Behördliche Falschinformationen

Die drei Abstimmungsvorlagen vom 19. Mai zum Spital Affoltern sind für viele eine hoch emotionale Sache, geht es doch um die Zukunft «unseres» Spitals. Gerade wenn eine Vorlage emotional ist, ist es für den Stimmbürger wichtig zu wissen, um was das es geht. Dies ist im Fall der Spitalvorlagen nicht gerade einfach, betragen die Unterlagen zu den drei Abstimmungen doch weit über 100 Seiten.

Wenn dann Gemeinden in Medienmitteilungen auch noch groteske Falschinformationen verbreiten, wird es für den Stimmbürger fast unmöglich sich eine Meinung zu bilden. So geschehen am 26. März: Die Gemeinde Bonstetten stellt in der Medienmitteilung «Spital-Liquidation ohne Nachfolge ist keine Lösung» mehrere falsche und tatsachenwidrige Behauptungen auf, welche eine grobe Irreführung des Stimmbürgers darstellen.

Unter anderem behauptet der Gemeinderat: «Der Vertrag über die Liquidation des Spitalzweckverbands Spital Affoltern sieht vor, dass das Spital samt Liegenschaften und allen weiteren Vermögenswerten bis zum 31. Dezember 2019 (!) liquidiert wird.» Diese Aussage ist nachweislich falsch. Die Liquidation würde am 31.12.19 beginnen und sich über einen grösseren Zeitraum erstrecken. Deshalb ist auch die Behauptung des Gemeinderats falsch, dass der Liquidationsauschuss nur fünf Monate Zeit habe für die Liquidation. Auch falsch ist, dass der Liquidationsauschuss gezwungen sei «die Liegenschaften und die übrigen Vermögenswerte zum bestmöglichen Preisen zu versilbern.» Denn in der Abstimmungsweisung steht, dass der Liquidationsausschuss die vorteilhafteste Form der Liquidation für die Verbandsgemeinden suchen muss. Dies muss in keinem Fall deckungsgleich sein mit dem höchsten Preis, sondern muss den Bedürfnissen der Gemeinden am besten gerecht werden. Ein Verkauf ohne Auflagen an Immobilienhaie – wie von der Gemeinde Bonstetten behauptet – entspricht dem wohl kaum.

Vorstand Jungfreisinnige Säuliamt


Klimapolitik – Eine Liberale Alternative

Das Klima und die Klimapolitik bewegt die Jugend. Das ist gut so! Dies sage ich auch als Freisinniger, der viele Ideen, welche aus dieser Jungendbewegung kommen, sehr kritisch sieht. Dass wir – jeder Einzelne, die Politik, die Schweiz, ja die ganze Welt – etwas tun müssen, steht für mich ausser Frage. Um zu diesem Schluss zukommen, muss man nicht Klimawissenschaftler sein. Nicht nur die IPCC-Berichte sind eindeutig. Auch die Entwicklungen der letzten 20 Jahre zeigen: Der Klimawandel ist Realität. Dass der Mensch dabei eine (zentrale) Rolle spielt, ist anhand der wissenschaftlichen Erkenntnisse eben so klar. Nun kommen wir zur Frage, was gilt es zu tun? Anders als bei den wissenschaftlichen Erkenntnissen gibt es darauf keine eindeutige Antwort. Bekanntlich führen viele Wege nach Rom. Und so ist es auch hier! Viele Massnahmen, welche heute in der Politik und den Medien diskutiert werden, sind nichts anderes als staatliche Verbote oder massive Einschränkungen für Wirtschaft und Gesellschaft. Als liberaler Mensch stört mich das. Dass es auch andere Ansätze gibt, wird leider sehr oft vergessen.

