Spitalabstimmung – Grosse Risiken für die Gemeinden

In den letzten Wochen habe ich mich intensiv mit dem Spital Affoltern beschäftigt: Habe im Rahmen einer Führung das Spital besucht; Mit mehreren Vertretern unseres Spitals und anderen Personen aus dem Gesundheitswesen gesprochen; die Informationsveranstaltung zum Spital im meinem Dorf besucht und die umfangreichen Unterlagen zu den Abstimmungen vom 19. Mai studiert. Mir wurde von verschiedener Seite geraten sich aus wahltaktischen Gründen nicht zum Spital zu äussern. Die Spitalabstimmung vom Mai ist die wichtigste Bezirksvorlage seit Jahren. Sich dazu nicht zu äussern wäre unehrlich und falsch, insbesondere den Wählern gegenüber.

Die drei Vorlagen, welche am 19. Mai zur Abstimmung kommen, sind komplex. Es wird dem Stimmbürger eine fast unlösbare Aufgabe aufgebürdet. Allein die Abstimmungsunterlagen dazu belaufen sich auf 128 Seiten. Trotz dieser Materialschlacht wird nicht klar, zu was für einem Spital wir Bürger Ja sagen sollen. Die zukünftige Strategie ist nur in groben Zügen auszumachen und überzeugt in keiner Weise. Wieviel ein Neubau des Spitals genau kosten soll, steht ebenfalls in den Sternen. Einmal sprach man von 150 bis 170 Millionen. Offiziell nennt das Spital in ihrer Broschüre 110 Millionen. Aus dem Umfeld des Spitals hört man auch mal 80 Millionen. Bis das neue Spital dann irgendeinmal stehen würde, fallen zudem noch Ersatzinvestitionen im zweistelligen Millionenbereich an. Eine grosse finanzielle Belastung für das Spital und Gemeinden.

Die Verträge zur Gründung der gemeinnützigen AG Spital Affoltern gleichen einem Knebelvertag. Beschliesst die Mehrheit der Gemeinden bzw. Aktionäre eine Erhöhung des Aktienkapitals so müssen alle Gemeinden bei der Kapitalerhöhung mitmachen. Zudem haften die Trägergemeinden solidarisch für Fremdkapitalschulden von bis zu 18 Millionen. In einem Aktionärsbindungsvertrag wurde zudem eine faktische Sperrfrist von 5 Jahren für den Verkauf von Aktien des Spitals festgelegt. Jede Gemeinde würde sich somit nicht nur ein grosses finanzielles Risiko aufbürden, sondern auch an Entscheidungsfreiheit einbüssen.

Wenn Sie weiterhin ein öffentliches Spital in Affoltern wollen, dann sagen Sie dreimal Ja. Sind Sie sich dabei aber bewusst, dass Sie damit Ihrer Gemeinde ein sehr grosses finanzielles Risiko aufbürden. Ob dieses Risiko sinnvoll ist, stelle ich auch deshalb in Frage, weil die Gesundheitsversorgung keine Gemeindeaufgabe mehr ist, sondern eine kantonale und das Überleben des öffentlichen Spitals auch bei einem dreimaligen Ja sehr ungewiss ist. Zudem gibt es durchaus Raum für eine private Lösung. Aber auch dazu braucht es ein Ja zur Auflösung des Zweckverbandes.


