Rücktrittsschreiben

Liebe Kolleginnen und Kollegen
Ich weiss dieses Mail wird für euch wohl überraschend kommen. Das Ganze fällt mir sehr schwer. Ich habe mich mit grosser Freude und Engagement fast drei Jahre lang als Präsident für unseren Bezirk und unsere Partei eingesetzt. Nach der nationalen Delegiertenversammlung vom Samstag bin ich in mich gegangen und muss sagen, ich kann mein Amt so nicht weiter ausführen. Daher werde ich das Amt als Bezirkspräsident niederlegen. Über das genaue Rücktrittsdatum können wir uns gerne unterhalten, die Leitung des Wahlkampfes werde ich jedoch per sofort abgeben.
Den heutigen Kurs der FDP kann und will ich nicht vertreten. Dies trifft nicht nur auf die Klima- und Umweltpolitik zu. Es gilt auch für die Europa- oder Steuerpolitik (siehe Steuerreform und AHV-Finanzierung). Auch kantonal muss ich feststellen, dass vermehrt ein Kurs gefahren wird, der nicht wirklich mit den liberalen Grundsätzen des Freisinns vereinbar ist. Dass die FDP des Kantons Zürich nun Plakate schalten möchte mit dem Slogan: «Für mehr Grün: Blau wählen.», ist nur der vorläufige Tiefpunkt dieser Entwicklung. Die nun gewählte Politik ist aus meiner Sicht weder freisinnig noch glaubwürdig. Ich wäre daher eindeutig der falsche Mann, um diese Politik als Präsident im Bezirk zu vertreten. Zudem gestaltet sich die Zusammenarbeit mit gewissen Exponenten äusserst schwierig. Des Weiteren bestärken mich private und berufliche Entwicklungen zu diesem Schritt.
Ich werde mich nun auf meine Dissertation, meinen Job, den Jungfreisinn und andere Dinge konzentrieren.
Ich möchte mich herzlich bei Euch für die langjährige Zusammenarbeit sowie das in mich gesetzte Vertrauen bedanken.


Die Fakten sprechen für 5G

Immer wieder liest und hört man, dass die neue Mobilfunktechnologie 5G gefährlich für die Gesundheit sei. Aus wissenschaftlicher Sicht ist diese Angst unbegründet. Die neue Mobilfunktechnologie ist nicht gefährlicher als die herkömmlichen Technologien und ist richtig angewendet unbedenklich. Dies zeigen unzählige Studien. Die faktenlose Angstmacherei erinnert an Aufrufe von Impfgegner oder den Kampf der Grünen gegen die Gentechnik. Im Anzeiger vom 18. Juni 2019 konnte man sogar lesen, dass 5G den Klimaschutz beeinträchtigen würde. Auch diese Panikmache ist unbegründet. Zwar ist es richtig, dass es bei 5G wohl mehr Funkantennen braucht und diese einen höheren Energieverbrauch haben als heute. Tatsächlich ist 5G jedoch deutlich energieeffizienter als die bisherige Technologie. Der Energieverbrauch je übertragenem Bit liegt bei einem Tausendstel. Da sich die globale Datenmenge in den nächsten 10 Jahren laut Prognosen verzehnfachen wird, bilden energieeffiziente Technologien wie 5G überhaupt erst die Grundlage für eine klimaschonende Wirtschaft.


Wir machen versus Symbolpolitik

Klimanotstand versus Erklärungsnotstand, Leserbrief vom 29. Mai 2019.

Einmal mehr wirft GLP-Kantonsrat Ronald Alder der FDP vor, dass sie in der Umweltpolitik «nur heisse Luft» verbreiten würde. Als Kantonsrat müsste er jedoch wissen, dass dies nicht stimmt. Die FDP hat gerade in letzter Zeit mehrere Vorstösse zur Umweltpolitik eingereicht. So fordert die FDP zum Beispiel eine befristete Förderung der Infrastruktur für eine CO2-arme Mobilität oder einen weiteren Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Im Säuliamt ist die FDP mit dem von der FDP initiierten Projekt EnergieRegion Knonauer Amt seit Jahren sogar federführend in der Energie- und Umweltpolitik.

