Das neue Wassergesetz berücksichtigt verschiedene Anliegen

Das Wassergesetz ist ein Kompromiss, welcher vielen verschiedenen Ansprüchen aus der Gesellschaft und der Umwelt Rechnung trägt. Das Gesetz bringt wesentliche Vorteile in Bezug auf Naturschutz und Gewässerqualität. Erstmals wurden ökologische Anliegen im kantonalen Wasserrecht verankert. Eine sichere Wasserversorgung als zentraler Teil einer funktionierenden Infrastruktur ist auch für Unternehmen von hoher Bedeutung. So wurden auch die Bedürfnisse des Gewerbes im neuen Wassergesetz berücksichtigt. Ebenfalls profitieren die Mieter und Hauseigentümer vom neuen Wassergesetz. Für die Hauseigentümer ist wichtig, dass das neue Gesetz Rechtssicherheit gewährleistet. Davon profitieren auch die Mieter: So bleiben die Mieten stabil und die Infrastruktur intakt. Des Weiteren berücksichtigt das neue Gesetz auch die Interessen der Gemeinden. Es gelang, ein Gesetz zu schaffen, das die Gemeindeautonomie und den Grundsatz der Subsidiarität respektiert. Das Gesetz ermöglicht eine zeitgemässe Nutzung von Wasser bei gleichzeitigem Schutz der Gewässer und der Umwelt. Die Gegner des neuen Gesetzes – insbesondere die SP – behaupten, dass das Gesetz Tür und Tor öffne für die Privatisierung unseres Wassers. Dies ist nachweislich falsch! Das heute geltende Gesetz erlaubt den Gemeinden ihre Wasserversorgung vollständig zu Privatisieren. Mit dem neuen Wassergesetz wäre dies nicht mehr möglich: Allfällige private Beteiligungen werden auf maximal 49 Prozent beschränkt – die Stimmrechte sogar auf 33 Prozent. Das Wassergesetz gewährleistet eine sichere öffentliche Wasserversorgung für alle. Sagen Sie Ja zum neuen Wassergesetz.


Umweltpolitik – Lösungen statt Ideologien

Es ist erfreulich, dass Neu Kantonsrat Ronald Alder die Energiepolitik entdeckt hat, wenigstens vor den Wahlen. Was ihm offenbar entgangen ist: Die FDP des Bezirks Affoltern hat schon vor Jahren den Lead übernommen, um eine Vorzeige-Energieregion Knonauer Amt zu schaffen. Und arbeitet auch nach den Wahlen daran.

Der erste Standortförderer unseres Bezirks, FDP-Politiker Charles Höhn, hat die Energieregion Knonauer Amt initiiert. Es war eine Arbeitsgruppe der FDP, die 2009 eine Potenzialstudie erarbeitet hat mit dem Resultat, dass 2050 vier Fünftel des regionalen Energiebedarfs (ohne Verkehr) durch erneuerbare Energien aus der Region selbst gedeckt werden können. Ein weiteres wichtiges Instrument für die Energiewende ist der Solarkataster, der in diesem Zusammenhang entwickelt worden ist. Denn um Sonnenenergie effizient zu nutzen, braucht es keine Ideologien, sondern die Kenntnis, welche Dächer über wie viel Potenzial verfügen.

FDP-Kantonsrat Olivier Hofmann hat darauf aufbauend ein Konzept «Energieregion Knonauer Amt 2025» entwickelt, verbunden mit dem Vorschlag einer Vielzahl konkreter Massnahmen. Seine Vision: Der Bezirk Affoltern soll sich zu einer Pilotregion entwickeln, welche die Klimaziele 2050 bereits 2025 erreicht und einen beträchtlichen Teil des Energiebedarfs selbst nachhaltig produziert. Ein Kernpunkt seiner Vorschläge betrifft die Schaffung eines Innovationsparks Knonauer Amt, in dem Unternehmen günstige Rahmenbedingungen und eine passende Vernetzung finden, um Innovationen zu entwickeln. Das Konzept zeigt zudem, dass eine nachhaltige Umweltpolitik auch ohne Verbotskultur und ausufernde Bürokratie machbar ist.

Die FDP ist keine Partei der Moralapostel, sondern eine Partei von Machern, die gemeinsam mit der Wirtschaft nach liberalen Lösungen suchen, um das Klima zu schützen.

Alain Schwald, Präsident FDP Bezirk Affoltern


Weshalb der AHV-Steuer-Deal abzulehnen ist

Ein Angriff auf unsere Demokratie

Die Verknüpfung einer Unternehmenssteuerreform (SV17) mit einer Zusatzfinanzierung der Altersvorsorge ist demokratiepolitisch hoch bedenklich. Dem Stimmbürger ist es dadurch nicht mehr möglich seine Stimme frei und unverfälscht abzugeben[1]. Wie soll ein Bürger abstimmen, welcher den Steuerteil SV17 gut findet und den AHV-Teil aber nicht und umgekehrt? Wäre diese Vorlage eine Volksinitiative so wäre sie eindeutig ungültig. Ob nun auch dieses Bundesgesetz verfassungswidrig ist oder nicht darüber kann man streiten[2]. In jedem Fall widerspricht die Vorlage dem Geiste unserer Verfassung und der schweizerischen Art von Politik. Solche Pakete zwischen sachfremden Vorlagen macht man in Ländern mit Koalitionsregierungen – wie Deutschland – aber nicht im Land der direkten Demokratie!

