Markt für Treibhausgase: Emissionshandel, CO2-Rückgewinnung und CO2-Speicherung

Ökonomen sind sich einig, dass die Bepreisung von CO2 der effizienteste Weg zu Erreichung des Klimaziels – Netto null 2050. Dies lässt sich auf zwei Arten erreichen: Emissionshandel oder CO2-Steuer. Aus liberaler und ökonomischer Sicht ist der Emissionshandel der CO2-Steuer vorzuziehen, da dieser die zureichende Emissionsmenge direkt festschreibt. «(M)arktbasierte Instrumente staatlicher Ordnungspolitik können besser als Ge- und Verbote oder Subventionen tatsächlich CO2-Emissionen reduzieren und sind zudem kostengünstiger. Allerdings ist die wirksame und kostengünstige CO2-Reduktion eine globale Herausforderung, die ein möglichst internationales Vorgehen erfordert.» –Centrum für Europäische Politik. Ein umfassender Emissionshandel führt nicht nur zu einer effizienten Erreichung der Klimaziele, sondern im Gegensatz zum vorliegenden CO2-Gesetz auch zu einer Gleichbehandlung der Technologien und verschiedener Wirtschaftsbranchen. Zudem sollen Akteure, welche CO2 rückgewinnen oder speichern Zertifikate emittieren können. Um eine Sozialverträglichkeit des Emissionshandelssystem zu gewährleisten, kann der Staat eine Art Grundbedarf «kostenlos» an die Bürger verteilen. 

Fahrplan für eine CO2-Bepreisung in der Schweiz und Europa

  • So schnell wie möglich sollte die Schweiz ihr Emissonshandelssystem vollständig in das europäische Emissonshandelssystem EU-ETS integrieren.
  • Kurzfristig (bis 2025) sollte die Schweiz sofort mit den Vorbereitungen für die Einführung eines nationalen geschlossenen Emissionshandels für den Verkehrs- und Gebäudesektor beginnen. Übergangslösung sind eine CO2-Steuer oder ein befristeter „Fixpreis-Emissionshandel“.
  • Kurz- bis mittelfristig (2025 bis 2030) sollte die Schweiz zumindest als Übergangslösung eine zwischenstaatliche Abstimmung seiner CO2-Bepreisung für den Verkehrs- und Gebäudesektor mit möglichst vielen anderen europäischen Staaten anstreben („Koalition der Willigen“).
  • Mittelfristig (spätestens 2030) sollte europaweiter Emissionshandel für den Verkehrs- und Gebäudesektor geschaffen werden, um die CO2-Reduktionsziele in den Nicht-EU-ETS-Sektoren effektiv und effizient zu erreichen.
  • Langfristig (ab 2030) sollte es das Ziel ein, ein europaweites offenes Emissionshandelssystem zu schaffen, das alle Wirtschaftssektoren umfasst und auch Staaten ausserhalb von Europa sollen in das System aufgenommen werden.

Siehe cepStudie «Wirksame CO2-Bepreisung – Jetzt die Weichen richtig stellen!»

Klimafreundliche Mobilität: Emissionshandel und Mobility-Pricing

Die letzten 10 Jahre haben gezeigt, dass mit Erhöhungen der Mineralölsteuer sowie mehreren Senkungen des neu eingeführten CO2-Grenzwertes für Neuwagen keine grosse Reduktion des CO2-Ausstosses im Bereich der Mobilität erreicht werden kann. Es ist leider davon auszugehen, dass die Erhöhung der Mineralölsteuer wie sie das CO2-Gesetz vorsieht ebenfalls fast wirkungslos sein wird bzgl. CO2-Ausstoss. Es ist deshalb Zeit für einen radikalen Kurswechsel. Die Mineralölsteuer sollte im Einklang mit dem von uns vorgeschlagenen «Fahrplan für eine CO2-Bepreisung in der Schweiz und Europa» durch ein Emissionshandelssystem zur Internalisierung der externen Kosten sowie ein Mobility-Pricing-System zur Finanzierung der Mobilitätsinfrastruktur ersetzt werden. Durch die Einführung eines Emissionshandelssystems werden die CO2-Grenzwerte für Neuwagen ebenfalls überflüssig und sollten abgeschafft werden. Des Weiteren sollen bei der Motorfahrzeugsteuer weiterhin umweltfreundliche Antriebe mit einem Steuerabzug gefördert werden.