Und was macht die GLP? Sie macht populistische Symbolpolitik, indem sie einen Pseudonotstand ausruft und Berichte des Regierungsrates ablehnt. Diese Feststellung mag Herr Alder als «jugendlichen Übermut» abtun, sie ist dennoch nicht falsch.


Klimanotstand – Unnötige Symbolpolitik ohne Nutzen

Am Montag hat der Zürcher Kantonsrat den Klimanotstand beschlossen. Doch mehr als ein Bericht muss der Regierungsrat deswegen nicht schreiben. Man kann es nicht anders sagen: Dies ist populistische Symbolpolitik in Reinkultur. An vorderster Front dabei bei diesem sinnlosen Unterfangen die drei Säuliämtler Ronald Alder, Hannah Pfalzgraf und Daniel Sommer. Dabei spricht Ronald Alder dauernd davon, dass «den Worten endlich Taten folgen müssen». Wenn dies die Taten sind, mit denen wir den Klimawandel bekämpfen wollen, ja dann gute Nacht!

Rationale Politik und Kantonsverfassung

Im Übrigen definiert die Zürcher Verfassung ziemlich genau, was ein Notstand ist: «Öffentliche Sicherheit schwerwiegend gestört oder unmittelbar bedroht». Dass dies hier nicht erfüllt ist, ist nur all zu offensichtlich. Daniel Sommer meinte dazu: «Der Einwand von bürgerlicher Seite, es herrsche kein Notstand im Sinne der Verfassung, sei eine beschämende und peinliche Rationalisierung.» Die Verfassung ist ihm also mehr oder minder egal und rationale Politik beschämend und peinlich. Ich meine: Es ist keineswegs peinlich und beschämend, sich an die Verfassung zu halten und rationale Politik zu betreiben.

FDP steht hinter dem Pariser-Abkommen

Die FDP steht hinter den Klima-Zielen von Paris und will diese erreichen. Wir unterstützen den Regierungsrat in seiner Arbeit und werden dies auch weiter tun. So setzen wir uns z.B. für eine Verschärfung des Energiegesetzes ein, um den CO2-Ausstoss im Kanton Zürich weiter zu senken. Wir haben diverse Vorstösse zum Klima- und Naturschutz eingereicht und arbeiten weiter an zielführenden Lösungen. Und auf kommunaler Ebene sind wir sehr aktiv, wie das Beispiel EnergieRegion Knonaueramt zeigt.


Skizzenhafte Strategie und finanzielle Intransparenz

Seit Jahren warten wir im Bezirk auf eine neue Spitalstrategie. Anfang April wurde nun von der Betriebskommission endlich eine neue «Strategie» vorgestellt. Doch was dort präsentiert wurde, hat höchstens den Charakter einer Projektskizze für eine zukünftige Strategie. Man will den ambulanten Teil massiv ausbauen, obwohl man weiss, dass dieser hochdefizitär ist. Wie dies gehen soll, weiss auch die Betriebskommission selbst nicht. Auch sonst überzeugt die Strategie nicht. Kennzahlen und Zukunftsaussichten fehlen komplett. Keine Bank der Welt würde einem Unternehmen mit einer solch unausgereiften Strategie einen Kredit gewähren.

Auch auf die Zahlen für das Geschäftsjahr 2018 musste man lange warten. Während selbst Grosskonzerne wie die UBS oder der Schweizer Bundesstaat ihre Geschäftszahlen für das letzte Jahr längst präsentiert haben, fehlten die Zahlen für das Spital Affoltern bis letzte Woche gänzlich. Der Anzeiger vom 3. Mai 2019 brachte nun etwas Licht ins Dunkel. Mit einem Gesamtverlust von rund einer halben Million Franken scheinen die Zahlen besser zu sein als erwartet. Ohne Palliative Care und Akutgeriatrie beträgt der Verlust jedoch rund 3.5 Millionen. Vollständige Klarheit darüber herrscht jedoch erst nach der Abstimmung vom 19. Mai an der Delegiertenversammlung im Juni. Auf gut Deutsch gesagt: Der Stimmbürger soll die Katze im Sack kaufen!