Das Rahmenabkommen ist ungenügend

Das mit der EU ausgehandelte Rahmenabkommen weist grosse Mängel auf. Nach jahrelangen Verhandlungen liegt das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz auf dem Tisch. Doch der Inhalt des Abkommens ist enttäuschend. Das Verhandlungsmandat des Bundesrates wurde nicht eingehalten und die roten Linien überschritten, insbesondere im Bereich der flankierenden Massnahmen. Neben der SVP laufen deshalb auch die Gewerkschaften Sturm gegen das Abkommen. Doch nicht nur die Linken und die SVP können nicht zufrieden sein mit dem Abkommen. Auch als liberaler Politiker kann man dem jetzigen Abkommen nicht zustimmen. Das Schiedsgericht ist ein Feigenblatt, denn de facto entscheidet das oberste Gericht der EU. Die Unionsbürgerrichtlinie, welche EU-Bürgern eine unbeschränkte Niederlassung und vereinfachten Zugang zum Sozialstaat ermöglicht, wird im Abkommen mit keinem Wort erwähnt. Es ist damit schon jetzt absehbar, dass die Schweiz diese Richtlinie übernehmen müsste, denn aus Sicht der EU und des EuGH ist die Unionsbürgerrichtlinie ein integraler Bestandteil des Personenfreizügigkeitsabkommens. Ebenfalls ein Problem stellen die Guillotine- und Kündigungsklauseln dar, welche für alle zukünftigen Abkommen mit der EU gelten würden. Das Abkommen ist so schlecht, dass selbst die Wirtschaft, welche seit Jahren ein solches Abkommen fordert, den Inhalt des Abkommens kritisiert. Der Gewerbeverband um unseren Nationalrat Hans-Ulrich Bigler lehnt die jetzige Version des Abkommens ab. Der Verband der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie hält fest: Ohne Verbesserungen ist das Abkommen chancenlos. Selbst die Economiesuisse sagt, dass die Klärung von gewissen Punkten nötig sei. Es bleibt das Fazit: Ohne Nachverhandlungen und substanzielle Änderungen ist das Abkommen in der jetzigen Form abzulehnen.


Nein zu höheren Wohnungspreisen

Die von den Jungen Grünen lancierte Zersiedelungsinitiative zielt darauf ab, der Erweiterung von Bauzonen ein Ende zu setzen, indem ihre Gesamtfläche zeitlich unbegrenzt eingefroren wird. Die Schaffung neuer Bauzonen wäre nur zulässig, wenn eine Fläche von mindestens gleicher Grösse wieder ausgezont würde. Damit wollen die Initianten Natur und Landschaft erhalten. Doch leider erreicht die Initiative mit ihrem radikalen Bauzonenstopp genau das Gegenteil. Die Initiative ist kontraproduktiv. Anstatt die Zersiedelung zu stoppen, führt die Initiative nämlich zu mehr Zersiedelung, denn die meisten Bauzonenreserven der Schweiz liegen nicht in den Ballungszentren, sondern auf dem Lande. Auf dem Land würde die Zersiedelung deshalb einfach weitergehen. In den Städten und Agglomerationen hingegen würde es zu einer weiteren Verknappung des Wohnungsangebotes kommen.

Es ist wichtig, Natur und Landschaft zu erhalten, aber die Initiative liegt nicht im Interesse der Schweiz, denn das Einfrieren von Bauzonen berücksichtigt weder die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft noch die Besonderheiten der Kantone und Regionen. Darüber hinaus ist das Risiko steigender Immobilienpreise umso grösser, je weniger Bauland zur Verfügung steht. Sagen Sie Nein zur radikalen Zersiedelungsinitiative, weil jeder Mensch seine eigenen Träume hat und sich auch die Jungend einmal eine eigene Wohnung leisten möchte.


Der obligatorische Hundekurs gehört abgeschafft

Da ich einem Haushalt mit Hunden aufgewachsen bin, weiss ich, dass ein regelmässiger Besuch eines Hundekurses durchaus sinnvoll sein kann. Der obligatorische Hundekurs mit rund 14 Lektionen für grosse Hunde erfüllt dies nicht. Ein Ausbau des Obligatoriums wäre jedoch unverhältnismässig und nicht zielführend. Eine Verkürzung des Obligatoriums, wie es der Regierungsrat möchte, wäre ebenfalls nicht sinnvoll. Da bis heute statistisch nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Zahl der Beissvorfälle abnimmt, wenn für die Hundehalter eine Ausbildungsverpflichtung besteht, gibt es keinen Grund, um am Ausbildungsobligatorium festzuhalten. Zudem ist es unverhältnismässig, wenn erfahrene Hundehalter beim Erwerb eines neuen Hundes erneut einen Ausbildungskurs besuchen müssen. Das Obligatorium verursacht des Weiteren einen bürokratischen Kontrollaufwand für die Gemeinden. Fazit: Der obligatorische Hundekurs ist zwar gut gemeint, aber bringt wenig bis nichts und verursacht unnötige Kosten. Sagen Sie Ja zur Änderung des Hundegesetzes.