Aus diesen demokratiepolitischen Gründen ist der AHV-Steuer-Deal abzulehnen.

Gift für unsere Altersvorsorge

Die Altersvorsorge 2020 wurde von vielen Liberalen und Bürgerlichen bekämpft, weil es 1. einen strukturellen Ausbau der AHV vorgesehen hätte und 2. sowohl die Lohnbeiträge als auch die Mehrwertsteuer erhöht worden wären. Diese Scheinreform wurde vom Volk zurecht abgelehnt. Nun will man im Rahmen der STAF die Lohnbeiträge erhöhen ohne zusätzliche Massnahmen. Was nichts anders heisst als: Wir werfen noch mehr gutes Geld – 2 Milliarden pro Jahr – dem Schlechten nach, anstatt das immer grösser werdende Loch anzupacken und endlich strukturelle Reformen – wie eine Rentenalter-Erhöhung von Mann und Frau – anzupacken. Die STAF verschiebt diese Probleme einfach um ein paar Jahre nach hinten. Genau diese Politik auf Kosten der Zukunft und der Jungen hat uns in diese missliche Lage geführt. Seit den 60er Jahren wurden die Probleme der AHV immer nur aufgeschoben anstatt angepackt. Es ist höchste Zeit dieser Politik Einhalt zu gebieten und wie die Jungfreisinnigen zu fordern: «Die Jungfreisinnigen Schweiz fordern auf eine wohlstandsschädigende Erhöhung der Mehrwertsteuer oder der Lohnbeiträge zu verzichten.»[3]

Aus diesen sozialpolitischen Gründen ist der AHV-Steuer-Deal abzulehnen. Dieser Deal ist ein Schlag ins Gesicht all derer, welche letztes Jahr für ein Nein zu AV2020 gekämpft haben.

Die Steuervorlage ist nicht nachhaltig

Der Steuerteil SV17 ist eine abgeschwächte Version der Unternehmenssteuerreform 3, welche an der Urne scheiterte. Grosse Teile der abgelehnten Vorlage wurden wieder aufgenommen. Doch wie USR3 hat die Vorlage ein Problem. Die neu verwendeten Steuerprivilegien sind zwar heute international anerkannt, es ist jedoch schon heute absehbar, dass viele dieser Privilegien in Zukunft ebenfalls nicht mehr anerkannt werden[4]. Die Vorlage ist deshalb nicht nachhaltig. Gegenüber der alten Vorlage hat die neue zudem einen neuen Nachtteil. Die Vorlage geht auf Kosten der KMU, denn die Dividendenbesteuerung beim Bund wird neu auf 70% angehoben. Von den neuen Steuerprivilegien profitieren die meisten KMU hingegen nicht! Auch viele Kantone profitieren wegen des nationalen Finanzausgleichs nicht von der Vorlage[5].

Für sich allein gesehen ist die Steuervorlage 17 ein typischer Kompromiss. Durch die Verknüpfung mit der AHV überwiegen die Nachteile der Vorlage eindeutig. Deshalb ist der AHV-Steuer-Deal abzulehnen. Es bleibt das ernüchternde Fazit: Dieser Deal widerspricht den liberalen Werten unseres Landes[6].


[1] Siehe BV Art. 34.

[2] https://www.nzz.ch/schweiz/der-kuhhandel-im-bundeshaus-bringt-zwangslage-fuer-stimmbuerger-ld.1386809 und https://www.fuw.ch/article/respekt-vor-den-institutionen/

[3] https://jungfreisinnige.ch//wp-content/uploads/2016/12/JFS-PP-Altersvorsorge-DE-160915.pdf

[4] Die Patenbox ist zum Beispiel bereits heute in der OECD umstritten. http://www.alliancesud.ch/en/file/26340/download?token=aDLvwNM2

[5] https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/wf/Dekanat/Bilder/Veranstaltungen_und_News/180222_Steuerreform_HZ_CS.pdf

[6] https://verlag.baz.ch/artikel/?objectid=895CFF10-DA9F-4D9B-85E2B0C4467FB1F0#.W6HsWn0doek.twitter


Eurokrise: Wie Europa die Grosse Depression wiederholt

Abstract

Die vorliegende Arbeit vergleicht die europäische Krise seit 2008 – bekannt als Eu­rokrise – mit der Grossen Depression der 1930er Jahre in Europa. Die Arbeit geht dabei der Frage nach, ob der europäische Währungsraum – ähnliche wie der Goldstandard in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts – eine Fessel für die Volkswirtschaften Europas darstellt. Zur Beantwortung dieser Frage wird in einem ersten Teil die beiden Währungssysteme Goldstandard und Euro anhand der beiden theoretischen Ansätze Trilemma der Geldpolitik und optimale Währungsräume analysiert und verglichen. In einem zweiten Teil folgt eine Analyse und ein Vergleich der Ursachen und der Krisentypen der beiden Krisen. In einem dritten Teil werden die bei-den Krisen anhand verschiedener makroökonomischer Variablen verglichen. Im vierten und letzten Teil der Arbeit folgt eine Analyse der beiden Krisen anhand der Geld- und Fiskalpolitik. Die Arbeit zeigt auf, dass ein Währungssystem kann die Geldpolitik behindern und deren Handlungsspielraum einschränken. Diese Schlussfolgerung führt zum Fazit, dass der europäische Währungsraum – ähnlich wie der Goldstandard – eine geldpolitische Fessel für Europa darstellt.