Die FDP Bezirk Affoltern sagt einmal Ja und zweimal Nein

Am 19. Mai 2019 stimmen wir im Bezirk über die Zukunft des Spitals Affoltern und die Gesundheitsversorgung im Knonaueramt ab. Eine Abstimmung, welche die Bevölkerung seit Wochen bewegt, so auch die FDP. An der Mitgliederversammlung der FDP Bezirk Affoltern in Bonstetten war das Rigelhüsli bis auf den letzten Platz besetzt. Nach der Präsentation der Vorlage durch den Präsidenten Alain Schwald und zweier Inputreferate durch Dr. David Koller vom Verein Ja zum Spital Bezirk Affoltern und Bertram Thurnherr – alt Gemeindepräsident von Hedingen – folgte eine intensive Diskussion unter den Mitgliedern. Dabei zeigte sich, dass die Auflösung des Zweckverbandes unter den Mitgliedern unbestritten war, da ein «Weiter wie bisher» keine Option darstellt. Die beiden Nachfolgeprojekte «IKA Pflegezentrum Sonnenberg» und «gemeinnützige AG Spital Affoltern» gaben eindeutig mehr zu reden. Eine Minderheit der Anwesenden war der Meinung, dass man dem Spital Affoltern noch einmal eine zweijährige Chance geben soll und setzte sich für dreimal Ja ein. Die Mehrheit der Anwesenden war jedoch der Meinung, dass die beiden Projekte unausgereift und nicht sinnvoll seien. Auch mit der Änderung der Rechtsform ist die Chance für das Spital Affoltern 2022 auf die Spitalliste zu kommen, nahezu null. Das Spital erreicht weder die nötigen Fallzahlen noch die finanziellen Vorgaben des Kantons. Dies wird sich auch in den nächsten zwei Jahren nicht ändern. Eine Schliessung des heutigen Akutspitals wird unumgänglich sein. Mit einem Ja zu den beiden Nachfolgeprojekten würde man eine Schliessung und eine Neuorientierung der Gesundheitsversorgung im Bezirk nur hinauszögern und wertvolle Zeit und Geld in den Sand setzen. Eine Mehrheit der Mitglieder sprach sich deshalb für ein Nein zu den beiden Nachfolgeprojekten aus. Die Partei setzt sich für eine Neuausrichtung der Alters- und Gesundheitsversorgung im Bezirk ein. Von der Stadt Affoltern und anderen Akteuren wurden hierzu bereits vielversprechende Ansätze ausgearbeitet und vorgestellt. Diese Projekte sollen in nächster Zeit konkretisiert und weiterverfolgt werden.


Behördliche Falschinformationen

Die drei Abstimmungsvorlagen vom 19. Mai zum Spital Affoltern sind für viele eine hoch emotionale Sache, geht es doch um die Zukunft «unseres» Spitals. Gerade wenn eine Vorlage emotional ist, ist es für den Stimmbürger wichtig zu wissen, um was das es geht. Dies ist im Fall der Spitalvorlagen nicht gerade einfach, betragen die Unterlagen zu den drei Abstimmungen doch weit über 100 Seiten.

Wenn dann Gemeinden in Medienmitteilungen auch noch groteske Falschinformationen verbreiten, wird es für den Stimmbürger fast unmöglich sich eine Meinung zu bilden. So geschehen am 26. März: Die Gemeinde Bonstetten stellt in der Medienmitteilung «Spital-Liquidation ohne Nachfolge ist keine Lösung» mehrere falsche und tatsachenwidrige Behauptungen auf, welche eine grobe Irreführung des Stimmbürgers darstellen.

Unter anderem behauptet der Gemeinderat: «Der Vertrag über die Liquidation des Spitalzweckverbands Spital Affoltern sieht vor, dass das Spital samt Liegenschaften und allen weiteren Vermögenswerten bis zum 31. Dezember 2019 (!) liquidiert wird.» Diese Aussage ist nachweislich falsch. Die Liquidation würde am 31.12.19 beginnen und sich über einen grösseren Zeitraum erstrecken. Deshalb ist auch die Behauptung des Gemeinderats falsch, dass der Liquidationsauschuss nur fünf Monate Zeit habe für die Liquidation. Auch falsch ist, dass der Liquidationsauschuss gezwungen sei «die Liegenschaften und die übrigen Vermögenswerte zum bestmöglichen Preisen zu versilbern.» Denn in der Abstimmungsweisung steht, dass der Liquidationsausschuss die vorteilhafteste Form der Liquidation für die Verbandsgemeinden suchen muss. Dies muss in keinem Fall deckungsgleich sein mit dem höchsten Preis, sondern muss den Bedürfnissen der Gemeinden am besten gerecht werden. Ein Verkauf ohne Auflagen an Immobilienhaie – wie von der Gemeinde Bonstetten behauptet – entspricht dem wohl kaum.