Das neue Wassergesetz berücksichtigt verschiedene Anliegen

Das Wassergesetz ist ein Kompromiss, welcher vielen verschiedenen Ansprüchen aus der Gesellschaft und der Umwelt Rechnung trägt. Das Gesetz bringt wesentliche Vorteile in Bezug auf Naturschutz und Gewässerqualität. Erstmals wurden ökologische Anliegen im kantonalen Wasserrecht verankert. Eine sichere Wasserversorgung als zentraler Teil einer funktionierenden Infrastruktur ist auch für Unternehmen von hoher Bedeutung. So wurden auch die Bedürfnisse des Gewerbes im neuen Wassergesetz berücksichtigt. Ebenfalls profitieren die Mieter und Hauseigentümer vom neuen Wassergesetz. Für die Hauseigentümer ist wichtig, dass das neue Gesetz Rechtssicherheit gewährleistet. Davon profitieren auch die Mieter: So bleiben die Mieten stabil und die Infrastruktur intakt. Des Weiteren berücksichtigt das neue Gesetz auch die Interessen der Gemeinden. Es gelang, ein Gesetz zu schaffen, das die Gemeindeautonomie und den Grundsatz der Subsidiarität respektiert. Das Gesetz ermöglicht eine zeitgemässe Nutzung von Wasser bei gleichzeitigem Schutz der Gewässer und der Umwelt. Die Gegner des neuen Gesetzes – insbesondere die SP – behaupten, dass das Gesetz Tür und Tor öffne für die Privatisierung unseres Wassers. Dies ist nachweislich falsch! Das heute geltende Gesetz erlaubt den Gemeinden ihre Wasserversorgung vollständig zu Privatisieren. Mit dem neuen Wassergesetz wäre dies nicht mehr möglich: Allfällige private Beteiligungen werden auf maximal 49 Prozent beschränkt – die Stimmrechte sogar auf 33 Prozent. Das Wassergesetz gewährleistet eine sichere öffentliche Wasserversorgung für alle. Sagen Sie Ja zum neuen Wassergesetz.


Umweltpolitik – Lösungen statt Ideologien

Es ist erfreulich, dass Neu Kantonsrat Ronald Alder die Energiepolitik entdeckt hat, wenigstens vor den Wahlen. Was ihm offenbar entgangen ist: Die FDP des Bezirks Affoltern hat schon vor Jahren den Lead übernommen, um eine Vorzeige-Energieregion Knonauer Amt zu schaffen. Und arbeitet auch nach den Wahlen daran.

Der erste Standortförderer unseres Bezirks, FDP-Politiker Charles Höhn, hat die Energieregion Knonauer Amt initiiert. Es war eine Arbeitsgruppe der FDP, die 2009 eine Potenzialstudie erarbeitet hat mit dem Resultat, dass 2050 vier Fünftel des regionalen Energiebedarfs (ohne Verkehr) durch erneuerbare Energien aus der Region selbst gedeckt werden können. Ein weiteres wichtiges Instrument für die Energiewende ist der Solarkataster, der in diesem Zusammenhang entwickelt worden ist. Denn um Sonnenenergie effizient zu nutzen, braucht es keine Ideologien, sondern die Kenntnis, welche Dächer über wie viel Potenzial verfügen.