Um Ihnen diese anderen Ansätze etwas näher zu bringen, muss ich zuerst etwas ausholen. Das Klimaproblem stellt aus ökonomischer Sicht ein Marktversagen dar. Dieses Marktversagen kommt deshalb zustande, weil bei der Luft anders als beim Boden, Kapital, etc. eine Zuteilung der Eigentumsrechte fehlt. Illustrieren lässt sich dies anhand eines Beispiels: Will ich ein Haus bauen, brauche ich ein Stück Land. Das Stück Land muss mir gehören, ansonsten kann ich kein Haus bauen. Bei der Luft ist dies anders. Sie gehört niemandem. Auch dem Staat nicht. Sie ist ein öffentliches Gut. Ich kann die Luft jederzeit und überall nutzen und brauche dazu kein Recht – sie muss mir nicht «gehören». Dies führt dazu, dass jedermann die Luft gratis verschmutzen kann. Wie lösen wir ein solches Problem aus ökonomischer und liberaler Sicht am besten? Nicht mit Verboten oder Steuern, sondern in dem der Staat bzw. die Staaten Gemeinschaft des Pariser Abkommens das Marktversagen durch die Schaffung eines Marktes für Verschmutzungsrechte löst. Nur wer ein entsprechendes Verschmutzungsrecht besitzt, darf die Luft entsprechend belasten. Die Anzahl der Verschmutzungsrechte sollte sich dabei an den Zielen des Pariser Abkommens orientieren. Um eine gewisse Sozialverträglichkeit zu gewährleisten, sollte eine Art Grundbedarf kostenlos an die Bürger verteilt werden. Viele werden sich nun fragen, wieso ein verbindlicher Markt für Verschmutzungsrechte anstatt einer CO2-Lenkungsabgabe. Das Problem an der CO2-Abgabe: Wir kennen den Preis nicht, welchen es braucht um die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen. Der Staat müsste dauernd Anmassung von Wissen betreiben. Beim Markt für Verschmutzungsrechte nutzen wir die Stärken des Marktes um die Ziele kostengünstig und effizient zu erreichen.


Der Kanton Zürich schwimmt im Geld – Zeit für Steuersenkungen

Zum dritten Mal in Folge verzeichnet der Kanton Zürich einen hohen Ertragsüberschuss. 2018 betrug der Überschuss unglaubliche 548 Millionen Franken. Es ist nun an der Zeit dieses Geld den Bürgerinnen und Bürgern zurückzugeben. Aus diesem Grund haben die Jungfreisinnigen des Kanton Zürichs bereits im August 2017 die Mittelstandsinitiative mit 7’154 Unterschriften eingereicht. Diese möchte die Steuern für alle um durchschnittlich 10 Prozent senken. Am meisten profitieren soll dabei der Mittelstand, welcher in den letzten Jahren immer mehr unter Druck geraten ist.

mittelstandsinitiative.ch


Zürcher Taxigesetz – Wie ein Gesetz aus dem vorletzten Jahrhundert

In den letzten Jahren ereignete sich beim individuellen Transportverkehr eine Revolution. Apps und Firmen wie UBER stellten das Taxigewerbe auf den Kopf. Um diesen Veränderungen gerecht zu werden, reichte FDP-Kantonsrat Alex Gantner zusammen mit Marcel Lenggenhager (BDP) und Prisca Seiler Graf (SP) 2013 die Motion «Kantonale Regulierung für liberalisierten Taximarkt» ein. Infolgedessen verabschiedete der Regierungsrat eine Vorlage, mit dem Ziel die Gegebenheiten von Stadt und Land zu berücksichtigen und Raum für kommunale Ausführungsbestimmungen zu lassen. Kernpunkte dieser Vorlage waren ein einheitlicher kantonsweiter Marktzugang von ortsfremden Taxis, die Anerkennung von Taxibewilligungen und Mindeststandards für Taxibewilligungen. So weit so gut.

In der vorberatenden Kantonsratskommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) bildete sich eine Allianz aus SVP und SP, welche den Vorschlag des Regierungsrates umkrempelte. Dies führte dazu, dass der Gesetzesentwurf mit der Idee der Motion von 2013 – einer Liberalisierung des Taximarktes – wenig bis nichts mehr gemein hat. Das neue Gesetz ist innovationsfeindlich und protektionistisch. Der Taximarkt soll abgeschottet und neue Angebote erschwert werden. Das Resultat solcher Überregulierung wären höhere Preise und ein schlechterer Service für die Konsumenten in der Stadt und auf dem Land. Deshalb haben die Jungfreisinnigen in Absprache mit der FDP beschlossen, das Referendum zu ergreifen, sobald das Gesetz verabschiedet ist.