Vorstand Jungfreisinnige Säuliamt


Klimapolitik – Eine Liberale Alternative

Das Klima und die Klimapolitik bewegt die Jugend. Das ist gut so! Dies sage ich auch als Freisinniger, der viele Ideen, welche aus dieser Jungendbewegung kommen, sehr kritisch sieht. Dass wir – jeder Einzelne, die Politik, die Schweiz, ja die ganze Welt – etwas tun müssen, steht für mich ausser Frage. Um zu diesem Schluss zukommen, muss man nicht Klimawissenschaftler sein. Nicht nur die IPCC-Berichte sind eindeutig. Auch die Entwicklungen der letzten 20 Jahre zeigen: Der Klimawandel ist Realität. Dass der Mensch dabei eine (zentrale) Rolle spielt, ist anhand der wissenschaftlichen Erkenntnisse eben so klar. Nun kommen wir zur Frage, was gilt es zu tun? Anders als bei den wissenschaftlichen Erkenntnissen gibt es darauf keine eindeutige Antwort. Bekanntlich führen viele Wege nach Rom. Und so ist es auch hier! Viele Massnahmen, welche heute in der Politik und den Medien diskutiert werden, sind nichts anderes als staatliche Verbote oder massive Einschränkungen für Wirtschaft und Gesellschaft. Als liberaler Mensch stört mich das. Dass es auch andere Ansätze gibt, wird leider sehr oft vergessen.

Um Ihnen diese anderen Ansätze etwas näher zu bringen, muss ich zuerst etwas ausholen. Das Klimaproblem stellt aus ökonomischer Sicht ein Marktversagen dar. Dieses Marktversagen kommt deshalb zustande, weil bei der Luft anders als beim Boden, Kapital, etc. eine Zuteilung der Eigentumsrechte fehlt. Illustrieren lässt sich dies anhand eines Beispiels: Will ich ein Haus bauen, brauche ich ein Stück Land. Das Stück Land muss mir gehören, ansonsten kann ich kein Haus bauen. Bei der Luft ist dies anders. Sie gehört niemandem. Auch dem Staat nicht. Sie ist ein öffentliches Gut. Ich kann die Luft jederzeit und überall nutzen und brauche dazu kein Recht – sie muss mir nicht «gehören». Dies führt dazu, dass jedermann die Luft gratis verschmutzen kann. Wie lösen wir ein solches Problem aus ökonomischer und liberaler Sicht am besten? Nicht mit Verboten oder Steuern, sondern in dem der Staat bzw. die Staaten Gemeinschaft des Pariser Abkommens das Marktversagen durch die Schaffung eines Marktes für Verschmutzungsrechte löst. Nur wer ein entsprechendes Verschmutzungsrecht besitzt, darf die Luft entsprechend belasten. Die Anzahl der Verschmutzungsrechte sollte sich dabei an den Zielen des Pariser Abkommens orientieren. Um eine gewisse Sozialverträglichkeit zu gewährleisten, sollte eine Art Grundbedarf kostenlos an die Bürger verteilt werden. Viele werden sich nun fragen, wieso ein verbindlicher Markt für Verschmutzungsrechte anstatt einer CO2-Lenkungsabgabe. Das Problem an der CO2-Abgabe: Wir kennen den Preis nicht, welchen es braucht um die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen. Der Staat müsste dauernd Anmassung von Wissen betreiben. Beim Markt für Verschmutzungsrechte nutzen wir die Stärken des Marktes um die Ziele kostengünstig und effizient zu erreichen.