Einleitung

Vor rund zehn Jahren schlitterte die Welt die schlimmste Wirtschaftskrise seit dem Börsencrash von 1929 und der Grossen Depression der 1930er Jahre. In den ersten zwölf Monaten der Krise brach die weltweite Industrieproduktion um über zehn Prozent ein. Der Einbruch erreichte damit dieselben Ausmasse wie 1930[1]. Anders als in den 30er Jahren konnte – dank des beherzten Eingreifens der Zentralbanken unter Führung der amerikanischen Zentralbank FED – jedoch ein anschliessendes Abgleiten der Weltwirtschaft in eine Depression vermieden werden. Trotzdem waren die Konsequenzen verheerend. Millionen von Jobs gingen verloren. In Europa und Nordamerika war 2010 rund jeder zehnte arbeitslos[2]. Die Industrieproduktion in den Vereinigten Staaten brauchte über sechs Jahre um das Vorkrisenniveau zu erreichen[3]. Trotz dieser massiven Einschnitte erlebte die USA wie auch die Weltwirtschaft seit 2010 einen stetigen Aufschwung. Etwas anders sieht hingegen die Lage in Europa aus. Sowohl die Industrieproduktion als auch das Bruttoinlandprodukts der Europäischen Union und der Eurozone liegen auch nach zehn Jahren immer noch unter dem Vorkrisenniveau[4]. Die Europäische Zentralbank (EZB) verharrt deshalb weiterhin im Krisenmodus. Auch wenn die EZB angekündigt hat ihr Quantitative Easing Programm per Ende des Jahres 2018 auslaufen zulassen, ist ein Ende des Krisenmodus nicht abzusehen. Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten von Amerika schafft es Europa und insbesondere die Eurozone seit Jahren nicht aus der Krise. Da stellt sich unweigerlich die Frage, weshalb die Eurozone nicht aus dem Schlamassel rauskommt, während andere den Krisenmodus seit längerem verlassen haben. Die ganze Situation erinnert stark an die Grosse Depression der 1930er Jahre, als Europa und die USA in den Fesseln des Goldstandards gefangen waren und über Jahre in einer Depression feststeckten. Wie die Arbeit von Barry Eichengreen zeigte, ermöglichte erst der Ausstieg aus dem Goldstandard einen Aufschwung und ein Ende der Depression[5]. Es stellt sich die Frage,  inwiefern sich die heutige Krise Europas mit der Grossen Depression in Europa vergleichen lässt und ob die Eurozone und das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) ebenfalls eine Art Fessel für die europäische Wirtschaft darstellt, welche einen nachhaltigen Ausbruch aus der Krise verunmöglicht. Zur Beantwortung dieser Fragestellung werden die beiden Krisen – Grosse Depression in Europa und Eurokrise – miteinander verglichen. In einem ersten Teil wird anhand der Theorie der optimalen Währungsräume und dem Trilemma der Geldpolitik die Struktur der beiden Währungssysteme – Goldstandard und Europäischer Währungsraum – analysiert. Danach folgt eine Gegenüberstellung der Ursachen der beiden Krisen. Im dritten Teil wird der Ablauf der jeweiligen Krisen anhand von verschiedenen makroökonomischen Variablen verglichen. Im Zentrum dieses Vergleichs stehen die vier grössten Volkswirtschaften der Eurozone: Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien. Neben diesen vier Ländern werden weitere fünf Staat aus der Eurozone und sechs EU-Länder[6], welche nicht Teil der Eurozone sind, untersucht. In einem vierten und letzten Teil folgt eine Analyse der Fiskal- und Geldpolitik in den beiden Krisen.


[1] Eichengreen & O’Rourke: A Tale of two Depressions.

[2] OECD.

[3] FRED.

[4] OECD.

[5] Eichengreen: Golden Fetters.

[6] In der Analyse wird jedoch mit Dänemark ein Staat mehr zum Euroraum gezählt, da Dänemark seine Währung an den Euro gebunden hat. Korrelation zwischen dem dänischen und dem Euro-Zins beträgt 0.987.