Zentrale Fehlplanung

Seit einigen Jahren gilt beim öffentlichen Verkehr im Kanton Zürich und im Säuliamt die Strategie „Auf den Zug“. Der Bus soll als Zubringer dienen für die S-Bahn. Im Säuliamt heisst dies: Die Menschen sollen von ihrem Zuhause aus den Bus an den nächsten Bahnhof im Bezirk nehmen und von da mit der S-Bahn in die Stadt Zürich oder nach Zug fahren. Auf den ersten Blick hört sich dies nach einer guten Idee an. Doch bei genauerem Hinschauen wird klar, dass diese Strategie im Säuliamt nicht überall wirklich sinnvoll ist, insbesondere im Reppischtal und Teilen des Oberamts. In Stallikon oder Hausen ergibt ein direkter Bus nach Zürich Wiedikon in vielen Fällen mehr Sinn. Doch aufgrund der Strategie „Auf den Zug“ wurden genau diese Strecken in den letzten Jahren reduziert. Dies gilt auch für den 220er Bus von Bonstetten-Wettswil nach Wiedikon, den viele Gymnasiasten der Kantonsschule Wiedikon nutzen. Dieser wurde auf die Hauptverkehrszeiten reduziert und fährt am Wochenende gar nicht mehr. Trotz dieses Abbaus wurde jedoch der Whiskypass aufwändig umgebaut, um die Strecke gelenkbustauglich zu machen. Man kann es nicht anders sagen, eine absurde Fehlplanung des Kantons. Solche Beispiele gibt es im Säuliamt und im Kanton zuhauf. Die Gemeinden brauchen beim öV endlich mehr Mitspracherecht. Der öffentliche Verkehr sollte nicht nur nach rein wirtschaftlichen Zahlen geführt werden, ansonsten kann man ihn auch gleich privatisieren.

Was für den öV gilt, gilt auch für den kantonalen Richtplan. Anhand des Richtplans wird die Zukunft des Kantons auf Jahrzehnte hinaus detailliert geplant. Die 5-Jahrespläne der Sowjets und der DDR werden heute zu Recht als planwirtschaftlicher Unsinn angesehen. Was sind dann kantonale und regionale Richtpläne, welche die Entwicklung auf Jahrzehnte hin festlegen? Es braucht weniger zentrale Planung und mehr Mitspracherecht für die Gemeinden. Die Gemeinden sollen selbst entscheiden können, wie sich ihre Region in Zukunft entwickeln soll und nicht der Kanton oder irgendeine bürokratische Behörde.


Airolo – Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern

Am 23. Februar 2019 hat die Bundeshausfraktion der FDP.Die Liberalen (FDP) entschieden, «Ja aus Vernunft» zum Rahmenabkommen zu sagen und auf Nachverhandlungen mit der EU ausdrücklich zu verzichten. Wie dieser Beitrag aufzeigt, stellt dies nicht nur eine Abkehr von der FDP-Position der letzten Jahre dar, sondern widerspricht auch eindeutig dem Positionspapier Eckpunkte einer selbstbewussten Europapolitik, welches die Delegierten am 23. Juni 2018 in Airolo einstimmig verabschiedet haben. Zwar gibt es einen Blogbeitrag von Fraktionschef Beat Walti, welcher suggeriert, dass der Entscheid der Fraktion mit dem Papier von Airolo übereinstimme. Dies ist jedoch nachweislich falsch. Aber alles der Reihe nach.

Wahrung der Schweizer Interessen

Das Positionspapier Eckpunkte einer selbstbewussten Europapolitik ist in drei Hauptabschnitte gegliedert. Der erste Abschnitt des Papiers – unter dem Titel “Wahrung der Schweizer Interessen” – enthält drei Forderungen:

  1. Diskriminierungsfreier und ungehinderter Zugang zum EU-Binnenmarkt;
  2. Eingeschränkter Geltungsbereich des institutionellen Mechanismus auf die fünf bestehenden sektoriellen Marktzugangsabkommen;
  3. Meistbegünstigungsklausel, für den Fall, dass Drittstaaten (einschliesslich Grossbritannien) vorteilhaftere Regelungen aushandeln können.

Die ersten beiden Forderungen werden durch das Rahmenabkommen erfüllt. Die dritte Forderung ist im Rahmenabkommen nicht berücksichtigt. Die Forderung ist somit nicht erfüllt. Aus Sicht der FDP-Fraktion und des Generalsekretariats ist dies jedoch kein Problem. Man könnte fast meinen, die Schweiz habe so gut verhandelt, dass auch in Zukunft niemand anders eine bessere Regelung mit der EU aushandeln könne und diese Klauseln mithin unnütz wäre Das ist eine Anmassung von Wissen und zu Ungunsten der Schweiz.