Der Kanton Zürich schwimmt im Geld – Zeit für Steuersenkungen

Zum dritten Mal in Folge verzeichnet der Kanton Zürich einen hohen Ertragsüberschuss. 2018 betrug der Überschuss unglaubliche 548 Millionen Franken. Es ist nun an der Zeit dieses Geld den Bürgerinnen und Bürgern zurückzugeben. Aus diesem Grund haben die Jungfreisinnigen des Kanton Zürichs bereits im August 2017 die Mittelstandsinitiative mit 7’154 Unterschriften eingereicht. Diese möchte die Steuern für alle um durchschnittlich 10 Prozent senken. Am meisten profitieren soll dabei der Mittelstand, welcher in den letzten Jahren immer mehr unter Druck geraten ist.

mittelstandsinitiative.ch


Zürcher Taxigesetz – Wie ein Gesetz aus dem vorletzten Jahrhundert

In den letzten Jahren ereignete sich beim individuellen Transportverkehr eine Revolution. Apps und Firmen wie UBER stellten das Taxigewerbe auf den Kopf. Um diesen Veränderungen gerecht zu werden, reichte FDP-Kantonsrat Alex Gantner zusammen mit Marcel Lenggenhager (BDP) und Prisca Seiler Graf (SP) 2013 die Motion «Kantonale Regulierung für liberalisierten Taximarkt» ein. Infolgedessen verabschiedete der Regierungsrat eine Vorlage, mit dem Ziel die Gegebenheiten von Stadt und Land zu berücksichtigen und Raum für kommunale Ausführungsbestimmungen zu lassen. Kernpunkte dieser Vorlage waren ein einheitlicher kantonsweiter Marktzugang von ortsfremden Taxis, die Anerkennung von Taxibewilligungen und Mindeststandards für Taxibewilligungen. So weit so gut.

In der vorberatenden Kantonsratskommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) bildete sich eine Allianz aus SVP und SP, welche den Vorschlag des Regierungsrates umkrempelte. Dies führte dazu, dass der Gesetzesentwurf mit der Idee der Motion von 2013 – einer Liberalisierung des Taximarktes – wenig bis nichts mehr gemein hat. Das neue Gesetz ist innovationsfeindlich und protektionistisch. Der Taximarkt soll abgeschottet und neue Angebote erschwert werden. Das Resultat solcher Überregulierung wären höhere Preise und ein schlechterer Service für die Konsumenten in der Stadt und auf dem Land. Deshalb haben die Jungfreisinnigen in Absprache mit der FDP beschlossen, das Referendum zu ergreifen, sobald das Gesetz verabschiedet ist.


Zentrale Fehlplanung

Seit einigen Jahren gilt beim öffentlichen Verkehr im Kanton Zürich und im Säuliamt die Strategie „Auf den Zug“. Der Bus soll als Zubringer dienen für die S-Bahn. Im Säuliamt heisst dies: Die Menschen sollen von ihrem Zuhause aus den Bus an den nächsten Bahnhof im Bezirk nehmen und von da mit der S-Bahn in die Stadt Zürich oder nach Zug fahren. Auf den ersten Blick hört sich dies nach einer guten Idee an. Doch bei genauerem Hinschauen wird klar, dass diese Strategie im Säuliamt nicht überall wirklich sinnvoll ist, insbesondere im Reppischtal und Teilen des Oberamts. In Stallikon oder Hausen ergibt ein direkter Bus nach Zürich Wiedikon in vielen Fällen mehr Sinn. Doch aufgrund der Strategie „Auf den Zug“ wurden genau diese Strecken in den letzten Jahren reduziert. Dies gilt auch für den 220er Bus von Bonstetten-Wettswil nach Wiedikon, den viele Gymnasiasten der Kantonsschule Wiedikon nutzen. Dieser wurde auf die Hauptverkehrszeiten reduziert und fährt am Wochenende gar nicht mehr. Trotz dieses Abbaus wurde jedoch der Whiskypass aufwändig umgebaut, um die Strecke gelenkbustauglich zu machen. Man kann es nicht anders sagen, eine absurde Fehlplanung des Kantons. Solche Beispiele gibt es im Säuliamt und im Kanton zuhauf. Die Gemeinden brauchen beim öV endlich mehr Mitspracherecht. Der öffentliche Verkehr sollte nicht nur nach rein wirtschaftlichen Zahlen geführt werden, ansonsten kann man ihn auch gleich privatisieren.

Was für den öV gilt, gilt auch für den kantonalen Richtplan. Anhand des Richtplans wird die Zukunft des Kantons auf Jahrzehnte hinaus detailliert geplant. Die 5-Jahrespläne der Sowjets und der DDR werden heute zu Recht als planwirtschaftlicher Unsinn angesehen. Was sind dann kantonale und regionale Richtpläne, welche die Entwicklung auf Jahrzehnte hin festlegen? Es braucht weniger zentrale Planung und mehr Mitspracherecht für die Gemeinden. Die Gemeinden sollen selbst entscheiden können, wie sich ihre Region in Zukunft entwickeln soll und nicht der Kanton oder irgendeine bürokratische Behörde.


