Bei der Selbstbestimmungsinitiative geht es eigentlich um eine demokratiepolitische und verfassungsrechtliche Frage. Mir ist es immer noch schleierhaft, wie man aus einer demokratiepolitischen und verfassungsrechtlichen Frage, welche nur sehr entfernt etwas mit der Wirtschaftspolitik zu tun hat, plötzlich eine rein wirtschaftspolitische Frage machen kann. Deshalb teile ich auch die wirtschaftspolitischen Argumente der Gegner nicht, welche davor warnen das rund 600 Wirtschaftsverträge gefährdet seien. Diese Argumente sind einfach Unsinn und haben mit dem Thema nichts zu tun, wie auch eine Studie der Economiesuisse selbst belegt. Meine Argumente sind ganz andere: Die Selbstbestimmungsinitiative führt dazu, dass wir unsere verfassungsrechtliche Flexibilität verlieren. Heute können wir bzw. das Bundesgericht unter gewissen Umständen von Fall zu Fall entscheiden, ob nun die Verfassung oder das Völkerrecht vorgeht (Schubert- und PKK-Praxis). Ich halte diese Flexibilität für sehr wichtig und für eine zentrale Eigenschaft unseres Rechtsstaates. Leider hat sich das Bundesgericht vor einiger Zeit davon verabschiedet, obwohl die Verfassung dies vorsieht, und gibt dem Völkerrecht per se den Vorrang. Dieser Umstand war denn auch der Grund für die Initiative. Die Initiative führt aber zum genauen Gegenteil und eliminiert die Flexibilität ebenfalls. Ein weiteres Problem ist die Rückwirkung, welche aus meiner Sicht den Grundsatz “pacta sunt servanda” verletzt, was zu einer gewissen Rechtsunsicherheit führt.