FDP-Kantonsrat Olivier Hofmann hat darauf aufbauend ein Konzept «Energieregion Knonauer Amt 2025» entwickelt, verbunden mit dem Vorschlag einer Vielzahl konkreter Massnahmen. Seine Vision: Der Bezirk Affoltern soll sich zu einer Pilotregion entwickeln, welche die Klimaziele 2050 bereits 2025 erreicht und einen beträchtlichen Teil des Energiebedarfs selbst nachhaltig produziert. Ein Kernpunkt seiner Vorschläge betrifft die Schaffung eines Innovationsparks Knonauer Amt, in dem Unternehmen günstige Rahmenbedingungen und eine passende Vernetzung finden, um Innovationen zu entwickeln. Das Konzept zeigt zudem, dass eine nachhaltige Umweltpolitik auch ohne Verbotskultur und ausufernde Bürokratie machbar ist.

Die FDP ist keine Partei der Moralapostel, sondern eine Partei von Machern, die gemeinsam mit der Wirtschaft nach liberalen Lösungen suchen, um das Klima zu schützen.

Alain Schwald, Präsident FDP Bezirk Affoltern


Weshalb der AHV-Steuer-Deal abzulehnen ist

Ein Angriff auf unsere Demokratie

Die Verknüpfung einer Unternehmenssteuerreform (SV17) mit einer Zusatzfinanzierung der Altersvorsorge ist demokratiepolitisch hoch bedenklich. Dem Stimmbürger ist es dadurch nicht mehr möglich seine Stimme frei und unverfälscht abzugeben[1]. Wie soll ein Bürger abstimmen, welcher den Steuerteil SV17 gut findet und den AHV-Teil aber nicht und umgekehrt? Wäre diese Vorlage eine Volksinitiative so wäre sie eindeutig ungültig. Ob nun auch dieses Bundesgesetz verfassungswidrig ist oder nicht darüber kann man streiten[2]. In jedem Fall widerspricht die Vorlage dem Geiste unserer Verfassung und der schweizerischen Art von Politik. Solche Pakete zwischen sachfremden Vorlagen macht man in Ländern mit Koalitionsregierungen – wie Deutschland – aber nicht im Land der direkten Demokratie!

Aus diesen demokratiepolitischen Gründen ist der AHV-Steuer-Deal abzulehnen.

Gift für unsere Altersvorsorge

Die Altersvorsorge 2020 wurde von vielen Liberalen und Bürgerlichen bekämpft, weil es 1. einen strukturellen Ausbau der AHV vorgesehen hätte und 2. sowohl die Lohnbeiträge als auch die Mehrwertsteuer erhöht worden wären. Diese Scheinreform wurde vom Volk zurecht abgelehnt. Nun will man im Rahmen der STAF die Lohnbeiträge erhöhen ohne zusätzliche Massnahmen. Was nichts anders heisst als: Wir werfen noch mehr gutes Geld – 2 Milliarden pro Jahr – dem Schlechten nach, anstatt das immer grösser werdende Loch anzupacken und endlich strukturelle Reformen – wie eine Rentenalter-Erhöhung von Mann und Frau – anzupacken. Die STAF verschiebt diese Probleme einfach um ein paar Jahre nach hinten. Genau diese Politik auf Kosten der Zukunft und der Jungen hat uns in diese missliche Lage geführt. Seit den 60er Jahren wurden die Probleme der AHV immer nur aufgeschoben anstatt angepackt. Es ist höchste Zeit dieser Politik Einhalt zu gebieten und wie die Jungfreisinnigen zu fordern: «Die Jungfreisinnigen Schweiz fordern auf eine wohlstandsschädigende Erhöhung der Mehrwertsteuer oder der Lohnbeiträge zu verzichten.»[3]

Aus diesen sozialpolitischen Gründen ist der AHV-Steuer-Deal abzulehnen. Dieser Deal ist ein Schlag ins Gesicht all derer, welche letztes Jahr für ein Nein zu AV2020 gekämpft haben.