Airolo – Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern

Am 23. Februar 2019 hat die Bundeshausfraktion der FDP.Die Liberalen (FDP) entschieden, «Ja aus Vernunft» zum Rahmenabkommen zu sagen und auf Nachverhandlungen mit der EU ausdrücklich zu verzichten. Wie dieser Beitrag aufzeigt, stellt dies nicht nur eine Abkehr von der FDP-Position der letzten Jahre dar, sondern widerspricht auch eindeutig dem Positionspapier Eckpunkte einer selbstbewussten Europapolitik, welches die Delegierten am 23. Juni 2018 in Airolo einstimmig verabschiedet haben. Zwar gibt es einen Blogbeitrag von Fraktionschef Beat Walti, welcher suggeriert, dass der Entscheid der Fraktion mit dem Papier von Airolo übereinstimme. Dies ist jedoch nachweislich falsch. Aber alles der Reihe nach.

Wahrung der Schweizer Interessen

Das Positionspapier Eckpunkte einer selbstbewussten Europapolitik ist in drei Hauptabschnitte gegliedert. Der erste Abschnitt des Papiers – unter dem Titel “Wahrung der Schweizer Interessen” – enthält drei Forderungen:

  1. Diskriminierungsfreier und ungehinderter Zugang zum EU-Binnenmarkt;
  2. Eingeschränkter Geltungsbereich des institutionellen Mechanismus auf die fünf bestehenden sektoriellen Marktzugangsabkommen;
  3. Meistbegünstigungsklausel, für den Fall, dass Drittstaaten (einschliesslich Grossbritannien) vorteilhaftere Regelungen aushandeln können.

Die ersten beiden Forderungen werden durch das Rahmenabkommen erfüllt. Die dritte Forderung ist im Rahmenabkommen nicht berücksichtigt. Die Forderung ist somit nicht erfüllt. Aus Sicht der FDP-Fraktion und des Generalsekretariats ist dies jedoch kein Problem. Man könnte fast meinen, die Schweiz habe so gut verhandelt, dass auch in Zukunft niemand anders eine bessere Regelung mit der EU aushandeln könne und diese Klauseln mithin unnütz wäre Das ist eine Anmassung von Wissen und zu Ungunsten der Schweiz.

Ein institutioneller Mechanismus mit Vorteilen für die Schweiz

Der zweite Abschnitt des Positionspapiers – unter dem Titel “Ein institutioneller Mechanismus mit Vorteilen für die Schweiz” – ist etwas ausführlicher als der erste und gliedert sich wiederum in drei Teile, namentlich in Rechtsentwicklung, Rechtsaulegung und Überwachung und Streitbeilegung. Insgesamt enthält der zweite Abschnitt acht Forderungen:

  1. Keine automatische Rechtsübernahme;
  2. Wahrung unseres demokratischen, ordentlichen Rechtssetzungsverfahrens inklusive dem Referendum bei der Übernahme neuer Binnenmarktregeln;
  3. Mitwirkungsmöglichkeit für die Schweiz bei der Weiterentwicklung des Binnenmarktrechts;
  4. Eigenständige Auslegung des bilateralen Rechts jeweils auf dem eigenen Territorium;
  5. Eigenständige Überwachung der Einhaltung der bilateralen Verträge jeweils auf dem eigenen Territorium;
  6. Streitbeilegung im Gemischten Ausschuss (GA);
  7. Nachgelagertes Schiedsgericht zur unabhängigen Beurteilung der Verhältnismässigkeit von eventuellen Ausgleichsmassnahmen, wenn es keine Einigung im GA gibt. Ausgleichsmassnahmen können von beiden Seiten ergriffen werden;
  8. Wegfall des obsolet gewordenen Automatismus der Guillotine-Klausel (Bilaterale I), falls es zu einer institutionellen Regelung kommt.