Ein institutioneller Mechanismus mit Vorteilen für die Schweiz

Der zweite Abschnitt des Positionspapiers – unter dem Titel “Ein institutioneller Mechanismus mit Vorteilen für die Schweiz” – ist etwas ausführlicher als der erste und gliedert sich wiederum in drei Teile, namentlich in Rechtsentwicklung, Rechtsaulegung und Überwachung und Streitbeilegung. Insgesamt enthält der zweite Abschnitt acht Forderungen:

  1. Keine automatische Rechtsübernahme;
  2. Wahrung unseres demokratischen, ordentlichen Rechtssetzungsverfahrens inklusive dem Referendum bei der Übernahme neuer Binnenmarktregeln;
  3. Mitwirkungsmöglichkeit für die Schweiz bei der Weiterentwicklung des Binnenmarktrechts;
  4. Eigenständige Auslegung des bilateralen Rechts jeweils auf dem eigenen Territorium;
  5. Eigenständige Überwachung der Einhaltung der bilateralen Verträge jeweils auf dem eigenen Territorium;
  6. Streitbeilegung im Gemischten Ausschuss (GA);
  7. Nachgelagertes Schiedsgericht zur unabhängigen Beurteilung der Verhältnismässigkeit von eventuellen Ausgleichsmassnahmen, wenn es keine Einigung im GA gibt. Ausgleichsmassnahmen können von beiden Seiten ergriffen werden;
  8. Wegfall des obsolet gewordenen Automatismus der Guillotine-Klausel (Bilaterale I), falls es zu einer institutionellen Regelung kommt.

Die ersten beiden Forderungen scheinen erfüllt zu sein, wäre da nicht Artikel 14 Abs. 2 des Rahmenabkommens, welcher vorsieht, dass die Schweiz neues EU-Recht grundsätzlich vorläufig übernimmt und damit automatisch anwendet. Es ist also so, dass die Schweiz Recht – zwar nur vorläufig – automatisch übernimmt. Dies stellt eine klare Verletzung der ersten Forderung dar. Zudem beeinträchtigt es unser demokratisches, ordentliches Rechtssetzungsverfahren: Denn soll man Recht, welches bereits vorläufig bereits übernommen wurde und anwendet wird, plötzlich nicht mehr übernehmen? Es entsteht durch diese Regelung ein natürlicher Druck, das europäische Recht in jedem Fall und immerwährend zu übernehmen. Somit bleibt auch die zweite Forderung im Grunde genommen unerfüllt. Die dritte Forderung, welche eine Mitwirkungsmöglichkeit für die Schweiz fordert, ist hingegen durch das Rahmenabkommen und die Bilateralen erfüllt. Die beiden darauffolgenden Forderungen nach eigenständiger Auslegung und Überwachungen sind hingegen nicht oder nur teilweise erfüllt. Eine eigenständige Auslegung des bilateralen Rechts durch die Schweiz ist nach Artikel 4 Abs. 1 und 2 nicht möglich. Die Schweiz muss sich dabei an die Auslegung des EuGHs halten. Eine eigenständige Überwachung durch die Schweiz ist ebenfalls nur bedingt möglich, wie die Artikel 6 und 7 zeigen. Auch die beiden Forderungen der FDP zum Streitbeilegungsmechanismus sind beim vorliegenden Abkommen nicht erfüllt. Die Streitbeilegung geschieht in erster Linie durch ein Schiedsgericht und nicht durch den Gemischten Ausschuss. Zudem ist der EuGH zuständig für die Auslegung des europäischen Rechts. Da dazu auch das bilaterale Recht gehört, entscheidet de facto der EuGH, ob die Schweiz gewisse Rechtsakte übernehmen muss oder nicht (siehe hier zu Gutachten Baudenbacher). Anders als dies die FDP in ihrem Positionspapier gefordert hat, kommt das Schiedsgericht nicht nur bei der Beurteilung der Verhältnismässigkeit von eventuellen Ausgleichsmassnahmen zum Zuge, sondern auch bei der Streitbeilegung. Heute behauptet Beat Walti und die Parteispitze, dass diese Differenz nicht wesentlich sei – «[a]ber dieser Zwischenschritt ist nicht entscheidend.» Wie eine solche fundamentale      Änderung des Streitbeilegungsmechanismus, welcher letztlich das Herz des Rahmenabkommens ausmacht, nur eine Nebensächlichkeit und nicht entscheidend sein soll, leuchtet in keiner Weise ein. Es ist zudem so, dass es an der Delegiertenversammlung in Airolo genau dazu eine Diskussion gab. Dabei bestätigt Bundesrat Ignazio Cassis, dass die FDP in ihrem Positionspapier etwas ganz anderes fordere, als der Bundesrat angedacht habe. Es bleibt deshalb nur das Fazit, dass die Forderungen der FDP bzgl. der Streitbeilegung eindeutig nicht erfüllt sind. Auch die letzte Forderung erfüllt das Rahmenabkommen nicht. Die Guillotine-Klausel der Bilateralen I bleibt unverändert bestehen. Ja, es kommt sogar noch schlimmer, auch das Rahmenabkommen selbst kennt solche Klauseln (siehe Artikel 22). Die Forderung der FDP ist somit nicht nur nicht erfüllt, sondern die Situation hat sich diesbezüglich sogar noch verschlechtert. Von den elf aufgestellten Forderungen der FDP im Positionspapier von Airolo sind somit gerade mal drei erfüllt. Die restlichen acht Forderungen sind entweder nur teilweise oder gar nicht erfüllt.