Paper: Die Geschichte zweier Finanzkrisen: Ein Vergleich der Eurokrise mit der Grossen Depression in Europa


Die Gegner übertreiben masslos – weshalb man trotzdem Nein sagen sollte

Bei der Selbstbestimmungsinitiative geht es eigentlich um eine demokratiepolitische und verfassungsrechtliche Frage. Mir ist es immer noch schleierhaft, wie man aus einer demokratiepolitischen und verfassungsrechtlichen Frage, welche nur sehr entfernt etwas mit der Wirtschaftspolitik zu tun hat, plötzlich eine rein wirtschaftspolitische Frage machen kann. Deshalb teile ich auch die wirtschaftspolitischen Argumente der Gegner nicht, welche davor warnen das rund 600 Wirtschaftsverträge gefährdet seien. Diese Argumente sind einfach Unsinn und haben mit dem Thema nichts zu tun, wie auch eine Studie der Economiesuisse selbst belegt. Meine Argumente sind ganz andere: Die Selbstbestimmungsinitiative führt dazu, dass wir unsere verfassungsrechtliche Flexibilität verlieren. Heute können wir bzw. das Bundesgericht unter gewissen Umständen von Fall zu Fall entscheiden, ob nun die Verfassung oder das Völkerrecht vorgeht (Schubert- und PKK-Praxis). Ich halte diese Flexibilität für sehr wichtig und für eine zentrale Eigenschaft unseres Rechtsstaates. Leider hat sich das Bundesgericht vor einiger Zeit davon verabschiedet, obwohl die Verfassung dies vorsieht, und gibt dem Völkerrecht per se den Vorrang. Dieser Umstand war denn auch der Grund für die Initiative. Die Initiative führt aber zum genauen Gegenteil und eliminiert die Flexibilität ebenfalls. Ein weiteres Problem ist die Rückwirkung, welche aus meiner Sicht den Grundsatz “pacta sunt servanda” verletzt, was zu einer gewissen Rechtsunsicherheit führt.


Der falsche Weg zur Selbstbestimmung

Am 25. November stimmen wir über die Selbstbestimmungsinitiative der SVP ab. Viele Gegner betreiben eine regelrechte Angstkampagne. Die Economiesuisse warnt davor, dass 600 Wirtschaftsverträge gefährdet seien, obwohl die eigene Studie aufzeigt, dass wohl nicht mal eine Handvoll wirklich gefährdet ist. Die SP verteufelt die Initiative als Anti-Menschenrechts-Initiative und behauptet die Menschenrechte seien in Gefahr, obwohl diese durch die Bundesverfassung garantiert werden. Doch auch die SVP betreibt einen gar populistischen Abstimmungskampf. Sie behauptet, dass die direkte Demokratie abgeschafft werde, wenn die Initiative abgelehnt werde. Wie das Festhalten am Status-Quo etwas zurzeit Geltendes abschaffen soll, weiss wohl die SVP selbst nicht. Um was es wirklich geht, wird in dieser hitzigen Debatte leider nur zu oft vergessen. Das Anliegen der SVP, dass die eigene Verfassung dem Völkerrecht vorgehen soll, hat durchaus seine Berechtigung. Doch mit der Initiative, welche der Verfassung immer Vorrang gibt (ausgenommen zwingendes Völkerrecht), verliert das Schweizer Rechtsystem seine Flexibilität. Die Flexibilität hat sich über Jahre hinweg bewährt. Doch leider wendet das Bundesgericht diese Flexibilität seit geraumer Zeit nicht mehr an. Das Bundesgericht gibt dem Völkerrecht allgemein den Vorrang und wendet die Schubert-Praxis nicht mehr an, welche vorsieht, dass Schweizer Bundesrecht dem Völkerrecht vorgeht, wenn das jüngere Bundesrecht dem älteren Völkerrecht widerspricht und der Gesetzgeber diesen Widerspruch bewusst einging. Dieser Umstand muss geändert werden. Doch dazu ist die Selbstbestimmungsinitiative der falsche Weg, denn sie stellt die Flexibilität nicht wieder her, sondern verunmöglicht diese ebenfalls. Ein weiteres Problem der Initiative stellt die Rückwirkung, welche dem Rechtsgrundsatz Pacta sunt servanda – abgeschlossene Verträge sind einzuhalten – widerspricht, dar. Dieser Umstand führt zu einer gewissen Rechtsunsicherheit bei bereits abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträgen. Aus diesen Gründen lehne ich die Selbstbestimmungsinitiative ab.

Alain Schwald

Präsident der FDP Bezirk Affoltern


Nicht auf Kosten des Rechtsstaates – Nein zum ATSG

Das Kernproblem der Vorlage «Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten» sind die schludrigen Formulierungen im Gesetzestext. Die entscheidenden Punkte werden nicht klar geregelt. Grundsätzlich müssen Gesetzestexte so klar formuliert sein, dass jeder Bürger abschätzen kann, was die entsprechende Regelung in der Praxis bedeutet. Dazu gehört auch, dass staatlichem Handeln Grenzen gesetzt werden. Diese Rechtsstaatlichkeit ist ein zentraler Pfeiler in unserem Staat.

Die Vorlage erfüllt diese Vorgabe in mehreren wichtigen Punkten nicht. So ist ein Streit darüber entbrannt, wie weit die Überwachungsbefugnisse gehen. Konkret stellt sich die Frage, ob auch Schlafzimmer eingesehen werden können. Nach unserer Meinung, die auch viele Juristen bestätigen, ist dies möglich. Der Bundesrat ist anderer Meinung. Letztlich lässt die gewählte Formulierung „frei einsehbar“ in diesem wichtigen Punkt schlicht zu viel Interpretationsspielraum zu. Gleiches gilt für den Einsatz von Drohnen zum Zwecke der Videoaufzeichnung. Hier hätte das Parlament entsprechende Bedenken mit einer einfachen Ergänzung des Gesetzestextes ausräumen können.