Die Steuervorlage ist nicht nachhaltig

Der Steuerteil SV17 ist eine abgeschwächte Version der Unternehmenssteuerreform 3, welche an der Urne scheiterte. Grosse Teile der abgelehnten Vorlage wurden wieder aufgenommen. Doch wie USR3 hat die Vorlage ein Problem. Die neu verwendeten Steuerprivilegien sind zwar heute international anerkannt, es ist jedoch schon heute absehbar, dass viele dieser Privilegien in Zukunft ebenfalls nicht mehr anerkannt werden[4]. Die Vorlage ist deshalb nicht nachhaltig. Gegenüber der alten Vorlage hat die neue zudem einen neuen Nachtteil. Die Vorlage geht auf Kosten der KMU, denn die Dividendenbesteuerung beim Bund wird neu auf 70% angehoben. Von den neuen Steuerprivilegien profitieren die meisten KMU hingegen nicht! Auch viele Kantone profitieren wegen des nationalen Finanzausgleichs nicht von der Vorlage[5].

Für sich allein gesehen ist die Steuervorlage 17 ein typischer Kompromiss. Durch die Verknüpfung mit der AHV überwiegen die Nachteile der Vorlage eindeutig. Deshalb ist der AHV-Steuer-Deal abzulehnen. Es bleibt das ernüchternde Fazit: Dieser Deal widerspricht den liberalen Werten unseres Landes[6].


[1] Siehe BV Art. 34.

[2] https://www.nzz.ch/schweiz/der-kuhhandel-im-bundeshaus-bringt-zwangslage-fuer-stimmbuerger-ld.1386809 und https://www.fuw.ch/article/respekt-vor-den-institutionen/

[3] https://jungfreisinnige.ch//wp-content/uploads/2016/12/JFS-PP-Altersvorsorge-DE-160915.pdf

[4] Die Patenbox ist zum Beispiel bereits heute in der OECD umstritten. http://www.alliancesud.ch/en/file/26340/download?token=aDLvwNM2

[5] https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/wf/Dekanat/Bilder/Veranstaltungen_und_News/180222_Steuerreform_HZ_CS.pdf

[6] https://verlag.baz.ch/artikel/?objectid=895CFF10-DA9F-4D9B-85E2B0C4467FB1F0#.W6HsWn0doek.twitter


Eurokrise: Wie Europa die Grosse Depression wiederholt

Abstract

Die vorliegende Arbeit vergleicht die europäische Krise seit 2008 – bekannt als Eu­rokrise – mit der Grossen Depression der 1930er Jahre in Europa. Die Arbeit geht dabei der Frage nach, ob der europäische Währungsraum – ähnliche wie der Goldstandard in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts – eine Fessel für die Volkswirtschaften Europas darstellt. Zur Beantwortung dieser Frage wird in einem ersten Teil die beiden Währungssysteme Goldstandard und Euro anhand der beiden theoretischen Ansätze Trilemma der Geldpolitik und optimale Währungsräume analysiert und verglichen. In einem zweiten Teil folgt eine Analyse und ein Vergleich der Ursachen und der Krisentypen der beiden Krisen. In einem dritten Teil werden die bei-den Krisen anhand verschiedener makroökonomischer Variablen verglichen. Im vierten und letzten Teil der Arbeit folgt eine Analyse der beiden Krisen anhand der Geld- und Fiskalpolitik. Die Arbeit zeigt auf, dass ein Währungssystem kann die Geldpolitik behindern und deren Handlungsspielraum einschränken. Diese Schlussfolgerung führt zum Fazit, dass der europäische Währungsraum – ähnlich wie der Goldstandard – eine geldpolitische Fessel für Europa darstellt.