Sonderinteressen der Schweiz

Kommen wir nun zum dritten und letzten Abschnitt des Positionspapiers. Dieser Abschnitt greift die roten Linien auf, welche die FDP bereits am 27 Juni 2015 in Amriswil in ihrem Positionspapier “Bilaterale sichern und weiterentwickeln” definiert hat. Die roten Linien lauten wie folgt:

  • Transit-Verkehr (LSVA);
  • Garantie des Inländervorrangs;
  • Garantie der bestehenden flankierende Massnahmen, keine neuen FlaM;
  • Keine Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie;
  • Keine Regelung der staatlichen Beihilfen.

Die ersten beiden roten Linien werden durch das vorliegende Abkommen nicht tangiert. Beim Lohnschutz und den flankierenden Massnahmen sieht es etwas anders aus. Zwar verankert das Rahmenabkommen die drei Kernelemente der FlaM (Voranmeldefrist, Kautionspflicht, Dokumentationspflicht), jedoch nicht in der heute bestehenden Form. Alle drei Massnahmen sollen etwas zurückgebaut werden. Wenn wir es also juristisch genau nehmen ist diese rote Linie überschritten. Aus politischer Sicht würde ich hier jedoch der Argumentation von Beat Walti zustimmen: «Das ist ein grosser Verhandlungserfolg der Schweiz – wir werden gegenüber allen EU-Staaten privilegiert. Der Schutz der Löhne in der Schweiz ist mit dem InstA daher nicht gefährdet.» Nun kommen wir zum wohl umstrittensten Thema, der Unionsbürgerrichtlinie. Die Unionsbürgerrichtlinie kommt zwar im Abkommen nicht vor und die rote Linie ist somit vordergründig nicht verletzt. Es ist jedoch so, dass die Europäische Union die UBRL als eine Weiterentwicklung des Personenfreizügigkeitsabkommen (PFZ) betrachtet. Durch das Rahmenabkommen würde sich die Schweiz dazu verpflichten, solche Weiterentwicklungen zu übernehmen. Es ist zwar umstritten, ob die UBRL eine Weiterentwicklung des PFZ darstellt, da jedoch im Streitfall der EuGH das bilaterale Recht auslegt, ist schon heute absehbar, dass die Schweiz zumindest einen Teil der Richtlinie übernehmen müsste oder andernfalls Ausgleichsmassnahmen zu gegenwärtigen hätte. Deshalb muss mit Ernüchterung festgestellt werden, dass diese rote Linie (zwar nur indirekt, aber voll und ganz) verletzt ist. Ähnlich verhält es sich bei der letzten roten Linie. In einem einzigen Bereich sieht das Abkommen eine Regelung der staatlichen Beihilfen vor, nämlich im Bereich Flugverkehr. Just in diesem Bereich sind die Beihilfen aber bereits heute geregelt. Für die restlichen bilateralen Abkommen ist im Rahmenabkommen nichts geregelt. Auch dies kann jedoch in Form von Nachvollzug von neuem EU-Recht, wie bei der UBRL, zum Problem werden. Grundsätzlich kann man hier jedoch der Interpretation der Fraktion zustimmen. Diese rote Linie dürfte nicht überschritten worden sein.

Fazit

Anders als die Parteileitung behauptet, gibt es zwischen dem vorliegenden Rahmenabkommen und dem Positionspapier von Airolo grosse Differenzen. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass nun davon gesprochen wird, dass das Abkommen mit dem Delegiertenentscheid und dem Inhalt des Positionspapiers kompatibel sei. Die meisten Forderungen aus dem Positionspapier erfüllt das Rahmenabkommen nicht und mehrere der roten Linien werden durch das Abkommen zum Teil in Frage gestellt. Als jemand, welcher sich im Sommer 2018 intensiv mit dem Positionspapier auseinandergesetzt hat und mehrere Anträge dazu gestellt hat, fühle ich mich durch den Entscheid der Parteispitze – gelinde gesagt – für blöd verkauft. Weshalb verabschiedet die Partei überhaupt solche Positionspapiere, wenn sich die Fraktion am Ende sowieso nicht daran hält?