Ein weiteres rechtsstaatliches Problem stellt die eigenmächtige Anordnung von Überwachungen durch Versicherungen dar. Im konkreten Fall liegt eine Verletzung der Gewaltenteilung vor, denn Sozialversicherungen nehmen sowohl die Rolle der Polizei wie auch des Richters ein. Gerade in Kombination mit den weitreichenden Kompetenzen ist dies rechtsstaatlich bedenklich.

Statt Rechtssicherheit schafft die gesetzliche Regelung viele Unklarheiten in Bezug auf die Privatsphäre eines jedes Sozialversicherten. Unser liberales Komitee ist nicht bereit, dieses Wagnis einzugehen und lehnt die Vorlage deshalb ab.

Alain Schwald

Liberales Komitee “Nein zur Kamera im Schlafzimmer”


Andere Meinungen gehören zur Demokratie

Frau Holstein fragte in Ihrem Leserbrief vom 14. August 2018, wieso man in Bonstetten einen «Propagandisten» wie SVP-Nationalrat Köppel einlade um eine 1. August-Rede zu halten und meint man solle solche Leute nicht ins Säuliamt einladen[1].

Zum einen ist Herr Köppel Nationalrat unseres wunderbaren Kantons, notabene der Bestgewählte (auch von vielen Säuliämtlern). Zum anderen gilt Herr Köppel als brillanter Redner, welcher pointiert aber auch witzig einen Standpunkt vertreten kann. Man muss Köppel und seine politische Meinung nicht mögen, aber die genannten Punkte sind unbestritten und machen ihn zu einem geeigneten Kandidaten für eine 1. August-Rede.

Es ist in unserem Lande leider zur Unsitte geworden, dass man andere Meinungen nicht mehr akzeptiert und Andersdenkenden den Mund verbieten möchte. Auch ich bin nicht wirklich ein grosser Fan von Roger Köppel und seinen zum Teil polemischen Aussagen, aber auch ein Herr Köppel hat ein Recht auf eine Meinung. Auch die Meinung vieler Linken passt mir oft nicht, aber mir würde es nie in den Sinn kommen, Gemeinden und Veranstaltern vorzuschreiben, wen sie wann und wo einladen dürfen. Ganz im Sinne der Aufklärung: «Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äussern dürfen.» – Voltaire (bzw. François-Marie Arouet)


Titelbilld: Jürg Vollmer

[1] https://issuu.com/az-anzeiger/docs/063_2018, Seite 7


Die Eurozone gefangen in den Fesseln des Kredits

Seit zehn Jahren verharrt die Europäische Zentralbank (EZB) im Krisenmodus. Auch wenn die EZB angekündigt hat ihr Quantitative Easing Programm – umfangreicher Kauf von Staats- und Unternehmensanleihen mit neugeschaffenem Geld – per Ende des Jahres auslaufen zulassen, ist ein Ende des Krisenmodus nicht abzusehen. Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten von Amerika und deren Notenbank schaffen es die Eurozone und die EZB seit Jahren nicht aus der Krise. Da stellt sich unweigerlich die Frage, weshalb die Eurozone nicht aus dem Schlamassel rauskommt, während andere den Krisenmodus seit längerem verlassen haben. Darauf gibt es aus geldtheoretischer Sicht zwei Antworten, welchen nachfolgend erläutert werden.

Jean-Claude Trichets kapitaler Fehler

Abbildung 1: Zinsentwicklung Eurozone vs. USA (Quelle http://leitzinsen.info/)

Die erste Antwort lässt sich im Jahr 2011 finden. Nachdem die EZB im Vergleich zu anderen Notenbanken  relativ konservativ reagierte und den Leitzins nur auf 1% senkte (Vgl. Abbildung 1), wollte die EZB um ihren damaligen Präsidenten Jean-Claude Trichet – als einzige und erste bedeutende Notenbank auf der Welt – im Frühjahr 2011 den Ausstieg aus der Krisenpolitik des extrem billigen Geldes wagen. Im April 2011 erhöhte sie den Leitzins von 1% auf 1.25% und im Juli folgte mit der Erhöhung des Leitzinses auf 1.5% ein zweiter Zinsschritt (siehe Abbildung 1). Da die Eurokrise zu diesem Zeitpunkt mitnichten überwunden war, stellten sich die Zinserhöhungen als kapitaler Fehler heraus: Anstatt den Ausstieg zu ermöglichen, brachten die Zinserhöhungen das Kartenhaus der Eurozone erst recht zum Einsturz. Im Sommer 2012 stand die Eurozone deshalb kurz vor dem Kollaps. Erst als Trichets Nachfolger Mario Draghi am 26. Juli 2012 seine berühmten Worte «Whatever it takes to preserve the Euro»[1] aussprach, entspannte sich die Lage. Von einem Ausstieg aus der expansiven Geldpolitik wagte man nun nicht einmal mehr zu träumen. Das Motto von Draghi prägt seither die Geldpolitik der EZB und führte in der Folge zu einem neuen Programm zur Ausweitung der expansiven Geldpolitik nach dem anderen, jedes noch grösser und umfangreicher als das Vorherige.