Einleitung

Vor rund zehn Jahren schlitterte die Welt die schlimmste Wirtschaftskrise seit dem Börsencrash von 1929 und der Grossen Depression der 1930er Jahre. In den ersten zwölf Monaten der Krise brach die weltweite Industrieproduktion um über zehn Prozent ein. Der Einbruch erreichte damit dieselben Ausmasse wie 1930[1]. Anders als in den 30er Jahren konnte – dank des beherzten Eingreifens der Zentralbanken unter Führung der amerikanischen Zentralbank FED – jedoch ein anschliessendes Abgleiten der Weltwirtschaft in eine Depression vermieden werden. Trotzdem waren die Konsequenzen verheerend. Millionen von Jobs gingen verloren. In Europa und Nordamerika war 2010 rund jeder zehnte arbeitslos[2]. Die Industrieproduktion in den Vereinigten Staaten brauchte über sechs Jahre um das Vorkrisenniveau zu erreichen[3]. Trotz dieser massiven Einschnitte erlebte die USA wie auch die Weltwirtschaft seit 2010 einen stetigen Aufschwung. Etwas anders sieht hingegen die Lage in Europa aus. Sowohl die Industrieproduktion als auch das Bruttoinlandprodukts der Europäischen Union und der Eurozone liegen auch nach zehn Jahren immer noch unter dem Vorkrisenniveau[4]. Die Europäische Zentralbank (EZB) verharrt deshalb weiterhin im Krisenmodus. Auch wenn die EZB angekündigt hat ihr Quantitative Easing Programm per Ende des Jahres 2018 auslaufen zulassen, ist ein Ende des Krisenmodus nicht abzusehen. Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten von Amerika schafft es Europa und insbesondere die Eurozone seit Jahren nicht aus der Krise. Da stellt sich unweigerlich die Frage, weshalb die Eurozone nicht aus dem Schlamassel rauskommt, während andere den Krisenmodus seit längerem verlassen haben. Die ganze Situation erinnert stark an die Grosse Depression der 1930er Jahre, als Europa und die USA in den Fesseln des Goldstandards gefangen waren und über Jahre in einer Depression feststeckten. Wie die Arbeit von Barry Eichengreen zeigte, ermöglichte erst der Ausstieg aus dem Goldstandard einen Aufschwung und ein Ende der Depression[5]. Es stellt sich die Frage,  inwiefern sich die heutige Krise Europas mit der Grossen Depression in Europa vergleichen lässt und ob die Eurozone und das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) ebenfalls eine Art Fessel für die europäische Wirtschaft darstellt, welche einen nachhaltigen Ausbruch aus der Krise verunmöglicht. Zur Beantwortung dieser Fragestellung werden die beiden Krisen – Grosse Depression in Europa und Eurokrise – miteinander verglichen. In einem ersten Teil wird anhand der Theorie der optimalen Währungsräume und dem Trilemma der Geldpolitik die Struktur der beiden Währungssysteme – Goldstandard und Europäischer Währungsraum – analysiert. Danach folgt eine Gegenüberstellung der Ursachen der beiden Krisen. Im dritten Teil wird der Ablauf der jeweiligen Krisen anhand von verschiedenen makroökonomischen Variablen verglichen. Im Zentrum dieses Vergleichs stehen die vier grössten Volkswirtschaften der Eurozone: Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien. Neben diesen vier Ländern werden weitere fünf Staat aus der Eurozone und sechs EU-Länder[6], welche nicht Teil der Eurozone sind, untersucht. In einem vierten und letzten Teil folgt eine Analyse der Fiskal- und Geldpolitik in den beiden Krisen.


[1] Eichengreen & O’Rourke: A Tale of two Depressions.

[2] OECD.

[3] FRED.

[4] OECD.

[5] Eichengreen: Golden Fetters.

[6] In der Analyse wird jedoch mit Dänemark ein Staat mehr zum Euroraum gezählt, da Dänemark seine Währung an den Euro gebunden hat. Korrelation zwischen dem dänischen und dem Euro-Zins beträgt 0.987.

