommen?

Die Folgen dieser Politik sind erschreckend

Was werden die Folgen dieser drastischen Politik sein? Die gewaltbereiten Fans werden Wege finden, die Massnahmen zu umgehen und weiterhin Probleme verursachen und sie werden sich eventuell noch mehr radikalisieren. Die Einschränkungen führen, leider auch  dazu, dass immer weniger gemässigte Fans und Familien an die Spiele gehen, da sie wie Verbrecher behandelt werden.

Es ist aktuell populär Massnahmen gegen Sportfans zu fordern. Dabei wird aber oft der Sinn für die Realität und die Betrachtung des Gesamten vernachlässigt. Mit dem vorliegenden Konkordat wird am Ziel, der Gewährleistung der Sicherheit, vorbeigeschossen. Es werden für den Sport schädliche Massnahmen ergriffen, die aber keine Auswirkung auf die grundlegende Thematik haben: Die Gewalt rund um das Stadion.


Freiheit mit Füssen getreten – Ein Konkordat fernab der Realität

Mögliche Lösungsansätze des Problems

In der Folge meines Leserbriefes vom 28.12.12 wurde ich oft gefragt, wie ich das Problem „Fan/Hooligan Problem“ lösen würde. Nun ich muss gestehen, auch ich hatte lange keine überzeugenden Ideen, wie man das Ganze angehen soll, da ich das Problem als zu komplex erachte. Meine Überzeug ist und war es immer, dass die Lösung von den Fans ausgehen muss bzw. die Fans in die Pflicht genommen werden müssten. Ich wusste nur nicht, wie man das bewerkstelligen sollte. Nun, nachreichlicher Überlegung bin ich zu drei Massnahmen gekommen, welche sowohl kurz-, als auch langfristig ein Teil des Problems lösen könnten.

Massnahme 1: Finanzieller Anreiz schaffen

Die erste Idee geht auf einen Grundsatz unseres Wirtschafts- und Gesellschaftssystems zurück, dass man die Leute mit finanziellen Massnahmen/Anreizen umerziehen versucht. Ich plädiere für einen Zuschlag auf den Tickets, welcher in einen Topf eingezahlt werden. Entstehen vor, während und/oder nachdem Spiel Sachschäden, werden diese aus diesem Topf bezahlt. Geschieht jedoch nichts oder beleibt ein Teil des Geldes im Topf übrig, so fliesst dieses Geld in irgendwelcher Form an die Fans zurück (z.B. verbilligte Tickets, Beitrag an die „Choreo-Kasse“ oder in den „Fan“-Fond).

Aus Gründen der Gleichberechtigung und der Solidarität sollten alle Zuschauer (auch Saisonkartenbesitzer) diesen Zuschlag entrichten. Jedoch sollte dieser Zuschlag variieren (zwischen 1 und 10 Franken), da das Risiko nicht bei allen Machtbesuchern gleich gross ist. Insbesondere bei den Gästefans gibt es ein erhöhtes Risiko, darum sollten diese den höchsten Zuschlag bezahlen. Es stellen sich des Weiteren noch drei wichtige Fragen:

-Wer entscheidet darüber ob nun die Gäste- oder Heimfans für den Sachschaden verantwortlich sind? Das gibt es eigentlich nur eine Antwort, auch wenn die vielen Fans nicht passen wird, die Polizei.

-Welche Sachschäden werden aus dem Topf bezahlt? Alle Sachschäden, welche in Zusammenhang mit den Spielen entstehen, dazu gehören auch Schäden in Extrazügen.

-Was sind die Ziele Massnahme? Erstens schafft man unter allen Fans ein Anreiz bzw. ein Interesse daran Gewalt und Sachschäden zu verhindern. Zweitens gehören die Meisten der sogenannten „Problem“ Fans zu denen, welche X Stunden und viel Geld in Choreos und andere Fanaktionen investieren, sie haben somit ein doppeltes Interesse, dass es zu keiner Gewalt und keinen Sachschäden kommt.

Massnahme 2: Kaution nachdem Stadionverbot

Die zweite Idee zielt darauf ab, das Problem der Wiederholungstäter in den Griff zu bekommen. Neben den strafrechtlichen Folgen bekommt ein gewalttätiger Fan ein Stadionverbot von 2 Jahren bzw. mit dem Konkordat 3 Jahre. In vielen Fällen ist es so, dass solche Täter kurz nach dem Ablaufen dieses Stadionverbots wieder auffällig werden. Um dies einigermassen in den Griff zu bekommen schlage ich vor, dass ein solcher „Fan“ eine Art Kaution (z.B. 5000 Franken) bezahlen muss, um nachdem Stadionverbot wieder an die Spiele gehen zu können. Wird dieser Fan nun rückfällig, wird diese Kaution eingezogen. Bleibt dieser „Fan“ eine gewisse Zeit – sagen wir 2 Jahre – unauffällig, erhält er diese Kaution zurück.

Für diese Massnahme ist jedoch ein schnelleres Handeln der Justiz von Nöten. Da sonst sehr oft Unschuldige die Kaution entrichten müssten. Denn in der heutigen Praxis ist es, so dass ein „Fan“ vor der Verurteilung ein Stadionverbot bekommt und somit sehr oft Unschuldige betroffen sind.

Massnahmen 3: Stark alkoholisierten Fans den Eintritt ins Stadion verwehren

Anstatt des Alkoholausschankverbotes, welches das revidierte Konkordat vorzieht, schlage ich vor, dass Fans, welche zu stark alkoholisiert vor dem Stadion auftauchen, den Eintritt ins Stadion zu verwehren. Dies ist eine Praxis, welche heute in vielen europäischen Fussballligen erfolgreich angewendet wird und sich bewährt hat. Diese Praxis löst im Gegensatz zur Lösung des Alkoholausschankverbotes das Problem der Fans, welche sich bereits vor dem Spiel mit Alkohol eindecken.


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