Quellen:

Text Rahmenabkommen

Blogbeitrag von Beat Walti

Positionspapier Eckpunkte einer selbstbewussten Europapolitik

Gutachten Baudenbacher


Mehr Pioniergeist – mehr Escher braucht das Land

Matthias Daum möchte Alfred Escher von seinem Sockel holen und Eschers Statue vor dem Zürcher Hauptbahnhof am liebsten entfernen. „Die Schweiz braucht keinen neuen Alfred Escher“ so Daum.

Doch genau das Gegenteil ist richtig. Die Schweiz braucht dringend mehr Alfred Escher. Mehr Pioniergeist wie ihn Alfred Escher hatte. Zwar hat Matthias Daum Recht, wenn er sagt, dass auch Escher nicht perfekt war und seine Makel hatte. Doch dies schmälert seine historische Leistung in keinster Weise. Alfred Escher hat die moderne Schweiz geprägt, wie kaum eine andere Person in der Geschichte. Personen wie Alfred Escher ist es zu verdanken, dass die Gründung des Schweizerischen Bundesstaats eine Erfolgsgeschichte wurde, welche auf der Welt seines Gleichen sucht. Mit einem unglaublichen Willen, Leidenschaft und viel Herzblut verfolgte er seine Vision einer modernen Schweiz mit einer freien Gesellschaftsordnung, in welcher der Staat gewisse zentrale Rahmenbedingungen setzt. Gegen alle Widerstände setze er seine Ideen um – Schweizerische Nordostbahn (heute Teil der SBB), Schweizerische Kreditanstalt (Credit Suisse), Eidgenössisches Polytechnikum (ETH Zürich) oder die Gotthardbahn, um nur einige zu nennen. Ohne diese Pionierleistungen wäre das Schweizer Wirtschaftswunder in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts kaum denkbar gewesen. Selbst England – das Mutterland der Industrialisierung – wurde von der Schweiz hinter sich gelassen. Gemessen am Bruttoinlandprodukt pro Kopf war die Schweiz Ende des 19. Jahrhunderts das reichste Land der Welt.

Ähnlich wie vor der Gründung der modernen Eidgenossenschaft 1848 steht die Schweiz heute an einem Scheideweg. Das Land bringt seit längerem keine Reformen mehr zustande. Das Pro-Kopf-Einkommen stagniert seit Jahren. Das Verhältnis zur EU hängt wie ein Damoklesschwert über der Schweiz. Es braucht deshalb dringender denn je Personen, mit der Hartnäckigkeit und dem Pioniergeist von Alfred Escher, welche dieses Land weiterbringen. Eine Besinnung auf die liberalen Werte der Schweiz – Eigenständigkeit, Offenheit und Freiheit – tut not.


Jungfreisinn: Florian Maier folgt auf Alain Schwald

An der Mitgliederversammlung der Jungfreisinnigen Säuliamt vom 23. Februar im Schützenhaus Bonstetten wurde der bisherige Vizepräsident Florian Maier zum Präsidenten gewählt. Er löst damit Alain Schwald ab, welcher seit 2015 als Präsident amtete. Alain Schwald bleibt dem Vorstand als Kassier erhalten. Mit Raphael Jack (Obfelden), Jonathan Kropf (Obfelden) und Basil Montemitro (Wettswil) wurde drei sehr engagierte Mitglieder neu in den Vorstand gewählt. Das ehemalige Vorstandsmitglied Remo Hablützel, Gemeinderat aus Stallikon und Gründungsmitglied der Jungfreisinnigen Säuliamt, wurde zum Ehrenmitglied ernannt.

Rahmenabkommen und Waffenrecht

Neben den Vorstandwahlen stand die Mitgliederversammlung im Zeichen der Europapolitik. Matthias Müller, Vizepräsident der Jungfreisinnigen Schweiz, erklärte den Inhalt des Rahmenabkommens und erläuterte die Position des Jungfreisinns: „Das Rahmenabkommen ist aus Sicht der  Jungfreisinnigen ungenügend. Viele Punkte sind unklar und die Rolle des EuGHs lehnen wir ab.“ Der zweite Gast Heinz Meili, Präsident des Zürcher Schiesssport-Verbandes, erzählte, weshalb die Schützen das Referendum gegen das neue Waffenrecht ergriffen und über 120‘000 Unterschriften gesammelt haben. Insbesondere den Bedürfnisnachweis lehnen sie ab. Die Jungfreisinnigen Kanton Zürich teilen diese Meinung und unterstützen deshalb das Referendum.