CO2-neutrale Stromproduktion: Wasserkraft, Erneuerbare und Kernkraft

Energie in Form des elektrischen Stroms, ist für uns besonders vorteilhaft. Elektrizität lässt sich hervorragend übertragen, umwandeln und somit vielseitig einsetzen. Besonders für unsere heutige Gesellschaft ist eine stabile und leistungsfähige Stromversorgung essenziell. Würde das Stromnetz grossräumig für längere Zeit ausfallen, wären die Folgen katastrophal. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz schätzt einen Blackout (Strommangellage) als das grösste Risiko für die Schweiz ein. Mit zunehmender Elektrifizierung im Rahmen der Bestrebungen (Mobilität, Heizung, Transport) auf CO2 arme Energieträger umzustellen, ist ein Ausbau der Stromversorgung unumgänglich. Konkrete Beispiel sind der hochskalierte Betrieb von Wärmepumpen für die Heizung, das Laden der Batterien von E-Autos oder Produktion synthetischer Treibstoffe. Es muss also sichergestellt sein, dass zuverlässig und stabil jederzeit hohe elektrische Leistung zur Verfügung steht. Und an diesem Punkt kommt praktisch unumgänglich die Kernenergie ins Spiel, wenn man sich nicht in eine ungesunde Abhängigkeit von Importstrom begeben will. Die Kernenergie erweist sich schon heute als perfekte Ergänzung zur Schweizer Wasserkraft indem sie konstant gigantische elektrische Leistungen liefert. Diese Rolle wird mit der Zunahme erneuerbaren Energien, welche relative unbeständig Strom liefern, und den zunehmenden Schwankungen beim Wasserhaushalt der Schweiz, welche sich auch auf die Wasserkraft auswirken wird, in der Zukunft noch zunehmen. Neben dem Bau neuer Kernkraftwerke, welche im Übrigen auch vom Weltklimarat IPCC gefordert werden, fordern wir zudem dass die bürokratischen Hürden für den Bau von Wasserkraftwerken sowie den Bau und die Installation von erneuerbaren Energien wie Solarenergie oder Windkraft massiv abgebaut haben.

Landwirtschaft: Anreize, Agrarpolitik 2022+ und Anreize für CO2-neutrale Technologie

Es ist sinnvoll, staatliche Gelder für die Landwirtschaft an Bedingungen zu knüpfen und wegzukommen vom Giesskannenprinzip. Es soll weiterhin jedem Bauern offen stehen, eine Landwirtschaft zu praktizieren, wie er es für richtig hält. Nur soll er, wenn sie umweltschädlich ist, weniger staatliche Gelder dafür bekommen. Das Ziel einer liberalen Umweltpolitik muss es auch sein, staatliche Gelder mit Ökologie zu verknüpfen. Die Agrarpolitik 2022+ muss staatliche Gelder mit Umweltzielen verknüpfen. Wenn wir die Ziele des Pariser Klimaabkommens einhalten wollen, müssen wir aufhören, mit Steuergeldern negative Effekte, die schädlich für die Umwelt sind, zu finanzieren. Es kann nicht sein, dass ganze Bereiche der Wirtschaft nur überleben, da sie für die Verunreinigung unserer Lebensgrundlagen Geld bekommen. Die Landwirtschaft muss mehr nach der Nachfrage ausgerichtet werden. Strukturschwache Bereiche, die ohne Subventionen nicht überleben könnten, sollen dies spüren. Subventionen müssen an Gegenleistungen verknüpft werden. Ebenfalls unterstütze ich steuerliche Anreize, welche CO2-neutrale Technologien in der Landwirtschaft fördern.

Flugverkehr: CORSIA und Einbindung in den europäischen Emissionshandel

Während der Flugticketabgabe juristisch gesehen die notwendige verfassungsrechtliche Grundlage fehlt, ist sie auch in praktischer Hinsicht untauglich. In den meisten Ländern konnte kein Effekt nachgewiesen werden, gewisse Länder haben die Flugticketabgabe deshalb auch wieder abgeschafft. In der kleinräumigen Schweiz wäre zudem eine Verlagerung von Flugverkehr auf die grenznahen Flughäfen der Nachbarländer oder im Fall des binationalen Euroairports Basel gar innerhalb des selben Flughafens (!) in den französischen Sektor.

Die Fortführung und der Ausbau des mit dem CORSIA-Emissionsreduktionssystem bereits eingeschlagenen internationalen Ansatzes muss angestrebt werden. Unter anderem sieht das ambitionierte Abkommen vor, dass die Luftfahrt-Emissionen ab 2020 nicht mehr wachsen dürfen. Weiter fordere ich die steuerliche Gleichbehandlung von Kerosin und anderen Treibstoffen bzw. Antriebstechnologien, was eine Änderung des Chicagoer Luftfahrtabkommens bedingt, welches aktuell die Kerosinbesteuerung verbietet. Und schliesslich mache ich mich stark für eine vollständige Einbindung des Luftverkehrs in den europäischen Emissionshandel. Des Weiteren sollen steuerliche Anreize für die Beimischung synthetischem und biogenem Kerosin geschaffen werden.