Paper: Die Geschichte zweier Finanzkrisen: Ein Vergleich der Eurokrise mit der Grossen Depression in Europa


Die Gegner übertreiben masslos – weshalb man trotzdem Nein sagen sollte

Bei der Selbstbestimmungsinitiative geht es eigentlich um eine demokratiepolitische und verfassungsrechtliche Frage. Mir ist es immer noch schleierhaft, wie man aus einer demokratiepolitischen und verfassungsrechtlichen Frage, welche nur sehr entfernt etwas mit der Wirtschaftspolitik zu tun hat, plötzlich eine rein wirtschaftspolitische Frage machen kann. Deshalb teile ich auch die wirtschaftspolitischen Argumente der Gegner nicht, welche davor warnen das rund 600 Wirtschaftsverträge gefährdet seien. Diese Argumente sind einfach Unsinn und haben mit dem Thema nichts zu tun, wie auch eine Studie der Economiesuisse selbst belegt. Meine Argumente sind ganz andere: Die Selbstbestimmungsinitiative führt dazu, dass wir unsere verfassungsrechtliche Flexibilität verlieren. Heute können wir bzw. das Bundesgericht unter gewissen Umständen von Fall zu Fall entscheiden, ob nun die Verfassung oder das Völkerrecht vorgeht (Schubert- und PKK-Praxis). Ich halte diese Flexibilität für sehr wichtig und für eine zentrale Eigenschaft unseres Rechtsstaates. Leider hat sich das Bundesgericht vor einiger Zeit davon verabschiedet, obwohl die Verfassung dies vorsieht, und gibt dem Völkerrecht per se den Vorrang. Dieser Umstand war denn auch der Grund für die Initiative. Die Initiative führt aber zum genauen Gegenteil und eliminiert die Flexibilität ebenfalls. Ein weiteres Problem ist die Rückwirkung, welche aus meiner Sicht den Grundsatz “pacta sunt servanda” verletzt, was zu einer gewissen Rechtsunsicherheit führt.


Der falsche Weg zur Selbstbestimmung

Am 25. November stimmen wir über die Selbstbestimmungsinitiative der SVP ab. Viele Gegner betreiben eine regelrechte Angstkampagne. Die Economiesuisse warnt davor, dass 600 Wirtschaftsverträge gefährdet seien, obwohl die eigene Studie aufzeigt, dass wohl nicht mal eine Handvoll wirklich gefährdet ist. Die SP verteufelt die Initiative als Anti-Menschenrechts-Initiative und behauptet die Menschenrechte seien in Gefahr, obwohl diese durch die Bundesverfassung garantiert werden. Doch auch die SVP betreibt einen gar populistischen Abstimmungskampf. Sie behauptet, dass die direkte Demokratie abgeschafft werde, wenn die Initiative abgelehnt werde. Wie das Festhalten am Status-Quo etwas zurzeit Geltendes abschaffen soll, weiss wohl die SVP selbst nicht. Um was es wirklich geht, wird in dieser hitzigen Debatte leider nur zu oft vergessen. Das Anliegen der SVP, dass die eigene Verfassung dem Völkerrecht vorgehen soll, hat durchaus seine Berechtigung. Doch mit der Initiative, welche der Verfassung immer Vorrang gibt (ausgenommen zwingendes Völkerrecht), verliert das Schweizer Rechtsystem seine Flexibilität. Die Flexibilität hat sich über Jahre hinweg bewährt. Doch leider wendet das Bundesgericht diese Flexibilität seit geraumer Zeit nicht mehr an. Das Bundesgericht gibt dem Völkerrecht allgemein den Vorrang und wendet die Schubert-Praxis nicht mehr an, welche vorsieht, dass Schweizer Bundesrecht dem Völkerrecht vorgeht, wenn das jüngere Bundesrecht dem älteren Völkerrecht widerspricht und der Gesetzgeber diesen Widerspruch bewusst einging. Dieser Umstand muss geändert werden. Doch dazu ist die Selbstbestimmungsinitiative der falsche Weg, denn sie stellt die Flexibilität nicht wieder her, sondern verunmöglicht diese ebenfalls. Ein weiteres Problem der Initiative stellt die Rückwirkung, welche dem Rechtsgrundsatz Pacta sunt servanda – abgeschlossene Verträge sind einzuhalten – widerspricht, dar. Dieser Umstand führt zu einer gewissen Rechtsunsicherheit bei bereits abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträgen. Aus diesen Gründen lehne ich die Selbstbestimmungsinitiative ab.