Parolen zu den Spitalvorlagen vom 19. Mai

Neben der Europapolitik war auch das Spital Affoltern und die kommende Abstimmung vom 19. Mai ein zentrales Thema. Nach einer intensiven Diskussion fassten die Jungfreisinnigen Säuliamt folgende Parolen:

  • Ja zur Auflösung des Zweckverbandes
  • Nein zur interkommunalen Anstalt Pflegezentrum
    Sonnenberg
  • Nein zur gemeinnützigen AG Spital Affoltern

Den Ausschlag gaben dabei mehrere Argumente. Das Spitalwesen ist seit 2012 keine kommunale Aufgabe mehr sondern eine kantonale. Die finanzielle Belastung und die Risiken sind für die Gemeinden kaum kalkulierbar. Eine erkennbare Zukunftsstrategie gibt es nicht. Die Knebelverträge der interkommunalen Anstalt und der gemeinnützigen AG lassen zudem kaum Spielraum für alternative Lösungen.


Spitalabstimmung – Grosse Risiken für die Gemeinden

In den letzten Wochen habe ich mich intensiv mit dem Spital Affoltern beschäftigt: Habe im Rahmen einer Führung das Spital besucht; Mit mehreren Vertretern unseres Spitals und anderen Personen aus dem Gesundheitswesen gesprochen; die Informationsveranstaltung zum Spital im meinem Dorf besucht und die umfangreichen Unterlagen zu den Abstimmungen vom 19. Mai studiert. Mir wurde von verschiedener Seite geraten sich aus wahltaktischen Gründen nicht zum Spital zu äussern. Die Spitalabstimmung vom Mai ist die wichtigste Bezirksvorlage seit Jahren. Sich dazu nicht zu äussern wäre unehrlich und falsch, insbesondere den Wählern gegenüber.

Die drei Vorlagen, welche am 19. Mai zur Abstimmung kommen, sind komplex. Es wird dem Stimmbürger eine fast unlösbare Aufgabe aufgebürdet. Allein die Abstimmungsunterlagen dazu belaufen sich auf 128 Seiten. Trotz dieser Materialschlacht wird nicht klar, zu was für einem Spital wir Bürger Ja sagen sollen. Die zukünftige Strategie ist nur in groben Zügen auszumachen und überzeugt in keiner Weise. Wieviel ein Neubau des Spitals genau kosten soll, steht ebenfalls in den Sternen. Einmal sprach man von 150 bis 170 Millionen. Offiziell nennt das Spital in ihrer Broschüre 110 Millionen. Aus dem Umfeld des Spitals hört man auch mal 80 Millionen. Bis das neue Spital dann irgendeinmal stehen würde, fallen zudem noch Ersatzinvestitionen im zweistelligen Millionenbereich an. Eine grosse finanzielle Belastung für das Spital und Gemeinden.

Die Verträge zur Gründung der gemeinnützigen AG Spital Affoltern gleichen einem Knebelvertag. Beschliesst die Mehrheit der Gemeinden bzw. Aktionäre eine Erhöhung des Aktienkapitals so müssen alle Gemeinden bei der Kapitalerhöhung mitmachen. Zudem haften die Trägergemeinden solidarisch für Fremdkapitalschulden von bis zu 18 Millionen. In einem Aktionärsbindungsvertrag wurde zudem eine faktische Sperrfrist von 5 Jahren für den Verkauf von Aktien des Spitals festgelegt. Jede Gemeinde würde sich somit nicht nur ein grosses finanzielles Risiko aufbürden, sondern auch an Entscheidungsfreiheit einbüssen.

Wenn Sie weiterhin ein öffentliches Spital in Affoltern wollen, dann sagen Sie dreimal Ja. Sind Sie sich dabei aber bewusst, dass Sie damit Ihrer Gemeinde ein sehr grosses finanzielles Risiko aufbürden. Ob dieses Risiko sinnvoll ist, stelle ich auch deshalb in Frage, weil die Gesundheitsversorgung keine Gemeindeaufgabe mehr ist, sondern eine kantonale und das Überleben des öffentlichen Spitals auch bei einem dreimaligen Ja sehr ungewiss ist. Zudem gibt es durchaus Raum für eine private Lösung. Aber auch dazu braucht es ein Ja zur Auflösung des Zweckverbandes.