Dysfunktionaler Währungsraum

Die zweite Antwort findet sich im europäischen Währungsraum selbst. In Deutschland ist unter Ökonomen eine Debatte um die Target 2-Salden[2] – das Zahlungsverkehrssystem des Euroraums – entbrannt, welche es mittlerweile in fast alle grossen Tageszeitungen geschafft hat. Dabei geht es um die Frage, ob und inwiefern immer weiter ansteigenden Target 2-Salden für Deutschland und deren Bürger ein Problem darstellen. Entscheidend ist: So lange die Eurozone Bestand hat, Länder – wie Italien – nicht aus dem Euro austreten und die Aktiven der nationalen Notenbanken im Eurosystem sich als werthaltig erweisen, sind die Target 2-Salden an sich kein Problem. Das gewaltige Auseinanderdriften der Salden seit der Finanzkrise ist eigentlich ein Symptom dafür, dass die Eurozone ein dysfunktionaler Währungsraum darstellt.

Abbildung 2: Entwicklung der Target-Salden im Euroraum (Quelle FAZ)[3]

Bereits vor der Einführung des Euros wurde der geplante Währungsraum von einer Grosszahl an Ökonomen[4] schwer kritisiert. Unter anderem deshalb, weil die geplante Währungsunion rein auf politischen Überlegungen basierte und ökonomische Gedanken aussenvorgelassen wurden. So liest sich die Doktorarbeit Seigniorage, Defizite, Verschuldung und Europäische Währungsunion des heutigen SNB-Präsidenten Thomas Jordan heute, mehr als 20 Jahre später, «wie der Fahrplan für die Eurokrise.»[5] Bis heute ist der europäische Währungsraum ein Währungsraum mit sehr grosser ökonomischer und zunehmend auch politischer Divergenz[6]. Die für einen Währungsraum essentielle Arbeitsmarktmobilität ist innerhalb Eurozone aus kulturellen und sprachlichen Gründen viel tiefer als zum Beispiel in den USA. Daneben fehlt es dem europäischen Währungsraum bis heute an den nötigen Anpassungsmechanismen[7] und einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik – insbesondere Fiskalpolitik.

Ein Ende mit Schrecken oder ein Schrecken ohne Ende

Im Gegensatz zur tiefen Mobilität des Arbeitsmarktes sind diese Aspekte korrigierbar und so gehen auch einige der Reformvorschläge des französischen Präsidenten Macron in diese Richtung[8]. Es ist jedoch äusserst fraglich, ob die Schaffung von Anpassungsmechanismen und einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik politisch mehrheitsfähig sind. Zudem ist zu befürchten, dass solche Massnahmen zu einer noch grösseren politischen Divergenz innerhalb Europas führen würden. Es ist zudem auch aus ökonomischer Sicht äusserst fraglich, ob eine weitere Zentralisierung die Probleme der Eurozone wirklich löst. Es ist eher wahrscheinlich, dass die Eurozone auch mit diesen Änderungen ein dysfunktionaler Währungsraum bleibt. Die Eurozone befindet sich deshalb in einem Dilemma zwischen einem Ende mit Schrecken oder einem Schrecken ohne Ende. Eigentlich müsste man die Eurozone geordnet zurückbauen, da sich die Dysfunktionalität des Währungsraums kaum beheben lässt. Ein geordneter Rückbau ist jedoch kaum möglich, respektive mit gigantischen Kosten verbunden. Zum einen würden Länder wie Deutschland der totale Verlust ihrer Target 2-Forderungen drohen. Im Falle Deutschlands belaufen sich diese Forderungen mittlerweile nahezu 1000 Milliarden. Zum anderen ist auch bei einem geordneten Rückbau das Risiko sehr gross, dass es zu einem Börsencrash und einer Bankenkrise kommt – einem Ende mit Schrecken. Die Länder der Eurozone sind gefangen in einem Meer aus Krediten und gegenseitigen Abhängigkeiten. Da sich die grundsätzlichen Probleme des Euroraums kaum beheben lassen, stellt die Alternative zum Rückbau, der Erhalt des Währungsraums, keine bessere Option dar. Sie ist mehr ein Schrecken ohne Ende.

Paradoxerweise sorgen die steigenden Target-2-Forderungen dafür, dass die Auswirkungen einer Bereinigung immer grösser werden und viele Verantwortliche ein Schrecken ohne Ende einem Ende mit Schrecken vorziehen. Die ganze Situation erinnert stark an die Grosse Depression der 1930er Jahre, als Europa und die USA in den Fesseln des Goldstandards gefangen waren. Erst das Ende mit Schrecken, der Ausstieg aus dem Goldstandard und die darauffolgende Abwertung, ermöglichte das Ende der Krise[9].


[1] https://www.ecb.europa.eu/press/key/date/2012/html/sp120726.en.html

[2] Eine genauere Erläuterung, was Target 2-Salden sind, findet sich her: https://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Aufgaben/Unbarer_Zahlungsverkehr/TARGET2/TARGET2_Saldo/target2_saldo.html

[3] http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eurokrise/das-target-saldo-der-bundesbank-liegt-bei-1000-milliarden-euro-15694675.html?printPagedArticle=true#pageIndex_0

[4] Neben Jordan kritisierten unzählige andere renommierte Ökonomen wie Milton Friedman oder Martin Feldstein die geplante Währungsunion.