Gebäudetechnik: Integration in den Emissionshandel, steuerliche Anreize und keine Technologieverbote

Eine Lösung die für alle passt? Weit gefehlt! Bereits heute werden in Neubauten und bei energetischen Sanierungen auf erneuerbare Lösungen gesetzt. Dieser Fortschritt ist begrüssenswert. Dennoch gibt es Gebäude und Situationen, in welcher ein bewährter Energieträger wie Öl oder Gas sinnvoll und sogar effizienter ist. Der Trend ist gesetzt und jetzt mit übertriebenen Massnahmen unter anderem den finanziell Schwächsten noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen ist asozial. Nicht jede Mieterin und jeder Mieter können sich eine Wohnung in einem Neubau oder sanierten Altbau leisten. Das Argument mit der Rückverteilung via Krankenkassenprämie hinkt stark – so bezahlen genau diese Menschen überproportional viel ein. Richtig pervers wird es dann, wenn mit diesen Geldern noch die energetische Sanierung von Einfamilienhäuser an guter Lage stark subventioniert werden. Die CO2-Abgaben werden an die Mieterinnen und Mieter direkt über die Nebenkosten weitergegeben und die Hauseigentümerschaft hat somit keinen Anreiz, die Heizung vor Ablauf der Lebensdauer zu ersetzen. Auch Menschen in Einfamilienhäuser haben nicht immer die Mittel, um eine energetische Sanierung zu finanzieren und in einigen Häusern ist dies aufgrund der Gegebenheiten schlichtweg unmöglich. Ein fairer Emissionshandel und steuerliche Anreize für energetische Sanierungen führen zum Ziel. Die Richtung stimmt bereits heute und selbst die Öl- und Gasversorger arbeiten an nachhaltigen Lösungen. In einem ersten Schritt sind das Biogas sowie Bioheizöl und in einem zweiten Schritt werden es synthetisch hergestellte Produkte sein.

CO2-Reduktion Inland vs Ausland: Kein Inlandziel, Entwicklungszusammenarbeit nutzen

Ein Inlandziel für die Reduktion der CO2-Emissionen, wie es das neue CO2-Gesetz vorsieht, ist teuer, ineffizient und kurzsichtig. Mit dem gleichen Franken könnte ausserhalb der Schweiz eine x-fache Reduktion an Emissionen erreicht werden. Ein Inlandziel ist deshalb aus ökonomischen wie aus ökologischen Gründen abzulehnen. Die Emissionen sollen dort eingespart werden, wo das Kosten-Nutzen-Verhältnis am besten ist. Dafür sorgt ein nationen-übergreifender Emissionshandel wie der EU-ETS. Zusätzlich schlagen wir vor, dass die Schweiz ihre Entwicklungszusammenarbeit vermehrt nach umwelt- und klimapolitischen Aspekten ausrichtet. So könnte die Schweiz zum Beispiel Entwicklungsländer mit Geld zum Kohle-Ausstieg motivieren. Denn «(m)itte 2019 waren rings um die Welt (insbesondere in Entwicklungsländern) Kohlekraftwerke mit einer Gesamtkapazität von etwa 236 Gigawatt im Bau.» (Bill Gates, 2021).

Finanzplatz: Reduzierung der globalen Emissionen mit einem internationalen Treibhausgas-Bilanzierungsstandard

Investitionen von Banken und anderen Finanzmarkt-Akteuren haben einen grossen Einfluss auf den Ausstoss von Treibhausgasen. Aber nachhaltiges Investieren ist nach wie vor schwierig, da es an vergleichbaren internationalen Standards mangelt. Die bestehenden privaten und staatlichen Nachhaltigkeits-Reportings sind für Investoren von begrenztem Nutzen, da sie oft nicht länder- oder sektorübergreifend funktionieren, und wenig quantitative, vergleichbare Daten liefern. Wir schlagen deshalb vor, dass die Schweiz als wichtiger Finanzplatz einen internationalen Standard für Nachhaltigkeits-Reportings und Greenhouse Gas (GHG) accounting anstrebt. Mögliche Ansätze liefert die IFRS Foundation, also die Organisation hinter den internationalen Finanzbuchhaltungsstandards, oder das foraus Paper von Fabio Keller, welches konkrete Vorschläge macht, wie sich die Schweiz engagieren könnte.
Siehe Foraus Papier Counting Emissions along with Dollars. Reducing global emissions with an international GHG accounting standard und IFRS Foundation Trustees announce working group to accelerate convergence in global sustainability reporting standards focused on enterprise value