Das Rahmenabkommen ist ungenügend

Das mit der EU ausgehandelte Rahmenabkommen weist grosse Mängel auf. Nach jahrelangen Verhandlungen liegt das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz auf dem Tisch. Doch der Inhalt des Abkommens ist enttäuschend. Das Verhandlungsmandat des Bundesrates wurde nicht eingehalten und die roten Linien überschritten, insbesondere im Bereich der flankierenden Massnahmen. Neben der SVP laufen deshalb auch die Gewerkschaften Sturm gegen das Abkommen. Doch nicht nur die Linken und die SVP können nicht zufrieden sein mit dem Abkommen. Auch als liberaler Politiker kann man dem jetzigen Abkommen nicht zustimmen. Das Schiedsgericht ist ein Feigenblatt, denn de facto entscheidet das oberste Gericht der EU. Die Unionsbürgerrichtlinie, welche EU-Bürgern eine unbeschränkte Niederlassung und vereinfachten Zugang zum Sozialstaat ermöglicht, wird im Abkommen mit keinem Wort erwähnt. Es ist damit schon jetzt absehbar, dass die Schweiz diese Richtlinie übernehmen müsste, denn aus Sicht der EU und des EuGH ist die Unionsbürgerrichtlinie ein integraler Bestandteil des Personenfreizügigkeitsabkommens. Ebenfalls ein Problem stellen die Guillotine- und Kündigungsklauseln dar, welche für alle zukünftigen Abkommen mit der EU gelten würden. Das Abkommen ist so schlecht, dass selbst die Wirtschaft, welche seit Jahren ein solches Abkommen fordert, den Inhalt des Abkommens kritisiert. Der Gewerbeverband um unseren Nationalrat Hans-Ulrich Bigler lehnt die jetzige Version des Abkommens ab. Der Verband der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie hält fest: Ohne Verbesserungen ist das Abkommen chancenlos. Selbst die Economiesuisse sagt, dass die Klärung von gewissen Punkten nötig sei. Es bleibt das Fazit: Ohne Nachverhandlungen und substanzielle Änderungen ist das Abkommen in der jetzigen Form abzulehnen.


Nein zu höheren Wohnungspreisen

Die von den Jungen Grünen lancierte Zersiedelungsinitiative zielt darauf ab, der Erweiterung von Bauzonen ein Ende zu setzen, indem ihre Gesamtfläche zeitlich unbegrenzt eingefroren wird. Die Schaffung neuer Bauzonen wäre nur zulässig, wenn eine Fläche von mindestens gleicher Grösse wieder ausgezont würde. Damit wollen die Initianten Natur und Landschaft erhalten. Doch leider erreicht die Initiative mit ihrem radikalen Bauzonenstopp genau das Gegenteil. Die Initiative ist kontraproduktiv. Anstatt die Zersiedelung zu stoppen, führt die Initiative nämlich zu mehr Zersiedelung, denn die meisten Bauzonenreserven der Schweiz liegen nicht in den Ballungszentren, sondern auf dem Lande. Auf dem Land würde die Zersiedelung deshalb einfach weitergehen. In den Städten und Agglomerationen hingegen würde es zu einer weiteren Verknappung des Wohnungsangebotes kommen.

Es ist wichtig, Natur und Landschaft zu erhalten, aber die Initiative liegt nicht im Interesse der Schweiz, denn das Einfrieren von Bauzonen berücksichtigt weder die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft noch die Besonderheiten der Kantone und Regionen. Darüber hinaus ist das Risiko steigender Immobilienpreise umso grösser, je weniger Bauland zur Verfügung steht. Sagen Sie Nein zur radikalen Zersiedelungsinitiative, weil jeder Mensch seine eigenen Träume hat und sich auch die Jungend einmal eine eigene Wohnung leisten möchte.


Der obligatorische Hundekurs gehört abgeschafft

Da ich einem Haushalt mit Hunden aufgewachsen bin, weiss ich, dass ein regelmässiger Besuch eines Hundekurses durchaus sinnvoll sein kann. Der obligatorische Hundekurs mit rund 14 Lektionen für grosse Hunde erfüllt dies nicht. Ein Ausbau des Obligatoriums wäre jedoch unverhältnismässig und nicht zielführend. Eine Verkürzung des Obligatoriums, wie es der Regierungsrat möchte, wäre ebenfalls nicht sinnvoll. Da bis heute statistisch nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Zahl der Beissvorfälle abnimmt, wenn für die Hundehalter eine Ausbildungsverpflichtung besteht, gibt es keinen Grund, um am Ausbildungsobligatorium festzuhalten. Zudem ist es unverhältnismässig, wenn erfahrene Hundehalter beim Erwerb eines neuen Hundes erneut einen Ausbildungskurs besuchen müssen. Das Obligatorium verursacht des Weiteren einen bürokratischen Kontrollaufwand für die Gemeinden. Fazit: Der obligatorische Hundekurs ist zwar gut gemeint, aber bringt wenig bis nichts und verursacht unnötige Kosten. Sagen Sie Ja zur Änderung des Hundegesetzes.


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