Alain Schwald

Präsident der FDP Bezirk Affoltern


Nicht auf Kosten des Rechtsstaates – Nein zum ATSG

Das Kernproblem der Vorlage «Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten» sind die schludrigen Formulierungen im Gesetzestext. Die entscheidenden Punkte werden nicht klar geregelt. Grundsätzlich müssen Gesetzestexte so klar formuliert sein, dass jeder Bürger abschätzen kann, was die entsprechende Regelung in der Praxis bedeutet. Dazu gehört auch, dass staatlichem Handeln Grenzen gesetzt werden. Diese Rechtsstaatlichkeit ist ein zentraler Pfeiler in unserem Staat.

Die Vorlage erfüllt diese Vorgabe in mehreren wichtigen Punkten nicht. So ist ein Streit darüber entbrannt, wie weit die Überwachungsbefugnisse gehen. Konkret stellt sich die Frage, ob auch Schlafzimmer eingesehen werden können. Nach unserer Meinung, die auch viele Juristen bestätigen, ist dies möglich. Der Bundesrat ist anderer Meinung. Letztlich lässt die gewählte Formulierung „frei einsehbar“ in diesem wichtigen Punkt schlicht zu viel Interpretationsspielraum zu. Gleiches gilt für den Einsatz von Drohnen zum Zwecke der Videoaufzeichnung. Hier hätte das Parlament entsprechende Bedenken mit einer einfachen Ergänzung des Gesetzestextes ausräumen können.

Ein weiteres rechtsstaatliches Problem stellt die eigenmächtige Anordnung von Überwachungen durch Versicherungen dar. Im konkreten Fall liegt eine Verletzung der Gewaltenteilung vor, denn Sozialversicherungen nehmen sowohl die Rolle der Polizei wie auch des Richters ein. Gerade in Kombination mit den weitreichenden Kompetenzen ist dies rechtsstaatlich bedenklich.

Statt Rechtssicherheit schafft die gesetzliche Regelung viele Unklarheiten in Bezug auf die Privatsphäre eines jedes Sozialversicherten. Unser liberales Komitee ist nicht bereit, dieses Wagnis einzugehen und lehnt die Vorlage deshalb ab.

Alain Schwald

Liberales Komitee “Nein zur Kamera im Schlafzimmer”


Andere Meinungen gehören zur Demokratie

Frau Holstein fragte in Ihrem Leserbrief vom 14. August 2018, wieso man in Bonstetten einen «Propagandisten» wie SVP-Nationalrat Köppel einlade um eine 1. August-Rede zu halten und meint man solle solche Leute nicht ins Säuliamt einladen[1].

Zum einen ist Herr Köppel Nationalrat unseres wunderbaren Kantons, notabene der Bestgewählte (auch von vielen Säuliämtlern). Zum anderen gilt Herr Köppel als brillanter Redner, welcher pointiert aber auch witzig einen Standpunkt vertreten kann. Man muss Köppel und seine politische Meinung nicht mögen, aber die genannten Punkte sind unbestritten und machen ihn zu einem geeigneten Kandidaten für eine 1. August-Rede.

Es ist in unserem Lande leider zur Unsitte geworden, dass man andere Meinungen nicht mehr akzeptiert und Andersdenkenden den Mund verbieten möchte. Auch ich bin nicht wirklich ein grosser Fan von Roger Köppel und seinen zum Teil polemischen Aussagen, aber auch ein Herr Köppel hat ein Recht auf eine Meinung. Auch die Meinung vieler Linken passt mir oft nicht, aber mir würde es nie in den Sinn kommen, Gemeinden und Veranstaltern vorzuschreiben, wen sie wann und wo einladen dürfen. Ganz im Sinne der Aufklärung: «Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äussern dürfen.» – Voltaire (bzw. François-Marie Arouet)


Titelbilld: Jürg Vollmer

[1] https://issuu.com/az-anzeiger/docs/063_2018, Seite 7


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