[5] http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/thomas-jordan-der-euro-prophet-11607183.html

[6] Insbesondere Feldstein warnte davor, dass der europäische Währungsraum neben ökonomischen Problemen auch zu politischen Spannungen führen werde (siehe Fussnote 4).

[7] Siehe http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/martin-feldstein-im-interview-der-euro-hat-wirtschaftlich-enorm-geschadet-13889760.html

[8] https://www.zeit.de/politik/ausland/2018-04/eu-reform-emmanuel-macron-frankreich-parlament-reaktionen-deutschland

[9] Eichengreen, B. (1992). Golden Fetters: The Gold Standard and the Great Depression, 1919-1939.


Die Schweizer Immobilienblase – eine Spätfolge der Negativzinsen?

Der Zusammenbruch der Spar+Leihkasse Thun im Oktober 1991 gilt neben dem Untergang der Swissair als einer der grossen Schandflecke der modernen Schweizer Wirtschaftsgeschichte. Der Konkurs der Regionalbank war jedoch nur ein Höhepunkt einer Krise, welche die Schweiz über Jahre prägen sollte. Als die Immobilienblase zu Beginn der 90er Jahre platzt, geht nicht nur die Spar und Leihkasse Thun unter. Viele andere Banken sterben mit ihr beziehungsweise werden von den Grossen geschluckt. Auch die Grossbank Schweizerische Volksbank überlebt die Immobilienkrise nicht. 1993 wird sie von der Credit Suisse übernommen. Es ist ein regelrechtes Massensterben: «Von 625 Banken 1990 schliesst bis 1995 jede dritte ihre Pforten»[1]

Die allgemeine Lehrmeinung besagt, dass die Interventionen der SNB nach dem Börsencrash vom 19. Oktober 1987, dem Schwarzen Montag, die Spekulationen am Immobilienmarkt zuerst überborden liess und die drauf folgende Gegenreaktion der SNB, welche die kurzfristigen Zinsen auf über 8% hochschnellen liess, die Blase zum Einsturz brachte. Eine Seminararbeit, welche ich zusammen mit zwei Kommilitonen an der Universität Zürich geschrieben habe, kommt zum Schluss, dass diese beiden Aspekte nur ein Teil des ganzen Puzzles sind[2]. Die Interventionen der SNB nach dem Börsencrash haben die Blase zwar zum Platzen gebracht, sie sind jedoch nicht der Ursprung der Blase. Auch ohne den Börsencrash und seine Folge wäre die Blase am Schweizerischen Immobilienmarkt früher oder später geplatzt.

Abbildung 1: Immobilienindices (Balmer et al., Datenquelle: Wüest Partner)[3]

Die Schweizerische Immobilienblase nimmt ihren Anlauf bereits in der zweiten Hälfte der 70er Jahre. Nach dem die Immobilienpreise zwischen 1973 und 1976 um rund 15% gefallen waren, begannen die Preise ab 77/78 kontinuierlich zu steigen und die Anzahl Transaktionen auf dem Immobilienmarkt erreichten Ende der 70er Jahre einen Rekordwert[4]. Bis Ende 1982 stiegen die Preise um fast 50%. Angetrieben wurde diese erste Phase des Booms von einem Tiefzinsumfeld. Im Verlauf der krisengeschüttelten 70er Jahre sah sich die SNB gezwungen zuerst Negativzinsen einzuführen und später auch noch einen Mindestkurs gegenüber der D-Mark[5]. Dieses günstige Finanzierungsumfeld ermöglichte Spekulanten wie Peter Krüger[6] den Einstieg in den Immobilienmarkt.

Abbildung 2: Zinsprognose für den Zeitraum von 1975 bis 2017 (Balmer et Al., 2018)

Mithilfe eines Regressionsmodels, welches auf dem Zeitraum 1997 bis Mitte 2011 basiert, konnten wir aufzeigen, dass die Zinsen sowohl in den 70er Jahren als auch in den 80er Jahren zu tief waren. Anhand dieser Schätzung und der Erkenntnis, dass Zinsen einen signifikanten Einfluss auf die Immobilienpreise in den 80er Jahren hatten, kamen wir zum Schluss, dass die expansive Geldpolitik der SNB der 70er und 80er Jahre wohl den Grundstein gelegt hat für die grösste Spekulationsblase in der Schweizerischen Wirtschaftsgeschichte. Eine weitere Erkenntnis der Arbeit ist zudem, dass die Krisenpolitik der SNB in den 90er Jahren zu konservativ war und die Zinsen dadurch zu hoch blieben, was die Krise wohl verschärfte und in die Länge zog.