Die ersten beiden Forderungen scheinen erfüllt zu sein, wäre da nicht Artikel 14 Abs. 2 des Rahmenabkommens, welcher vorsieht, dass die Schweiz neues EU-Recht grundsätzlich vorläufig übernimmt und damit automatisch anwendet. Es ist also so, dass die Schweiz Recht – zwar nur vorläufig – automatisch übernimmt. Dies stellt eine klare Verletzung der ersten Forderung dar. Zudem beeinträchtigt es unser demokratisches, ordentliches Rechtssetzungsverfahren: Denn soll man Recht, welches bereits vorläufig bereits übernommen wurde und anwendet wird, plötzlich nicht mehr übernehmen? Es entsteht durch diese Regelung ein natürlicher Druck, das europäische Recht in jedem Fall und immerwährend zu übernehmen. Somit bleibt auch die zweite Forderung im Grunde genommen unerfüllt. Die dritte Forderung, welche eine Mitwirkungsmöglichkeit für die Schweiz fordert, ist hingegen durch das Rahmenabkommen und die Bilateralen erfüllt. Die beiden darauffolgenden Forderungen nach eigenständiger Auslegung und Überwachungen sind hingegen nicht oder nur teilweise erfüllt. Eine eigenständige Auslegung des bilateralen Rechts durch die Schweiz ist nach Artikel 4 Abs. 1 und 2 nicht möglich. Die Schweiz muss sich dabei an die Auslegung des EuGHs halten. Eine eigenständige Überwachung durch die Schweiz ist ebenfalls nur bedingt möglich, wie die Artikel 6 und 7 zeigen. Auch die beiden Forderungen der FDP zum Streitbeilegungsmechanismus sind beim vorliegenden Abkommen nicht erfüllt. Die Streitbeilegung geschieht in erster Linie durch ein Schiedsgericht und nicht durch den Gemischten Ausschuss. Zudem ist der EuGH zuständig für die Auslegung des europäischen Rechts. Da dazu auch das bilaterale Recht gehört, entscheidet de facto der EuGH, ob die Schweiz gewisse Rechtsakte übernehmen muss oder nicht (siehe hier zu Gutachten Baudenbacher). Anders als dies die FDP in ihrem Positionspapier gefordert hat, kommt das Schiedsgericht nicht nur bei der Beurteilung der Verhältnismässigkeit von eventuellen Ausgleichsmassnahmen zum Zuge, sondern auch bei der Streitbeilegung. Heute behauptet Beat Walti und die Parteispitze, dass diese Differenz nicht wesentlich sei – «[a]ber dieser Zwischenschritt ist nicht entscheidend.» Wie eine solche fundamentale      Änderung des Streitbeilegungsmechanismus, welcher letztlich das Herz des Rahmenabkommens ausmacht, nur eine Nebensächlichkeit und nicht entscheidend sein soll, leuchtet in keiner Weise ein. Es ist zudem so, dass es an der Delegiertenversammlung in Airolo genau dazu eine Diskussion gab. Dabei bestätigt Bundesrat Ignazio Cassis, dass die FDP in ihrem Positionspapier etwas ganz anderes fordere, als der Bundesrat angedacht habe. Es bleibt deshalb nur das Fazit, dass die Forderungen der FDP bzgl. der Streitbeilegung eindeutig nicht erfüllt sind. Auch die letzte Forderung erfüllt das Rahmenabkommen nicht. Die Guillotine-Klausel der Bilateralen I bleibt unverändert bestehen. Ja, es kommt sogar noch schlimmer, auch das Rahmenabkommen selbst kennt solche Klauseln (siehe Artikel 22). Die Forderung der FDP ist somit nicht nur nicht erfüllt, sondern die Situation hat sich diesbezüglich sogar noch verschlechtert. Von den elf aufgestellten Forderungen der FDP im Positionspapier von Airolo sind somit gerade mal drei erfüllt. Die restlichen acht Forderungen sind entweder nur teilweise oder gar nicht erfüllt.

Sonderinteressen der Schweiz

Kommen wir nun zum dritten und letzten Abschnitt des Positionspapiers. Dieser Abschnitt greift die roten Linien auf, welche die FDP bereits am 27 Juni 2015 in Amriswil in ihrem Positionspapier “Bilaterale sichern und weiterentwickeln” definiert hat. Die roten Linien lauten wie folgt:

  • Transit-Verkehr (LSVA);
  • Garantie des Inländervorrangs;
  • Garantie der bestehenden flankierende Massnahmen, keine neuen FlaM;
  • Keine Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie;
  • Keine Regelung der staatlichen Beihilfen.