[1] https://www.fuw.ch/article/die-schweizer-immobilienblase-der-neunzigerjahre/

[2] Seminarpaper: Schweizer Immobilienblase – Ein Kredit Boom geht schief

[3] Vertikale Linien: gestrichelte Linie = Börsecrash 87, erste schwarze Linie = Höhepunkt Index Einfamilienhäuser, zweite schwarze Linie = Höhepunkte des letzten Index (Mietwohnungen)

[4] Abbildung 3: Preise für Wohnbauland kantonale Entwicklung seit 1974 (https://statistik.zh.ch/internet/justiz_inneres/statistik/de/aktuell/mitteilungen/2018/boden_webtool.html)

[5] https://www.nzz.ch/wirtschaft/wie-die-negativzinsen-in-den-siebziger-jahren-verpufften-1.18504392

[6] Siehe https://www.fuw.ch/article/die-schweizer-immobilienblase-der-neunzigerjahre/


Der Geschlechterrichtwert ist reiner Populismus

Der vom Nationalrat beschlossene Richtwert für Geschlechter in Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten von börsenquotierten Unternehmen ist bürokratischer Unsinn, welcher in erster Linie nur Kosten verursacht. Das generelle Problem, die Untervertretung von Frauen in Führungspositionen, wird in keiner Weise gelöst. Von den Geschlechterrichtwerten werden, wenn überhaupt, nur ganz wenige Frauen profitieren. 99.9% der Frauen, welche eine Kaderstelle anstreben, werden von dieser Massnahme nicht profitieren. Abgesehen von den Kosten, welcher der unverbindliche Richtwert verursacht, sind insbesondere zwei weitere negative Aspekte zu erwähnen. Bei der Suche nach geeigneten Frauen, setzen börsenquotierte Unternehmen auf teure Headhunter. Frauen mit Führungserfahrungen werden dadurch von börsenquotierten Unternehmen monopolisiert. Unternehmen (insbesondere KMU), welche sich solche teuren Headhunter nicht leisten können, werden es dadurch noch schwerer haben, Frauen für Führungspositionen zu finden. Der zweite Aspekt betrifft die Höhe der Richtwerte. Die niedrige und willkürliche Höhe der Richtwerte von 30% und 20% wird dazu führen, dass Unternehmen nach dem Erreichen dieser Werte die Gleichstellung nicht weiter vorantreiben werden und sich hinter den erreichten Richtwerten verstecken werden.

Es braucht ein gesellschaftliches Umdenken und Unternehmen, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Unsinnige staatliche Regelungen – wie Richtwerte – sind da nur kontraproduktiv.

Alain Schwald

Präsident der FDP Bezirk Affoltern


Nein zum Geldspielgesetz – ein Gesetz wie aus dem letzten Jahrhundert

Zu den Abstimmungen vom 10. Juni 2018.

Das neue Geldspielgesetz, welches am 10 Juni zur Abstimmung kommt, soll das bisherige Gesetz an das digitale Zeitalter und das Internet anpassen. Doch leider hat sich die Casino-Lobby das Gesetz quasi selbst geschrieben. Die ausländische Online-Konkurrenz soll mithilfe von Netzsperren vom Schweizer Markt ferngehalten werden anstatt sie, wie in anderen Ländern, zu konzessionieren. Und so sagte selbst die Bundesrätin Simonetta Sommaruga: «Die Casinos haben sich hier durchgesetzt.» Ein solches Gesetz, welches ein Monopol für ein paar Casinos schafft und ausländische Anbieter aussperrt, ist weder zielführend noch zukunftsweisend. Deshalb lehnt die FDP Bezirk Affoltern dieses Gesetz aus dem letzten Jahrhundert ab und hofft auf eine Neuauflage mit Konzessionierung Möglichkeit für alle.

Weitere Informationen zum Gesetz finden Sie unter: https://gsg-nein.ch/de/

Nein zur Vollgeld-Initiative – gefährlich und teuer

Die Vollgeld-Initiative will unser Geld- und Finanzsystem auf den Kopf stellen. Die Schaffung von Buchgeld soll verstaatlicht werden und den Banken verboten werden. Dies soll unser Geld sicher machen. Doch das Ganze ist ein Trugschluss! Vollgeld macht herkömmliche Bankkonten (Zahlungsverkehrskonten) teuer, weil sie unter Vollgeld keinen Zins abwerfen und gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die Gebühren auf diesen Konten steigen werden und die Inflation aufgrund der vorgesehenen schuldfreien Ausgabe ebenfalls höher sein wird als in der Vergangenheit. Unter dem Strich heisst das: Mein Geld auf der Bank verliert dauernd an Wert! Dies ist nur einer von vielen Nachteilen des Vollgeld-Systems. Vollgeld gefährdet die Unabhängigkeit unserer Nationalbank und die Abhängigkeit von der Nationalbank und ihren Entscheiden würde noch grösser als sie heute schon ist. Die Idee der Initianten mag gut gemeint sein, doch gut gemeint ist das Gegenteil von gut. Deshalb lehnt die FDP Bezirk Affoltern die Vollgeld-Initiative ab.

Weitere Informationen zum Gesetz finden Sie unter: https://vollgeldinitiative-nein.ch/


Privacy Settings
We use cookies to enhance your experience while using our website. If you are using our Services via a browser you can restrict, block or remove cookies through your web browser settings. We also use content and scripts from third parties that may use tracking technologies. You can selectively provide your consent below to allow such third party embeds. For complete information about the cookies we use, data we collect and how we process them, please check our Privacy Policy
Youtube
Consent to display content from - Youtube
Vimeo
Consent to display content from - Vimeo
Google Maps
Consent to display content from - Google