Die ersten beiden roten Linien werden durch das vorliegende Abkommen nicht tangiert. Beim Lohnschutz und den flankierenden Massnahmen sieht es etwas anders aus. Zwar verankert das Rahmenabkommen die drei Kernelemente der FlaM (Voranmeldefrist, Kautionspflicht, Dokumentationspflicht), jedoch nicht in der heute bestehenden Form. Alle drei Massnahmen sollen etwas zurückgebaut werden. Wenn wir es also juristisch genau nehmen ist diese rote Linie überschritten. Aus politischer Sicht würde ich hier jedoch der Argumentation von Beat Walti zustimmen: «Das ist ein grosser Verhandlungserfolg der Schweiz – wir werden gegenüber allen EU-Staaten privilegiert. Der Schutz der Löhne in der Schweiz ist mit dem InstA daher nicht gefährdet.» Nun kommen wir zum wohl umstrittensten Thema, der Unionsbürgerrichtlinie. Die Unionsbürgerrichtlinie kommt zwar im Abkommen nicht vor und die rote Linie ist somit vordergründig nicht verletzt. Es ist jedoch so, dass die Europäische Union die UBRL als eine Weiterentwicklung des Personenfreizügigkeitsabkommen (PFZ) betrachtet. Durch das Rahmenabkommen würde sich die Schweiz dazu verpflichten, solche Weiterentwicklungen zu übernehmen. Es ist zwar umstritten, ob die UBRL eine Weiterentwicklung des PFZ darstellt, da jedoch im Streitfall der EuGH das bilaterale Recht auslegt, ist schon heute absehbar, dass die Schweiz zumindest einen Teil der Richtlinie übernehmen müsste oder andernfalls Ausgleichsmassnahmen zu gegenwärtigen hätte. Deshalb muss mit Ernüchterung festgestellt werden, dass diese rote Linie (zwar nur indirekt, aber voll und ganz) verletzt ist. Ähnlich verhält es sich bei der letzten roten Linie. In einem einzigen Bereich sieht das Abkommen eine Regelung der staatlichen Beihilfen vor, nämlich im Bereich Flugverkehr. Just in diesem Bereich sind die Beihilfen aber bereits heute geregelt. Für die restlichen bilateralen Abkommen ist im Rahmenabkommen nichts geregelt. Auch dies kann jedoch in Form von Nachvollzug von neuem EU-Recht, wie bei der UBRL, zum Problem werden. Grundsätzlich kann man hier jedoch der Interpretation der Fraktion zustimmen. Diese rote Linie dürfte nicht überschritten worden sein.

Fazit

Anders als die Parteileitung behauptet, gibt es zwischen dem vorliegenden Rahmenabkommen und dem Positionspapier von Airolo grosse Differenzen. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass nun davon gesprochen wird, dass das Abkommen mit dem Delegiertenentscheid und dem Inhalt des Positionspapiers kompatibel sei. Die meisten Forderungen aus dem Positionspapier erfüllt das Rahmenabkommen nicht und mehrere der roten Linien werden durch das Abkommen zum Teil in Frage gestellt. Als jemand, welcher sich im Sommer 2018 intensiv mit dem Positionspapier auseinandergesetzt hat und mehrere Anträge dazu gestellt hat, fühle ich mich durch den Entscheid der Parteispitze – gelinde gesagt – für blöd verkauft. Weshalb verabschiedet die Partei überhaupt solche Positionspapiere, wenn sich die Fraktion am Ende sowieso nicht daran hält?


Quellen:

Text Rahmenabkommen

Blogbeitrag von Beat Walti

Positionspapier Eckpunkte einer selbstbewussten Europapolitik

Gutachten Baudenbacher


Privacy Settings
We use cookies to enhance your experience while using our website. If you are using our Services via a browser you can restrict, block or remove cookies through your web browser settings. We also use content and scripts from third parties that may use tracking technologies. You can selectively provide your consent below to allow such third party embeds. For complete information about the cookies we use, data we collect and how we process them, please check our Privacy Policy
Youtube
Consent to display content from Youtube
Vimeo
Consent to display content from Vimeo
Google Maps
Consent to display content from Google